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Sexuelle Belästigung
Klaps auf Po von Praktikantin landet vor Gericht
Klaps auf Po.
Wegen eines Klapses auf den Po seiner Praktikantin musste ein Handwerker sich nun vor Gericht verantworten. // Andreas Wolfger
Forchheim – Vor dem Amtsgericht hat sich ein Handwerker verantworten müssen, weil er im Juni mutmaßlich gegenüber einer Minderjährigen übergriffig wurde. Er sieht die Situation allerdings ganz anders.

Dass vermeintliche Scherze am Arbeitsplatz ernsthafte Folgen haben können, musste am Donnerstagvormittag ein Forchheimer Handwerker vor dem Amtsgericht der Königsstadt lernen. Angeklagt war er wegen sexueller Belästigung, weil er im vergangenen Juni einer 15-Jährigen am ersten Tag eines Praktikums in seinem Betrieb unter anderem mehrfach an den Hintern gefasst haben soll. Am Ende des Praktikumstages soll er sie dann noch gegen ihren Willen umarmt haben. Zwar gab es bei den Vorfällen keine Augenzeugen, dennoch entschied das Gericht, dem Mädchen seine Aussage zu glauben.

Übergriffe bereits im Auto

„Es hat alles schon im Auto angefangen“, berichtete die Schülerin. Bereits kurz nachdem sie mit ihm zu den Kunden aufgebrochen sei, habe er seine Hand auf ihren Oberschenkel gelegt. Als sie dann beim ersten Haus angekommen seien, habe er sie gefragt, ob sie das Werkzeug oder ein Klemmbrett tragen wolle. Sie habe sich für das Klemmbrett entschieden.

Auf dem Weg zum Haus habe ihr der Handwerker dann einen Klaps auf den Hintern gegeben. Vermutlich aus Spaß. „Ich habe zunächst nicht realisiert, wie mir geschieht“, erklärte das Mädchen. Und dann habe sie versucht, den Vorfall zu verdrängen.

Zweiter Klaps als Strafe

In einem anderen Haus habe der Mann ihr ein teures Messgerät zur Anschauung übergeben. Dieses sei ihr aus der Hand gerutscht – sie habe es jedoch wieder auffangen können. „Daraufhin sagte er, dass ich mich umdrehen soll“, berichtete die Schülerin. Nachdem sie dies getan habe, habe er ihr einen weiteren Klaps auf den Hintern gegeben. Außerdem habe er ihr gesagt, dass, falls etwas Derartiges nochmal geschehe, mehr Bestrafung fällig sei. „Diese Situation empfand ich als eklig“, erklärte sie. Aber sie habe sich in der Situation nicht getraut, etwas zu sagen.

Im Laufe des Tages sei es noch zu einigen weiteren befremdlichen Erfahrungen gekommen. So habe ihr Praktikumsbetreuer sie etwa angesprochen, dass sie infolge seines Verhaltens bloß keine Anzeige erstatten solle. Darauf habe sie nicht gewagt, zu reagieren. Außerdem habe er ihr auf der Fahrt mehrfach Komplimente gemacht – etwa, dass sie sich im Praktikum gut mache oder auch, dass sie sehr hübsch sei.

Praktikantin geht zur Polizei

„Am Ende hat er mich einfach umarmt, statt meine entgegen gestreckte Hand anzunehmen“, so die 15-Jährige. Daheim habe ihre Mutter sie später weinend in ihrem Zimmer vorgefunden. Nachdem sie ihr geschildert habe, was vorgefallen sei, habe die Mutter entschieden, ihre Tochter zur Polizei zu bringen, um Anzeige zu erstatten.

Der Angeklagte stritt fast sämtliche Vorwürfe gegen sich ab. Wie er über seine Verteidigerin erklären ließ, habe er dem Mädchen zu keinem Zeitpunkt einen Klaps gegeben. Lediglich zu der Umarmung sei es gekommen, um sie zu trösten. Nach dem Arbeitstag habe sie niedergeschlagen gewirkt und habe nicht gewusst, ob sie dem Beruf gewachsen sei. Dass es zu der Anzeige gekommen sei, hänge möglicherweise damit zusammen, dass die Mutter des Mädchens eine Vorgeschichte an problematischen Beziehungen habe, und daher auf ihre Tochter eingewirkt habe.

Aussage bei Polizei ohne Mutter

Dem widersprach jedoch die vernehmende Beamtin. „Ich denke, sie hat das, was sie mir geschildert hat, auch so empfunden“, erklärte sie. Die Schülerin sei zwar mit der Mutter bei der Polizei erschienen. Nachdem sie sich gefasst habe, habe sie sich jedoch dazu bereiterklärt, ohne ihre Mutter auszusagen.

Ungeplant belastend wirkte sich auch die Aussage einer weiteren jungen Frau für den Angeklagten aus. Bei ihr handelte es sich um eine Auszubildende aus seinem Betrieb, die eigentlich positiv über den Charakter ihres Betreuers sprechen wollte, den sie selbst bereits seit ihrer Kindheit kennt. „Ich bin öfter mit ihm unterwegs“, erklärte sie. Und sie verstehe sich sehr gut mit ihm.

Auszubildende sagt auch aus

Als sie überlegt habe, die Ausbildung aufzugeben, habe er sie umarmt und getröstet. Ansonsten käme es auf der Arbeit lediglich zu zufälligen Berührungen, da sie oft auf beengtem Raum arbeiten müssten. Sie kenne den Angeklagten nur als sehr herzlichen, gutgelaunten und sehr rücksichtsvollen Menschen.

Als das Gericht sie fragte, ob auch sie schon mal von ihm einen Klaps auf den Hintern erhalten habe, erklärte sie jedoch: „Natürlich passiert das mal!“ Sie habe es jedoch stets als Motivation aufgefasst – nicht als sexuelle Belästigung. Diesbezüglich habe sie bereits deutlich schlimmere Sachen erlebt.

Verteidigung fordert Freispruch

„Ich sehe den Vorwurf als vollumfänglich bestätigt an“, fasste der Staatsanwalt in seinem Plädoyer zusammen. Die Aussage des Opfers sei glaubwürdig gewesen und habe widerspruchslos dem entsprochen, was sie bei der Polizei angegeben habe. Auch die Aussage der Auszubildenden bestätige, dass der Angeklagte einer sei, der anderen auf den Po haue. Dass die junge Frau sich selbst davon nicht belästigt fühle, sei im Fall der Praktikantin unerheblich. „Für Strafbarkeit eines solchen Verhaltens ist ein klares ,Nein!‘ nicht nötig“, betonte er. So sehe es der Gesetzgeber vor.

Anders sah die Verteidigerin die Situation. „Es gibt nur zwei Menschen, die wirklich wissen, was sich zugetragen hat“, berichtete sie. Alle anderen Aussagen hätten keine Beweiskraft. Auch die der Auszubildenden, zu der ein langjähriges freundschaftliches Verhältnis bestehe. In so einer Situation sei es mitunter auch üblich, sich gegenseitig auf den Hintern zu hauen. Gegenüber einer Praktikantin am ersten Tag ihres Praktikums bestehe ein solches Verhältnis jedoch nicht – weshalb ein Klaps hier für ihren Mandanten undenkbar sei. Aus diesem Grund plädiere sie auf Freispruch.

Fast 8000 Euro Strafe

Dem schloss sich auch der Angeklagte an und erklärte: „Wenn das hier kein Freispruch wird, weiß ich nicht, was in diesem Land los ist!“ Der Zuschauerraum des Saals sei voll von seinen Kunden, die für ihn bürgen könnten. Im Falle einer Verurteilung plane er in Berufung zu gehen.

Davon ließ sich das Gericht jedoch nicht beeindrucken. Nach kurzer Bedenkzeit folgte der Schuldspruch sowie die Bestrafung infolge einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 97 Euro. „Auch, wenn man es lustig meint, ist es eine sexuelle Belästigung, wenn man jemanden des anderen Geschlechts gegen seinen Willen auf den Po haut“, betonte es. Außerdem sei es sehr wohl möglich, auch in einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage stehe, herauszufinden, welche Seite wohl die Wahrheit sage.

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