Jedes Jahr aufs Neue flammt rund um Silvester die Debatte um das Böllern wieder auf. Für die einen gehört es zum Jahreswechsel fest dazu, andere könnten getrost darauf verzichten. Wer zur ersten Gruppe gehört, kann sich ab dem 28. Dezember mit Raketen, Knallern und Co. eindecken. Dann startet der offizielle Feuerwerksverkauf 2024.
180 Millionen Euro Umsatz wurden in Deutschland zu Silvester 2023/2024 mit Feuerwerk gemacht. Darüber informiert der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) auf seiner Website. Ein Blick auf die Zahlen der letzten fünf Jahre zeigt: Seit dem Ende der Corona-Pandemie scheinen viele Menschen Lust auf Feuerwerk zu haben. Der Umsatz war in den vergangenen Jahren deutlich höher als vor der Pandemie.
Feuerwerk: Verkauf, Kategorien, Altersgrenzen
Wer selbst Feuerwerk schießen möchte, sollte damit bis zum 31. Dezember warten. Denn das Zünden von Feuerwerk ist nur an Silvester und am Neujahrstag erlaubt. Darüber hinaus gibt es noch ein paar weitere Punkte, die beachtet werden sollten. Das teilt die Stadt Forchheim mit. Schon beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass die Produkte ein CE-Zeichen und eine Zulassungsnummer haben. Die Gebrauchsanleitung sollte außerdem in deutscher Sprache beiliegen.
Was die Gefährlichkeit angeht, werden Feuerwerkskörper in verschiedene Kategorien eingeteilt. Das erklärt die Polizei Bayern in einer Übersicht. Zur Gruppe F1, Kleinstfeuerwerk, zählen zum Beispiel Wunderkerzen und Knallerbsen. Diese Produkte sind auch schon für Kinder ab 12 Jahren freigegeben. In die Kategorie F2 fallen die klassischen Silvesterprodukte wie Raketen, Batterien oder Fontänen. Diese sollten nur von Erwachsenen gezündet werden.
Größere Feuerwerke der Kategorien F3 und F4 dürfen nur von Personen mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis abgebrannt werden. „Pyrotechnik der Kategorie 3 und 4 ist oftmals auf Märkten im benachbarten Ausland oder im Internet zu günstigen Konditionen frei erhältlich, in Deutschland jedoch nicht erlaubt“, erklärt das Bayerische Landeskriminalamt in einer Pressemitteilung.
Was beim Feuerwerk in Forchheim gilt
Nicht nur beim Kauf sollten Feuerwerks-Fans genau hinschauen. Auch, wenn es darum geht, von wo das Feuerwerk abgeschossen wird, sollte Vorsicht gelten. In bestimmten Bereichen ist dies auch an Silvester nicht erlaubt. „Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten“, erklärt die Stadt Forchheim. Auch in und um Forchheim gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle von Hecken oder Holzbauten, die Feuer fingen.
Sicherheitstipps der Feuerwehr
Laut dem Deutschen Feuerwehrverband gehört der Jahreswechsel zu den arbeitsreichsten Nächten für die Einsatzkräfte. Daher gibt der Verband auch Tipps, wie Silvester mit Feuerwerk möglichst sicher gefeiert werden kann:
- Vorsicht beim Zünden von Feuerwerk, es handelt sich immer noch um Sprengstoff. Daher gilt: Gebrauchsanweisung lesen, nicht an Kinder unter 18 Jahren abgeben und nicht in geschlossenen Räumen anzünden.
- Achten Sie auf ausreichend Sicherheitsabstand nach dem Anzünden. In keinem Fall sollten Feuerwerksprodukte in Richtung von Menschen gezielt oder geworfen werden.
- Nicht gezündete „Blindgänger“ auf keinen Fall noch einmal anzünden.
- Feuerwerk sollte nie in Jacken- oder Hosentaschen transportiert werden. Es ist darauf zu achten, dass sich die Produkte nicht selbst entzünden können.
- Bei illegalen oder selbst gebauten Feuerwerkskörpern droht hohe Verletzungsgefahr. Daher sollte darauf unter allen Umständen verzichtet werden.
- Haus und Wohnung schützen: Terassenmöbel oder andere brennbare Gegenstände am besten nach drinnen räumen. Fenster und Türen sollten geschlossen bleiben.
Feuerwehren in Forchheim halten sich bereit
Nach den aus Feuerwehrsicht eher ruhigen Weihnachtstagen steht auch für die Forchheimer Feuerwehren wieder eine der einsatzstärksten Nächte an. Der Jahreswechsel 2023/2024 sei sehr ruhig verlaufen, erklärt Kreisbrandrat Oliver Flake. „Dennoch rechnet man in der Silvesternacht von Dienstag, 31. Dezember 2024, auf Mittwoch, 1. Januar 2025, wieder mit einer erhöhten Anzahl von Einsätzen.“
Das bedeute für jedes aktive Mitglied der Freiwilligen Feuerwehren eine erhöhte Einsatzbereitschaft. „Dies ist natürlichem jedem Kameraden bewusst und deshalb wird man sich beim Feiern zurückhalten, um im Einsatzfall schnell und effektiv Hilfe leisten zu können.“
Ein generelles Böllerverbot, wie es zuletzt ein Feuerwehrsprecher aus Berlin gefordert hatte, sieht Flake kritisch. „Die meisten Menschen gehen verantwortlich mit Pyrotechnik um“, so der Kreisbrandrat. Gezielte Böllerverbote an Orten, an denen viele Menschen zusammenkommen und Schutzzonen für gefährdete Bereiche befürwortet er allerdings. Gebiete, wie die historische Altstadt seien damit tabu, erklärt Flake und verweist auch auf die bereits erwähnte Regelung der Stadt Forchheim. Zudem solle man sich immer bewusst machen, dass Feuerwerke eine Belastung für Tiere und Umwelt darstellen, so der Kreisbrandrat.
Schränke man den Wunsch nach Selbstbestimmung der Menschen allerdings zu sehr ein, erreiche man damit oft eine gegenteilige Entwicklung. Vielmehr sei es wichtig, dass die Regelungen als gerecht empfunden würden. „Wir müssen somit Verständnis für die genannten Böllerverbote schaffen und diese ausgesprochenen Verbote im Bereich in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen auch dann konsequent umsetzen.“













