0
Höhere Gebühren
So viel müssen Forchheimer künftig für Müll zahlen
Müllentsorgung kostet  im Landkreis Forchheim künftig mehr.Forchheim & Fränkische Schweiz
Müllentsorgung kostet im Landkreis Forchheim künftig mehr. // Karl Heinz Wirth
Signet des Fränkischen Tags von Karl Heinz Wirth
LKR Forchheim – Die Müllgebühren steigen im Landkreis Forchheim ab 2023 deutlich an. Auch beim Sperrmüll gibt es Änderungen.

Wenn das Müllauto kommt, wird es für Bürgerinnen und Bürger in Bayern teurer. In einigen Regionen erhöhen sich zum Jahreswechsel die Gebühren für die Entsorgung des Haus- und Biomülls, so etwa im Kreis Forchheim.

Die Kreisräte wissen, dass sie dafür keinen Beifall ernten: Die Müllgebühren steigen ab Januar drastisch. Die Abfuhr der gängigen 60-Liter-Abfalltonne etwa kostet 21 Euro mehr pro Jahr.

Kosten steigen, Erlöse aus Verwertung sinken

Nicht nur das: Sämtliche Beiträge klettern nach oben, für Nichtkompostierer und für Kompostierer.

Das liegt daran, dass Entsorgungskosten für Restmüll und Biomüll teurer werden, die Erlöse aus der Papier- und Altpapierverwertung aber sinken.

Der Kalkulationszeitraum endet zum 31. Dezember, so dass eine neue Gebührenkalkulation für die nächsten vier Jahre erforderlich war. Die Gebühren mussten im Landkreis Forchheim bei gleichbleibender Gebührenstruktur nach sechs Jahren beim Holsystem um durchschnittlich 25,5 Prozent sowie bei Selbstanliefern um 16,7 Prozent angehoben werden.

In der Kalkulation wurde die gesamte Kostenüberdeckung berücksichtigt, so dass sich nun folgende neue Jahresgebühren ergeben: Für Restmüllbehälter sind es 63 Euro für die 60 Liter-Singletonne (Leerung vierwöchentlich), 125 Euro für Restmüll 60 Liter, 167 Euro (80 Liter), 250 Euro (120 Liter), 500 Euro (240 Liter) und 88 Euro für 1100 Liter je Leerung.

Die 120-Liter-Biotonne kostet im Jahr 55 Euro. Sperrmüll kann ab 1. Juli 2023 selbst nach Anmeldung in der Deponie Gosberg kostenfrei angeliefert werden.

Kreistag stimmt mehrheitlich zu

Forchheims Kreisräte stimmten der neuen Gebührensatzung mehrheitlich zu. Die neuen Gebühren treten ab 1. Januar 2023 in Kraft.

 

Lesen Sie auch:

Inhalt teilen
  • kopiert!