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Einfach Blaumachen?
Das passiert, wenn der Angeklagte im Gericht fehlt
Prozess am Amtsgericht Erlangen
Am Amtsgericht Erlangen wurde nun ein Urteil gesprochen. // Andreas Wolfger
Erlangen / Höchstadt – Gerichtstermin vor dem Amtsgericht Erlangen, doch der Angeklagte ist nicht da. Solche Fälle sind auch hier keine Seltenheit. Aber wie kümmert sich das Amtsgericht um die abwesenden Angeklagten?

Mal als Ausnahme, statt zur Arbeit oder zur Schule zu gehen „Krank“ sein, haben sicherlich viele Deutsche schon einmal gemacht. Was auf der Arbeit oder in der Schule aber vielleicht noch funktioniert, kann in anderen Lebensbereichen schwerwiegende Auswirkungen haben.  Wer schon einmal vor Gericht stand, wird sich eventuell auch gefragt haben: „Was, wenn ich einfach nicht auftauche?“

Dieses Gedankenspiel hat ein Angeklagter am Erlanger Amtsgericht in die Tat umgesetzt. Eigentlich hätte sein besonders schwerer Verstoß gegen das Cannabisgesetz in Höchstadt auf der Tagesordnung des Amtsgerichts gestanden. Vom Angeklagten fehlte aber auch eine halbe Stunde nach vereinbarter Uhrzeit immer noch jegliche Spur. Erst mehrere Anrufe seiner Anwältin konnten den Grund für das Fehlen aufklären. Der Angeklagte sei aufgrund von Krankheit nicht im Amtsgericht erschienen.

So geht das Gericht vor

Eine Ausrede, die ohne vorherige Abmeldung und ärztliches Attest aber wohl wenig bringt und auch bei Richterin Birgit Griem auf wenig Glauben trifft. Ohne genügende Entschuldigung müssten weitere Maßnahmen getroffen werden. „Was danach passiert, gibt das Gesetz klar vor“, erklärt die Richterin auf Nachfrage des Fränkischen Tags. Wenn der Angeklagte nicht zum ersten Termin erscheint, hat das Gericht die Wahl zwischen einer Vorführung durch die Polizei oder einem Haftbefehl.

Bei einem ersten Versäumnis würden die Richter aber meist zu einer Vorführung und nicht direkt zu einem Haftbefehl greifen. Bei einer Vorführung wird ein neuer Termin für den Prozess ausgemacht, der dem Angeklagten aber nicht mitgeteilt wird. Stattdessen nimmt die Polizei den Angeklagten am Tag seiner Anklage in Gewahrsam und bringt ihn ins Gericht. „Erst wenn auch bei einer Vorführung, der Angeklagte nicht auffindbar ist, kommt es zum Haftbefehl“, erklärt Richterin Griem.

Wie geht es weiter?

Was den schweren Cannabisverstoß in Höchstadt angeht, kommt es auch hier jetzt mit einem neuen Termin per Vorführung zum Gerichtsprozess. Hoffentlich dieses Mal auch mit einem anwesenden Angeklagten. „Wenn nicht, müssen wir das ganze einfach weiterspielen“, sagte Richterin Griem zum Ende des geplanten Termins.

Fehlende Angeklagte seien auch am Erlanger Amtsgericht leider keine Seltenheit. „Dass die Angeklagten bei ihren Gerichtsterminen nicht erscheinen, kommt schon häufiger vor“, erklärt Griem auf Nachfrage.

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