Etwa eine Stunde dauert der letzte Verhandlungstag am Freitag, Cornelia S. blickt kaum auf. Nicht, als der Richter ihr Strafmaß vorträgt: lebenslange Haft für heimtückischen Mord. Auch nicht, als er in seiner ausführlichen Urteilsbegründung noch einmal detailliert auf die Tat eingeht. Neben der Haftstrafe wird die 54-Jährige zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt, jeweils 25.000 Euro für die als Nebenkläger anwesenden Eltern des Getöteten.
Urteil gegen Angeklagte aus Ebermannstadt gefallen

Ebermannstadt – Sie hat ihren Ex-Schwiegersohn mit mehreren Stichen auf offener Straße in Ebermannstadt getötet. Jetzt hat das Gericht das Urteil gefällt.