Rund 30 Zuhörerinnen und Zuhörer kamen zur Gößweinsteiner Marktgemeinderatssitzung in die Kulturwerkstatt in Morschreuth. Der Grund für den Besucheransturm waren vor allem Anträge aus Kleingesee. So hatte der ehemalige Dritte Bürgermeister Manfred Eckert während der Bürgerversammlung in Kleingesee beantragt, den jeweils ersten Tagesordnungspunkt „Bürgeranfragen“ bei jeder öffentlichen Gemeinderatssitzung abzuschaffen.
Während der Bürgerversammlung in Kleingesee stimmten alle 38 Anwesenden für Eckerts Antrag, weshalb dieser nun in der Gemeinderatssitzung zu behandeln war. Eckert war selbst zur Sitzung gekommen. Für ihn sei es inzwischen unerträglich, wenn zum Beispiel der Gemeinderat während einer Bürgeranfrage als „Kindergarten“ bezeichnet werde.
Auskunft des Landratsamtes
Wie Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (FW/BMG) nach Auskunft des Landratsamtes Forchheim eingangs erläuterte, widerspreche eine Bürgerfragestunde als Tagesordnungspunkt einer Gemeinderatssitzung der Bayerischen Gemeindeordnung. Als zulässig anzusehen sei jedoch so eine „Fragestunde“ vor der öffentlichen Gemeinderatssitzung. In der aktuell gültigen Geschäftsordnung des Gemeinderats heißt es dazu, dass die Bürger berechtigt sind, in einer anberaumten Fragestunde Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten, und zwar als Teil der Tagesordnung einer öffentlichen Marktgemeinderatssitzung. Allerdings sollen die Fragen dem Bürgermeister nach Möglichkeit drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden und dürfen keine Fragen zu Tagesordnungspunkten der Sitzung enthalten.
Bürgermeister Zimmermann handhabt dies bisher aber so, dass jeder Bürger zu Beginn einer Ratssitzung eine Frage und eine Zusatzfrage mündlich stellen kann. Dritter Bürgermeister Manfred Hänchen (CSU/JUF) war als Erster für die Beibehaltung der bisherigen Regelung. Schließlich gebe es diese schon seit 2008, dies sei gelebte Demokratie auf kommunaler Ebene, worauf man stolz sein könne, meinte Hänchen. Er wolle sich nicht der Kritik stellen müssen wie andernorts, dass die Bürger mundtot gemacht würden. Bisher habe sich auch keine übergeordnete Stelle an der Gößweinsteiner Regelung gestört.
Drei Tage vorher eingeben?
„Wenn nun Abstand zwischen Frage und Antwort gefordert wird, dann müssen wir die Geschäftsordnung anpassen und die Fragen müssen drei Tage vorher eingegeben werden“, forderte Zweiter Bürgermeister Georg Bauernschmidt (SPD). „Ich stimme beiden zu und bin auch nicht für die Abschaffung“, erklärte dazu Kerstin Hölzel (SPD). Die Fragestunde sei zwar in letzter Zeit etwas anstrengend gewesen, dies dürfe aber nicht der Grund sein, sie abzuschaffen, so die SPD-Chefin. Sie könne aber damit leben, wenn die Bürger drei Tage vorher ihre Fragen schriftlich einreichen müssten, denn dann könne sich der Bürgermeister auch besser vorbereiten.
„Manche Bürger denken, dass der Gemeinderat seine Arbeit nicht richtig macht. Die sollen sich dann selber als Gemeinderat aufstellen lassen“, fand Carolin Keller (FW/BMG). Eine Entscheidung sei für sie sehr schwierig, weil auch Querulanten vorhanden seien.
In letzter Zeit „sehr negativ“
„In letzter Zeit ist das sehr negativ rübergekommen“, sagte darauf ihr Fraktionskollege Konrad Schrüfer. Er war dafür, die Fragen drei Tage vorher schriftlich einzureichen, stimmte dann aber für den Verwaltungsvorschlag, den Paragrafen 27 der Geschäftsordnung komplett zu streichen, weil dieser gegen die Bayerische Gemeindeordnung verstoße.
Abstimmung endet 5:6
Weiter heißt es in der Beschlussempfehlung, dass es in der Zuständigkeit des Bürgermeisters liege, vor Beginn von Marktgemeinderatssitzungen Bürgerfragestunden abzuhalten. Denkbar knapp mit 5:6 Stimmen wurde der Verwaltungsvorschlag und somit auch der Antrag aus der Bürgerversammlung Kleingesee abgelehnt. Die Regelung bleibt daher so, wie sie ist. Bis sie gegebenenfalls geändert wird.
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