0
Bürgerentscheid
Streit ums Rathaus: Gößweinstein stimmt erneut ab
Zieht das Rathaus doch noch ins Pfarrhaus in Gößweinstein ein?Forchheim & Fränkische Schweiz
Zieht das Rathaus doch noch ins Pfarrhaus in Gößweinstein ein? // Thomas Weichert
Signet des Fränkischen Tags von Thomas Weichert
Gößweinstein – Die Gößweinsteiner Bürger sollen erneut entscheiden, ob das Rathaus in das Pfarrhaus umziehen soll. Die Rechtsaufsicht hat keine Einwände.

Am 5. November sind die 3320 Gößweinsteiner Wahlberechtigten erneut dazu aufgerufen, darüber abzustimmen, ob das Rathaus in das Pfarrhaus umziehen soll. Gegen die Stimme von Georg Lang (CSU) erklärte der Marktgemeinderat am Donnerstagabend in der Kulturwerkstatt in Morschreuth das neue Bürgerbegehren zur „Stärkung und Erhalt der historischen Ortsmitte von Gößweinstein“ für zulässig.

Die Initiatoren um Alexander Polster, Georg Schäffner und Hans Brendel hatten dafür 761 gültige Unterschriften gesammelt, also weit mehr als die notwendigen 320. Etwa 20 Zuhörer, Befürworter wie Gegner des neuen Bürgerbegehrens, verfolgten die Beratungen des Gremiums.

Meinungen weiterhin gespalten

Dabei wurde deutlich, dass die Meinungen zum Umzug des Rathauses ins katholische Pfarrhaus sowohl in der Bevölkerung als auch im Marktgemeinderat seit dem letzten Bürgerentscheid am 4. Dezember nach wie vor gespalten sind. Damals obsiegte die Interessengemeinschaft (IG) „Zukunft Rathaus Gößweinstein“ mit ihrem Bürgerbegehren „Kein Rathaus in das Pfarrhaus“ gegen das Ratsbegehren „Rathaus in das Pfarrhaus“ deutlich mit 58,5 Prozent.

Dies will die neue Initiative um Polster, Schäffner und Brendel nun rückgängig machen. Ihre Fragestellung für den Bürgerentscheid am 5. November lautet: „Sind Sie dafür, dass der Ortskern von Gößweinstein gestärkt wird durch den Umzug des Rathauses mit Tourist-Info in das Pfarrhaus, die Sanierung der öffentlichen WC-Anlage und die Öffnung des Pfarrgartens als Erholungsraum und Begegnungsstätte mit Erweiterungsbau für die Öffentlichkeit?“

Alternativer Standort

Außerdem soll die vom Gemeinderat beschlossene Standortalternative für ein neues Rathaus neben dem Friedhof nicht mehr weiterverfolgt werden, da mit dieser Lösung der Ortskern von Gößweinstein nach Meinung der Initiatoren des neuen Bürgerbegehrens deutlich an Attraktivität verlieren würde.

Wie Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (FW) erklärte, gingen im Vorfeld der Sitzung Anfragen bei der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Forchheim zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und der Frage nach der Rechtmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses zum Bau eines neuen Rathauses auf dem Multifunktionsplatz beim Friedhof ein.

Zimmermann berichtete, dass die Rechtsaufsicht der Auffassung sei, dass das neue Bürgerbegehren rechtmäßig sei und eine Rechtswidrigkeit des Gemeinderatsbeschlusses nicht erkannt werde. Da die Planung für das neue Rathaus am Friedhof noch nicht final erfolgt sei, halte das Landratsamt das Bürgerbegehren für zulässig, hieß es.

Bürger hatten gegen das Rathaus im Pfarrhaus gestimmt

Inhaltlich durfte sich der Gemeinderat wegen der Sperrfrist bis zum 4. Dezember dem neuen Bürgerbegehren nicht anschließen. Dies liegt daran, dass sich die Bürger am 4. Dezember letzten Jahres mehrheitlich gegen das Rathaus im Pfarrhaus ausgesprochen hatten. Daran ist der Gemeinderat ein Jahr lang gebunden.

Vor der Abstimmung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens äußerte sich die CSU/JUF-Fraktionschefin Daniela Körber: „Es ist eine Formalie, die wir im Gemeinderat abzuarbeiten haben. Es geht um die Entscheidung, ob der Antrag rechtlich zulässig ist.“ Laut Körber sei er dies in allen Punkten und eine Ablehnung wäre in „gewisser Weise rechtswidrig.“ „Kein Ratsmitglied, das heute die Hand hebt, ist ein Verräter oder will etwas Schlechtes für die Gemeinde“, betonte die Verwaltungsexpertin und weiter: „Diese Zustimmung ist aber keine Zustimmung zum inhaltlichen Teil des Antrags.“

Ganz schwierige Situation

Die CSU habe immer kommuniziert, dass man einen Umzug des Rathauses ins Pfarrhaus und auch das erneute Bürgerbegehren nicht für die beste Lösung für Gößweinstein halte. „Wir wünschen uns vielmehr eine Lösung für den Pachtvertrag zu finden, indem man der Kirche ein Angebot macht, dass zum Beispiel die Übernahme der WC-Sanierung und des Pfarrgartens zur Öffnung für die Bevölkerung beinhaltet.

So würde die Ortsmitte auch gestärkt werden. Den Umzug mit einem Neubau des Rathauses am Multifunktionsplatz halten wir weiter für die wesentlich bessere Lösung.“

Die SPD-Fraktionssprecherin Kerstin Hölzel sprach von einer ganz schwierigen Situation. Allerdings würde man mit einem „Nein“ gegen die Gemeindeordnung handeln und zudem gelte „gleiches Recht für alle“.

Eine längere Stellungnahme hatte Georg Lang vorbereitet. Im Wesentlichen habe das neue Bürgerbegehren zum Inhalt, ob das Rathaus ins Pfarrhaus soll. Offen sei jedoch die Frage, ob die Stärkung des Ortskerns, der Erhalt des Pfarrhauses, die Sanierung der Toiletten und die Öffnung des Pfarrgartens ausschließlich durch die Verlegung des Rathauses in das Pfarrhaus erreicht werden könne.

Nochmal an einen Tisch setzen?

Für Lang stellte sich die Frage, ob dieser nochmalige Bürgerentscheid die Gemeinde tatsächlich weiterbringe oder ob es nicht sachdienlicher wäre, wenn sich alle an einen Tisch setzten, um eine Lösung zu finden. Reinhold Hutzler (FW) erwiderte, all dies sei in der Vergangenheit ausführlich gemacht worden.

Bürgermeister Zimmermann gab Hutzler recht und fügte an, es tue ihm weh, wenn Gößweinstein schlechtgeredet und er persönlich beleidigt werde.

Ferdinand Haselmeier von der IG erklärte unserer Zeitung nach der Entscheidung, dass sich seine IG nicht grundsätzlich gegen das neue Bürgerbegehren wende, da dessen Initiatoren ja das gleiche Recht wie er und seine Mitstreiter in Anspruch nähmen. Allerdings könnte der Gemeinderat nach Wegfall der einjährigen Sperrfrist am 5. Dezember ohnehin den Umzug des Rathauses in das Pfarrhaus beschließen. Daher frage er sich, ob das Bürgerbegehren am 4. November Sinn ergebe.

Lesen Sie auch:

Inhalt teilen
  • kopiert!