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Behördenposse um Tiny-Häuser
Mini-Baugebiet in Kunreuth wird zum großen Bürokratie-Chaos
Baugebiet Badleite in KunreuthForchheim & Fränkische Schweiz
Über Jahre zog sich die Debatte um ein kleines Neubaugebiet in Kunreuth. Jetzt hat der Gemeinderat die Sache endlich zum Abschluss gebracht. // Thomas Weichert
Kunreuth – Zwei Tiny-Häuser sollten entstehen, dann herrschte Genehmigungs-Chaos in Kunreuth. Es ging unter anderem um eine mögliche Lärmbelästigung. Eine Behördenposse.

Im Juni 2023, also vor über zwei Jahren, hieß es, dass im Baugebiet „Badleite“ in Kunreuth auf zwei gemeindlichen Grundstücken mit einer Gesamtgröße von rund 2500 Quadratmetern unweit des Sportplatzes zwei sogenannte Tiny-Häuser im vereinfachten Bauleitverfahren errichtet werden sollten. Auch Interessenten dafür hatte es schon gegeben. Bisher steht dort aber noch kein einziges Gebäude.

 Bereits während der Gemeinderatssitzung am 25. Mai 2022 hatte der Rat beschlossen, dass auf den beiden Grundstücken mit 968 und 793 Quadratmetern eine Baulandaktivierung erfolgen soll. Aus dem vereinfachten wurde ein langwieriges Verfahren mit zahlreichen Gutachten, welches bis heute noch nicht abgeschlossen ist.

Baugebiet in Kunreuth: Tiny-Häuser sorgen für Bürokratie-Chaos

Während der jüngsten Gemeinderatssitzung ging es nun erneut um die zweite Änderung des Bebauungsplans „Badleite“ mit der erneuten Abwägung der Hinweise und Einwände der Träger öffentlicher Belange. Dies nahm gut eine Stunde in Anspruch und wurde von der Planerin Manuela Haselbacher vom Architekturbüro Krampe ausführlich erläutert.

Inzwischen ist aus den relativ kleinen Grundstücken ein allgemeines Wohngebiet geworden, auf dem auch zwei kleinere Einfamilienhäuser gebaut werden könnten. Die beiden Grundstücke, auf denen die Tiny-Häuser errichtet werden sollten, sollten im Besitz der Gemeinde bleiben und für diesen Zweck auf 25 Jahre an die Bauwerber für einen Euro pro Quadratmeter und Jahr verpachtet werden. Auch dies hat sich in der Zwischenzeit geändert.  Wer eines der Grundstücke kauft, für den besteht künftig Bauzwang.

Einfaches Genehmigungsverfahren wird zum Bürokratiemonster

Aber warum dauert so ein „vereinfachtes Verfahren“ so lange? Die Zuhörer während der Sitzung, unter anderem auch der Gößweinsteiner Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (FW/BMG), der sich aktuell als FW-Landratskandidat ein Bild von den Gemeinderäten im Landkreis Forchheim macht, konnten es nur schwer nachvollziehen. Trotz Nachfrage bei der anwesenden Verwaltungsangestellten sind die Unterlagen mit den umfangreichen Stellungnahmen der Abteilungen des Landratsamts nicht zu bekommen. Dies sei nicht üblich.

Das Genehmigungsverfahren, so jedenfalls der Eindruck, hat sich zu einem „Bürokratiemonster“ aufgebläht, was aber nicht nur am Landratsamt liegt. Da wäre zum Beispiel das Lärmschutzgutachten, das zunächst fehlerhaft war, aber nun vorbildlich sei. Vieles musste immer wieder nachgebessert werden.

Eine Schreinerei, die es nie gegeben hat

Weiteres Beispiel: eine Schreinerei daneben, die es gar nicht gibt und noch nie gegeben hat. Vor vielen Jahren hatte im Baugebiet „Badleite“ ein Grundstücksbesitzer den Bau einer Schreinerei beantragt. Deswegen wurde aus dem Wohngebiet zusätzlich ein eingeschränktes Gewerbegebiet. Dieser Plan für die Schreinerei war aber nun einer der Knackpunkte im Landratsamt für die Genehmigung.

Kunreuths Bürgermeister Ernst Strian (DEM) erklärte dazu auf Nachfrage von Bernd Wohlhöfer (BLE), dass die Baugenehmigung für die Schreinerei längst verfallen sei, das Grundstück verkauft worden sei und dort jetzt ein Wohnhaus stehe. Dies sei alles schon mehrfach geklärt worden, so Strian. Hauptsächlich geht es aber um den Lärmschutz.

Lärmbelästigung aus dem Kunreuther Sportheim?

Denn benachbart ist das Sportheim mit Sportplatz. Und etwas weiter weg gibt es einen Tennisplatz und ein Beachvolleyballfeld. Dass von hier aus Lärm ausgehen solle, befand Wohlhöfer als „Quatsch“. Dazu erklärte die Planerin, die selbst mehrmals wegen der Einwände schmunzeln musste, dass aktive und passive Schallschutzmaßnahmen in Richtung Sportgelände zwar nicht erforderlich seien, aber sie nun bei dem daneben liegenden Grundstück den Bau einer Garagenanlage als baulichen Lärmschutz im Plan eingearbeitet habe.

Im ersten Schallschutzgutachten, das angezweifelt wurde, fand nur ein einziges Punktspiel der Fußballer Berücksichtigung. Vor dem Sportheim wurde inzwischen auch eine Raucherecke außerhalb und rückseitig eingerichtet. Und so oft kommt es auch nicht vor, dass die Sportgaststätte des TSV Kunreuth länger offen hat als bis 22 Uhr, außer es ist Weiberfasching.

Wie Strian dazu anmerkte, seien die Lärmemissionen der vorbeiführenden alten Staatsstraße rund um die Uhr wesentlich höher als diese, die vom Sport- und Sportheimbetrieb ausgehen. „Schließen wir dieses traurige Kapitel ab“, sagte Strian am Schluss. Die Satzung zur Änderung des Bebauungsplans wurde dann einstimmig beschlossen.

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