Impfpflicht Ohne Nachweis drohen ab 15. März Geldbußen Ab 15. März müssen von Arbeitnehmern im medizinischen Bereich Nachweise über ihren Coronastatus vorgelegt werden. // Sven Hoppe/dpa von Irmtraud Fenn-Nebel TEILEN  01.02.2022 LKR Haßberge – Der Stichtag 15. März birgt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Konsequenzen bei Nichteinhaltung der neuen Regelungen. Ab dem 15. März gilt für Personal im Pflegebereich, in Arztpraxen und Kliniken ebenso wie für Mitarbeitende von ambulanten Pflege- sowie Fahrdiensten für Menschen mit Behinderung bundesweit eine Impfpflicht. Dieser Stichtag birgt potenziell weitreichende Konsequenzen.1. Nachweise. Beschäftigte müssen bis zum 15. März einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Sprechen medizinische Gründe gegen eine Covid-Impfung, muss dies durch ein ärztliches Zeugnis belegt werden können. 2. Meldung. Ohne Nachweis oder bei Zweifeln an dessen Echtheit muss der Arbeitgeber die Person an das örtliche Gesundheitsamt melden. Dieses fordert ihrerseits Nachweise ein und kann, sofern nichts geliefert wird, ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen. Die Gesundheitsämter können auch ohne Meldung von Unternehmen die Einhaltung der Impfpflicht kontrollieren.3. Praxis. Soweit die Theorie. In der Praxis sind die Abläufe noch nicht komplett geklärt. „Dem Gesundheitsamt Haßberge liegen bezüglich der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch keine Handlungsanweisungen seitens des Ministeriums vor“, teilt Monika Göhr, Sprecherin des Landratsamtes, mit. „Wir sind aber auch an einer einheitlichen Umsetzung interessiert.“ 4. Arbeitsgruppe. Damit die Zusammenarbeit klappt, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Bundes und der Länder einberufen. Diese soll in dieser Woche erstmals zusammenkommen. Davon unabhängig erarbeitet das Bayerische Gesundheitsministerium bereits eigene Handlungsempfehlungen, damit sich die Gesundheitsämter auf diese neue Aufgabe vorbereiten können.5. Geldbußen. Versäumte Meldepflichten gelten als Ordnungswidrigkeit. Sowohl Arbeitgebern, die das Gesundheitsamt nicht über ungeimpftes Personal informieren, als auch Mitarbeiter, die keinen Nachweis oder ärztliches Attest bringen, drohen Geldbußen bis zu 2500 Euro. 6. Konsequenzen. Legt der Arbeitnehmer dauerhaft keinen Nachweis über Impfung, Genesung oder ein Zeugnis über Gründe gegen eine Impfung vor, könnten Abmahnungen ausgesprochen werden und letztlich eine Kündigung in Betracht kommen.