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Am Amtsgericht Erlangen
Quälende Aufnahmen mit Kinderpornos: Mann aus ERH verurteilt
Der Angeklagte aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt und seine Strafverteidigerin Chanell Eidmüller aus Nürnberg im Gericht in Erlangen.
Der Angeklagte aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt und seine Strafverteidigerin Chanell Eidmüller aus Nürnberg im Gericht in Erlangen. // Foto: Udo Güldner
Erlangen-Höchstadt – Warum er Kinderpornos hortete, weiß der Anklage aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt nicht. Trotzdem muss er sich dafür vor Gericht verantworten. Warum er einer Haftstrafe entgeht.

Der Hinweis kommt aus den Vereinigten Staaten. Dort durchsucht das halbstaatliche National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) große Teile des Internets, mehrere Social-Media-Plattformen und diverse Filesharing-Netzwerke nach Hinweisen auf vermisste und ausgebeutete Kinder. Wenn es um Kindesmissbrauch und die dabei hergestellten Videos und Fotos geht, stößt man immer wieder auch auf deutsche Nutzer.

Erlangen-Höchstadt: Mann wegen Kinderpornos verurteilt

Über die IP-Adresse des daran beteiligten Rechners kann die Kriminalpolizei Erlangen wenige Wochen später einen Tatverdächtigen aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt ermitteln. Einen bislang völlig unbescholtenen Mann.  Bei der Durchsuchung seiner wüsten Wohnräume, augenscheinlich ein Messie-Haushalt, stoßen die Beamten auf fünf Festplatten und zwei Laptops, auf denen sich kinder- und jugendpornografische Inhalte befinden. 

Mädchen aus St. Petersburg: Prozess wegen Kinderpornos in Erlangen

Einige Beispiele listet die Anklageschrift auf, wobei man bereits an den Dateinamen ersehen kann, dass es sich um Sex mit minderjährigen Jungen und Mädchen handelt. Mal sind die wehrlosen Opfer alleine, mal sind erwachsene Männer beteiligt. Zu sehen sind brutale Praktiken an Mädchen aus St. Petersburg. Oder Amateur-Pornos mit einer „Lolita“, die vor laufender Kamera vergewaltigt wird. 

Es sind zudem keine kurzen Clips, sondern quälend lange Aufnahmen. Die kürzeste dauert 13 Minuten, die längste über drei Stunden. Es gibt auch Datenträger, die nicht ausgewertet werden können, oder auf denen sich kein belastendes Beweismaterial findet. Darunter auch ein firmeneigener Laptop und ein Smartphone. Der Mann hat sich die strafbaren Inhalte mit Hilfe eines Filesharing-Netzwerkes besorgt. In Form vieler Fragmente von verschiedenen Mitgliedern, die sich während des Downloads auf dem eigenen Rechner zu kompletten Dateien zusammenfinden.

Mann aus Erlangen-Höchstadt: perverses Material für andere Nutzer

Und weil es sich um eine Tauschbörse auf Gegenseitigkeit handelt, hat er bei diesen mitunter tagelangen Downloads auch anderen Nutzern das perverse Material zur Verfügung gestellt.  Das weiß der Mann auch. Schließlich ist er beruflich im IT-Bereich unterwegs. Daher lautet der Vorwurf nicht nur auf Besitz kinder- und jugendpornografischer Inhalte, sondern auch auf Verbreitung derselben. Das zieht mindestens sechs Monate Gefängnis nach sich. Am Amtsgericht Erlangen gibt der 60-jährige Junggeselle alles zu.

Damit gelingt es ihm, einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung und damit der Haft zu entgehen. So richtig erklären kann er sein Interesse an Kinder- und Jugend-Pornos aber nicht. Er erzählt eine zu Herzen gehende Geschichte von seiner dementen Mutter und einem gebrechlichen Vater, um die er sich jahrelang Tag und Nacht bis zur Selbstaufopferung gekümmert habe. Bis die Mutter verstorben sei. Parallel dazu habe er Vollzeit gearbeitet – ganz alleine, noch dazu unter starkem Zeitdruck und an einem eigentlich unmöglichen Projekt.

Tauschbörse aus den USA: Spende an Frauenhaus Erlangen wegen Kinderpornos

Irgendwann habe er es nicht mehr ausgehalten. Er sei psychisch instabil, ja depressiv geworden und habe dann zur Ablenkung vom stressigen Alltag nach Entspannung gesucht. Eigentlich nach ganz normaler, nicht verbotener Pornografie. Die schlimmen Sachen seien in einem Schwarm harmloser Dateien eher zufällig ins Netz gegangen – gleichsam als Beifang. Vielleicht habe er ja zweideutige Suchbegriffe eingegeben... Eine pädophile Neigung habe er jedenfalls nicht.   

Am Ende verurteilt Strafrichterin Birgit Griem den Mann zu 13 Monaten mit Bewährung. Sie hält in der mündlichen Urteilsbegründung mit ihrem Abscheu vor solch abartigen Dingen gegenüber „kleinen hilflosen Wesen“ nicht hinter dem Berg. Er bekommt einen Bewährungshelfer und muss sich drei Beratungsgesprächen in einer Ambulanz für Gewalt- und Sexualstraftäter stellen. Um abzuklären, ob hinter der ganzen Sache nicht doch eine gefährliche pädophile Neigung steckt. 

Damit er die Strafe auch spürt, muss er mehrere tausend Euro Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten bezahlen. Ihm werden ohne eine Entschädigung alle Laptops und Festplatten weggenommen, die auf Grund der darauf abgespeicherten Filme als Tatmittel gelten. Und er hat jeweils 2000 Euro Geldauflage an die Tafel Erlangen, das Frauenhaus Erlangen und die Umweltstation Jugendfarm Erlangen zu überweisen.

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