Plötzlich ist man ein Pflegefall oder einfach so krank, dass man sich selbst nicht mehr versorgen kann. Ob es lebensverlängernde Maßnahmen geben soll, regelt die Patientenverfügung. Wer im Namen des zu Pflegenden bestimmen darf, ist in der Vorsorgevollmacht festgehalten. Doch was ist mit der gesamten Pflege selbst? Wie sieht diese aus, sei es durch die Angehörigen oder einem Pflegedienst ausgeübt? Irmgard Ginzel, die Sonderbeauftragte Pflege des Kreisseniorenrings und dessen Gründungsmitglied, kennt das aus ihrer aktiven Zeit in der Pflege. ...
Auf was es bei der Pflegevorsorge ankommt

Unterrüsselbach – Irmgard Ginzel vom Kreisseniorenring hat eine Pflegeverfügung entworfen, mit der sich viele Fragen für den Fall des Falles vorab klären lassen.