Rund 40 Gramm Marihuana sowie zwei kleine Brocken Haschisch fanden Ermittler der Kripo Schweinfurt bei einer Wohnungsdurchsuchung im Maintal am 1. September. Der Mieter der Wohnung erhielt einen Strafbefehl über 2000 Euro wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln. Er legte Einspruch ein – mit Erfolg. Das Gericht stellte das Verfahren ein. Als Auflage muss der Angeklagte immerhin noch 1200 Euro an den Weißen Ring berappen.
Zufälliger Drogenfund
Dass die Kripo-Beamten die Drogen fanden, ist eher dem Zufall geschuldet. Denn die Ordnungshüter waren eigentlich auf der Suche nach dem Handy und dem Computer beziehungsweise Laptop des Angeklagten.
Damit soll er einer Frau von 27 E-Mail-Konten aus E-Mails geschickt haben, in denen er sie beleidigte und drohte, die Bremsleitungen ihres Autos zu manipulieren. Doch diese Vorwürfe erwiesen sich als falsch.
Denn es war die vermeintlich Geschädigte selbst, die sich die E-Mails geschickt hatte, um es später dem Angeklagten in die Schuhe zu schieben.
Parallelverfahren in Bamberg
Darüberhinaus läuft gegen die Frau am Landgericht Bamberg ein Verfahren wegen eines versuchten Tötungsdelikts: Sie hatte der Frau des Angeklagten ein Messer in den Bauch gerammt und sie dabei schwer verletzt.
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Verteidigerin Christine Glück argumentierte daher vor Gericht, dass es sich um einen Sonderfall handle. Der Angeklagte habe unter der versuchten Tötung seiner Ehefrau (der Vorall der Messerstecherei in Zeil am Main) gelitten.
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Nach der Wohnungsdurchsuchung seien seine technischen Geräte, wie Handy und Laptop, acht Monate lang beschlagnahmt worden, obwohl ihr Mandant unschuldig war. Zudem habe ihm der Entzug der Fahrerlaubnis gedroht, die der 35-Jährige für die Ausübung seines Berufes benötige.
Haaranalyse zum Beweis
Sie präsentierte dem Gericht eine Haaranalyse, die belegte, dass ihr Mandant drogenfrei lebt.
Das Marihuana sei zum Großteil sehr alt und daher kaum zum Konsum geeignet gewesen. Außerdem sei nicht erwiesen, dass der Angeklagte der Eigentümer der gefundenen Drogen sei. Es könnte auch seiner Frau gehören. Dies sah Richter Christoph Gillot ähnlich und regte daher eine Einstellung des Verfahrens an.