An Fronleichnam starb ein achtjähriger Junge durch einen abknickenden Baum, eine morsche Esche. Vom Ast derselben Baumart war auch im Juni 2022 ein Rentner aus Schirgiswalde (Landkreis Bautzen) auf dem Wanderweg im Todsfeldtal bei Thuisbrunn getroffen und ebenfalls tödlich verletzt worden.
„Wie lange wird diese Schlamperei im öffentlichen Raum und an Wander- und Ortsgrenzen noch akzeptiert?“, fragt daher jetzt der Anwohner und Waldbesitzer Hans Dorn aus Thuisbrunn, der sich an unsere Redaktion gewandt hat.
Es gab Vorzeichen
Dabei wäre seiner Ansicht nach durch schlichtes Absperren der Stelle oder durch ein schnelles Beseitigen von kranken und geschädigten Bäumen die Gefahr schnell gemindert. „Ich hoffe, es müssen nicht noch mehr Menschen wegen offensichtlicher Schlamperei und Unwissenheit sterben“, schimpft Dorn.
Zwei Wochen vor dem tödlichen Unfall im Juni 2022 im Todsfeldtal lag bereits ein durchs Eschentriebsterben umgeknickter Baum auf dem Weg. Seine Frau und er mussten die Fahrräder über den Baumstamm heben.
Warum hatte der zuständige Waldbesitzer zwischenzeitlich nicht reagiert und gesichert?
Hat Waldbesitzer Pflichten verletzt?
„Wenn die Bäume nicht gleich entfernt werden können, müsste wenigstens mit einem Band abgesperrt werden“, sagt Dorn.
Eine Woche vor dem tödlichen Unfall in Dorfhaus bei Weißenohe wanderte der Rentner zu den Sinterstufen in der Nähe des Unglücksortes und sah einen morschen Baum.
Jeder Waldbesitzer müsse, gerade wenn die Bäume am Ortsrand oder an einem Weg sind, zweimal jährlich prüfen, ob die Bäume eine Krankheit haben und wenn sie davon zu wenig verstehen, einen Fachmann verpflichtend fragen. Auch nach jedem größeren Sturm müsse überprüft werden.
„Wo bleibt der Aufschrei?“
„Das macht niemand. Diesen Leuten muss auf die Füße getreten werden“, schimpft Dorn, der selbst Waldbesitzer ist. Wenn ein Auto in einer Kurve stehe, käme sofort die Polizei, da die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Die Bäume knickten auf einem öffentlichen Wanderweg ab und forderten bereits zwei Menschenleben. Wo bleibe der Aufschrei?
Generell sei jeder Grundbesitzer selbst verantwortlich, erklärt Michael Kreppel, Leiter am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Jeder Grundbesitzer habe somit die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Straßen und Gebäuden. Ein Waldbesitzer hafte nicht für waldtypische Gefahren.
Heißt: Wenn im Wald ein Baum umfällt, dann haftet der Besitzer nicht.
„Der Wanderer muss aufpassen, wenn er im Wald spazieren geht, selbst wenn er auf gekennzeichneten Wegen geht“, betont Kreppel.
Widmung ist entscheidend
Der Unglücksweg in Dorfhaus befindet sich jedoch nicht im Wald. Weshalb sich die Frage stellt, wie es auf Wanderwegen um die Verkehrssicherungspflicht bestellt ist.
Hier komme es laut Kreppel darauf an, wie dieser Weg gewidmet ist. Ist der Weg höher gewidmet, beispielsweise als Gemeindeverbindungsweg, hafte der Grundbesitzer. Ist es kein höher gewidmeter Weg, haftet er nicht.
Eschentriebsterben heimtückisch
Das Heimtückische am Eschentriebsterben sei, dass der Baum auch umfallen könne, obwohl er noch nicht kahl sei, so Kreppel. Alle Eschen an Wanderwegen sicherheitshalber zu fällen, sei gesetzlich nicht gefordert.
Die Esche sei ein einheimischer Baum, der je nach Standort zwischen zwei und fünf Prozent des Baumbestandes ausmache.
Höhere Gewalt nicht ausgeschlossen
Für Hans Dorn lässt das zu viele Schlupflöcher. „Was spielt es für eine Rolle, wie der Weg gewidmet ist? Der Baum ist das Problem, nicht der Weg“, sagt Dorn.
Wie die Situation in Dorfhaus einzustufen ist, kann das AELF derzeit nicht beantworten. Ebenso wenig, ob der Baum durch das Eschentriebsterben oder durch das Unwetter umgefallen ist. Denn dann wäre es höhere Gewalt – und die schließt in aller Regel die Haftung des Grundbesitzers aus.
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