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Wasserknappheit wegen Hitze
Landkreis Forchheim: Weitere Orte verhängen Wasser-Stopp
Im Dorfbrunnen in Weingarts ist bereits kein Wasser mehr.Forchheim & Fränkische Schweiz
Im Dorfbrunnen in Weingarts ist bereits kein Wasser mehr. // Thomas Weichert
Landkreis Forchheim – Nach Kunreuth ziehen weitere Gemeinden im Landkreis Forchheim wegen der Wasserknappheit die Notbremse. Was dort jetzt gilt.

Nachdem der Kunreuther Bürgermeister Ernst Strian zum Wassersparen aufgerufen hatte und auch einige Verbote erlassen hat, ruft nun auch der Markt Egloffstein zum Wassersparen auf. Bürgermeister Stefan Förtsch (CSU) richtet einen Appell an die Bürgerinnen und Bürger, der inzwischen auch auf der Gemeindehomepage veröffentlicht ist.

Hitze: Gemeinden im Landkreis Forchheim mit Wasser Verbot

Das trockene Frühjahr und die momentane Hitzewelle haben auch Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung. 2025 hat es bisher in der Region im Schnitt nur rund 35 Liter pro Quadratmeter und Monat geregnet. Im langjährigen Mittel liegt die Niederschlagsmenge in dieser Jahreszeit bei knapp 70 Litern pro Quadratmeter und Monat. Dadurch bedingt kommt es zu einer wesentlich geringeren Grundwasserneubildung, und die Schüttungen der Trinkwasserquellen verringern sich zusehends.

Quellen liefern weniger Wasser

Die Weiherwiesenquelle in Hundshaupten und die Arlesbrunnenquelle in Egloffstein liefern demnach derzeit weniger Wasser als gewöhnlich. Gleichzeitig bringe die aktuelle Hitzewelle einen wesentlich höheren Bedarf am kühlen Nass mit sich. „Während wir im Normalfall etwa 216.000 Liter pro Tag aus den Quellen für Wasserversorgungszwecke entnehmen und über die verschiedenen Hochbehälter in die Ortsnetze speisen, pumpen wir aktuell 403.000 Liter pro Tag. Dieser um 86 Prozent höhere Verbrauch setzt unsere Quellen und auch die Pumpentechnik zusätzlich unter Stress“, er läutert der Bürgermeister. „Wir bitten Sie und appellieren an Ihre Vernunft, mit dem kostbaren Gut Trinkwasser insgesamt sorgsam und sparsam umzugehen“, sagt Förtsch.

Um eine möglichst umfassende Regeneration und ausreichende Bevorratung in den Hochbehältern zu gewährleisten, sollte bis auf weiteres auf das Befüllen von privaten Pools und Planschbecken oder Zisternen, auf das Autowaschen und auch auf das Gießen von Gärten sowie öffentlichen und privaten Rasen-, Sport- und Spielflächen mit Wasser aus dem Trinkwassernetz verzichtet werden.

Möglichst Regenwasser verwenden

Hiervon ausgenommen seien Gärten zur Nahrungsmittelproduktion. Hier sollte jedoch – soweit möglich – auf gespeichertes Regenwasser aus Zisternen zurückgegriffen werden.

Die Quellschüttungen hauptsächlich im Westen des Gemeindegebietes lassen laut Bürgermeister nach. Auch wenn die Brunnleitenquelle in Affalterthal derzeit noch sehr gut schütte, gelten die Einschränkungen in der Trinkwassernutzung auch für den Affalterthaler Versorgungsbereich. Über die vorhandenen Verbundleitungen könne man die Brunnleitenquelle zur Unterstützung der Netzbereiche Egloffstein-Arlesbrunnen und Hundshaupten-Weiherwiesenquelle einsetzen. Dies sei zum einen mit einem enormen Energieaufwand verbunden und zum anderen widerspreche es „eklatant jedem Gedanken der Nachhaltigkeit, wenn wir auf Dauer mehr Wasser für die Freizeitgestaltung im weitesten Sinne verbrauchen, als uns die Natur liefern kann.“ Auch der Leutenbacher Bürgermeister Florian Kraft ruft zum Wassersparen auf: „Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit und der zuletzt stark gestiegenen Verbräuche sind die Trinkwasservorräte in der Gemeinde Leutenbach stark zurückgegangen. Alle Bürgerinnen und Bürger werden deshalb dringend aufgerufen, Wasser zu sparen.“

Insbesondere sollte völlig auf die Bewässerung von Grünanlagen und Obstbäumen verzichtet werden. Das Befüllen von Zisternen und Schwimmbecken ist zwingend vorab mit dem Bauhof, Telefon 0177/8575404, abzustimmen.

Kraft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Nass aus der öffentlichen Wasserversorgung lediglich zur Deckung des Eigenbedarfs für die angeschlossenen Grundstücke bestimmt sei. Da nicht abzusehen sei, wann sich die Lage wieder entspanne, könne eine Anordnung zur Einschränkung der Wassernutzung nicht ausgeschlossen werden.

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