Bürokratie
Die neue Grundsteuer – was ist zu beachten?
Bis 31. Oktober bleibt den Immobilienbesitzern noch Zeit, ihre Erklärung für die neue Grundsteuer abzugeben.
Eckehard Kiesewetter
Eckehard Kiesewetter von Eckehard Kiesewetter Fränkischer Tag
Ebern – Die Grundsteuereform wirft viele Fragen auf. Die Bürgermeister im Landkreis halten das neue Regelwerk für ungerecht.

Abgerechnet wird erst 2025, wenn die Bürger nach dem neuen Modell zur Kasse gebeten werden. Doch schon heute treibt die neue Grundsteuer die Haus- und Grundbesitzer um. So sehr, dass das Onlinefinanzamt Elster schon nach wenigen Tagen in die Knie ging. Seit 1. Juli können dort die Steuererklärungen digital abgegeben und weitere Informationen eingeholt werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2018 die Berechnung der Grundsteuer nach den Einheitswerten von anno dazumal für unzulässig erklärt. Zum 1.

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