Bevor an diesem Montag das Urteil am Landgericht Nürnberg-Fürth gegen einen Mann aus Erlangen-Höchstadt fällt, soll ein psychiatrischer Gutachter dessen Lebensumstände und vor allem dessen Konsumverhalten erläutern.
Vor Gericht muss der Angeklagte sich für Drogenhandel rund um Höchstadt und Lonnerstadt verantworten. Von einem Kilo Cannabis ist die Rede, zeitweise sogar von knapp einem Kilo Kokain – die Mengen sind nicht gerade klein. Vor Gericht bestreitet der Mann aber, auch mit anderen Substanzen als Cannabis gehandelt zu haben. Alles andere seien kleinere Mengen Methamphetamin und Kokain gewesen, ausschließlich für den Eigengebrauch bestimmt.
Landgericht Nürnberg: Gutachter gibt Einschätzung ab
Der Gutachter, der laut eigener Aussage nur wenig Zeit für ein Gespräch mit dem Angeklagten und sein Gutachten hatte, fasst am Montagvormittag vor Gericht seine Erkenntnisse zusammen. Auch ihm hätte der Angeklagte gesagt, dass er Kokain nur für den Eigengebrauch besessen hätte. Den Großteil der knapp 19.000 Euro Bargeld, die die Polizei bei ihm fand, erklärt er mit einem Autoverkauf.
Bemerkenswert dürften an dem Gutachten vor allem die Aussagen über den Konsum des Angeklagten sein. Mit zwölf Jahren soll er angefangen haben, Alkohol zu konsumieren. Im Alter von 14 Jahren folgte der erste Cannabis-Kontakt. „Ab 14 gab es keine relevanten Phasen von Abstinenz mehr“, so der Gutachter. Ab Ende 2023 soll der Angeklagte „extrem viel“ Kokain konsumiert haben, wohl beinahe täglich. „Genaue Angaben konnte er nie machen. Es war immer 'viel' oder 'extrem viel'“, erklärt, der Gutachter. Insgesamt habe der Angeklagte inzwischen so ziemlich alles probiert, „außer Heroin und Crack“.
Drogendealer aus Erlangen-Höchstadt vor Gericht
Mitte des Jahres habe er auch seinen Job in Adelsdorf verloren. Der Gutachter erkennt beim Angeklagten jedoch keine konsumbedingte Leistungsminderung. Er sei lediglich ein paar Mal zu spät zur Arbeit gekommen, dadurch habe er auch den Job verloren.
Später habe der Angeklagte, der mit seinen Eltern zusammenwohnte, dann angefangen, sich selbst regelmäßig Steroide zu injizieren, dadurch sei ein Rückgang im sonstigen Konsum erfolgt. „Man ersetzt quasi eine Abhängigkeit durch eine andere“, führt der Gutachter aus.
Bevor die Vorsitzende Richterin die Beweisaufnahme schließt, weist sie den Angeklagten noch einmal darauf hin, dass auch ein spätes Geständnis strafmildernd wirken könne. Immerhin spreche im Moment vieles gegen den Angeklagten. Dieser bleibt jedoch bei seinen früheren Aussagen. Besorgt wegen des bevorstehenden Urteils wirkt er nicht, als er sich während der kurzen Unterbrechungen zum ungewöhnlich vollen Besucherraum umdreht, seinen Bekannten zugrinst und mit ihnen scherzt.
Urteil: Vier Jahre für Drogenhandel
Als die Kammer am späten Nachmittag ihre Entscheidung verkündet, bleibt es trotz des harten Urteils erstaunlich ruhig in den Reihen der Zuhörer. Vier Jahre bekommt der Angeklagte, keine Bewährung. „Die Beweisaufnahme muss den Tatnachweis erbringen und das ist hier gelungen“, sagt die Richterin in ihrer Begründung. Der Angeklagte habe über den Prozess hinweg „taktiert“, kleinere Taten zugegeben, aber versucht, die schwerwiegenderen „wegzumoderieren“. Zwar müsse ein Angeklagter sich niemals selbst belasten, doch die Einlassung, die er gegeben habe, sei unplausibel gewesen.
„Man muss alle Indizien in ihrer Gesamtheit betrachten und da haben wir zu viele gefunden, die für eine Täterschaft in vollem Umfang sprechen“, so Gölzer. Nur das Kokain sei nicht belegbar gewesen. Die Kammer sei also zugunsten des Angeklagten nur von Marihuana ausgegangen. Auch bei einem Großteil des Geldes sei es nicht möglich gewesen, eine kriminelle Herkunft nachzuweisen – auch wenn die Auffindesituation „komisch“ gewesen sei. Gegen den Angeklagten und für ein höheres Urteil spricht laut Kammer dagegen die Tatsache, dass der Angeklagte mehrfach vorbestraft und derzeit noch auf Bewährung ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn der Angeklagte hat nun eine Woche lang Zeit, dagegen in Revision zu gehen.













