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Untersuchungshaft verlängert
Katina K.: Kommt es bald zur Anklage gegen Joseph Georg H.?
Die vermisste Katina Kirilova-Puthela stammt aus Sofia. Wurde sie von Joseph Georg H. getötet?
Die vermisste Katina Kirilova-Puthela stammt aus Sofia. // Foto: PP Oberfranken
Der Fall Katina K.
Bammersdorf – Der im Fall Katina K. Beschuldigte Joseph Georg H. aus Bammersdorf muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Wie das Gericht die Entscheidung begründet und warum es bald zur Anklage kommen könnte.

Gut sechs Monate ist es her, dass die 33-jährige Bulgarin Katina K. im Landkreis Forchheim spurlos verschwunden ist. Schnell stand Joseph Georg H., ein 73-Jähriger aus Bammersdorf, bei dem die junge Prostituierte zeitweise wohnte, unter Verdacht, für ihr Verschwinden verantwortlich zu sein. Inzwischen gehen die Ermittler fest von einem Tötungsdelikt aus.

Seit seiner Festnahme im August 2024 sitzt der Mann in Untersuchungshaft – diese darf laut Gesetzgeber im Regelfall jedoch nur sechs Monate dauern. Nun hat das Oberlandesgericht Bamberg über eine Verlängerung entschieden.

Katina K.: Gericht verlängert Untersuchungshaft

„Das Oberlandesgericht Bamberg hat mit Beschluss vom 26.02.2025 die Fortdauer der Untersuchungshaft des Beschuldigten H. angeordnet und einen Termin zur erneuten Prüfung der Fortdauer der Untersuchungshaft auf 26.05.2025 bestimmt“, schreibt Lars Müller-Mück, Richter am Oberlandesgericht und Leiter der Pressestelle. 

Weiter heißt es: „Der Beschuldigte H. sei aufgrund der Gesamtwürdigung zahlreicher ihn konkret belastender Indizien dringend verdächtig, sich des Totschlags zum Nachteil der Geschädigten K. schuldig gemacht zu haben.“ Laut Strafsenat bestehe neben dem eigentlichen Haftgrund Fluchtgefahr. Weniger einschneidende Maßnahmen als die Untersuchungshaft kämen daher nicht in Frage.

Die umfangreichen Ermittlungen seien ohne Verfahrensverzögerungen geführt worden. Zudem sei von einem alsbaldigen Abschluss des Ermittlungsverfahrens durch eine Anklageerhebung auszugehen. Das Oberlandesgericht weist darauf hin, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.

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