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Nachbarschaftsstreit eskaliert
Nach Angriff in Herzogenaurach: Rentner wird verurteilt
Zwei Brüder waren laut Polizei miteinander in Streit geraten. Dabei gingen der 38-Jährige und der 45-Jährige mit den Fäusten aufeinander los.
Ein Nachbarschaftsstreit in Erlangen eskaliert. Nun steht ein Rentner deswegen vor Gericht. // Christopher Schulz (Symbolfoto)
Signet des Fränkischen Tags von Hannah Ryba
Herzogenaurach – Ein Rentner greift seine Nachbarin im Wahn mit einem Metallrohr an. Nun steht er deswegen vor dem Landgericht. Welches Urteil ihn erwartet und warum ein Umzug im Nachbarschaftsstreit nicht hilft.

Ärger mit den Nachbarn wegen zu lauter Musik, Müll im Treppenhaus oder nächtlichen Partys – solche Querelen gibt es in vielen Mehrfamilienhäusern. In Herzogenaurach entwickelte sich ein solch alltäglicher Nachbarschaftskonflikt jedoch zu einem Fall, der das Landgericht Erlangen-Fürth beschäftigte. Ein 79-jähriger Rentner war über Jahre davon überzeugt, dass seine Nachbarn regelmäßig Drogen konsumierten und rauschende Partys feierten. Aus den Spannungen entwickelte sich nach Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters ein Wahn. 

„Der Angeklagte glaubte, sein Nachbar sei der Teufel“. Der Nachbar wolle ihn töten und mit Hilfe von Gasen oder Strahlung vergiften. Nach den ersten Konflikten zog der Mann mit seiner Frau in eine etwa zwei Kilometer entfernte Mietwohnung. Trotzdem kehrte der Rentner regelmäßig in die Eigentumswohnung zurück, um dort „nach dem Rechten zu sehen“.

Die Situation eskalierte zunehmend. Der Rentner soll Reifen von Fahrrädern und Autos beschädigt, seine Nachbarn beleidigt und den Mann körperlich angegriffen haben. „Das war nur der Anfang“, soll er gedroht haben. Eine Nachbarin berichtete, sie habe ständig in Angst gelebt und vor dem Betreten des Hauses zunächst nachgesehen, ob das Auto des Angeklagten vor Ort stand. Obwohl sich dessen Wahn hauptsächlich gegen ihren Partner richtete, habe der Angeklagte einmal gesagt, sie sei „mitgehangen, mitgefangen“.

Vor Landgericht Nürnberg-Fürth: Angriff auf Nachbarin 

Am 21. Oktober 2025 kam es schließlich zur Tat. Gegen 17 Uhr wollte die Frau ihre Wohnung im zweiten Stock aufschließen, als der Rentner vom Dachboden herunterkam. Nach einem kurzen Gruß spürte sie plötzlich einen heftigen Schlag auf den Hinterkopf. Als sie sich umdrehte, sah sie den Angeklagten mit einem rund 40 Zentimeter langen Metallrohr, der bereits zum zweiten Schlag ausholte. Die Frau konnte sich jedoch rechtzeitig wegducken und schreiend aus dem Haus flüchten.

Sie erlitt eine drei bis vier Zentimeter große Platzwunde am Kopf sowie erhebliche Schmerzen. Der Angeklagte erklärte, die Tat sei nicht geplant gewesen. Er habe die Nachbarin zufällig im Treppenhaus gehört und spontan die Gelegenheit gesehen, ihr einen „Denkzettel“ zu verpassen. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand anschließend das psychiatrische Gutachten. Der Gutachter schilderte den Lebenslauf des Angeklagten zunächst als unauffällig.

Prozess: Rentner entwickelt wahnhafte Störung

Weder Kindheit noch Berufsleben hätten Besonderheiten gezeigt. Ausschlaggebend sei vielmehr die wahnhafte Störung. „Der Rentner hat die feste Überzeugung entwickelt, seine Nachbarn wollten ihm schaden und seine Existenz bedrohen.“ Zugleich habe er sich von Polizei und Behörden im Stich gelassen gefühlt, weil diese seine Vorwürfe nicht ernst genommen hätten. Der Wahn habe sich über Jahre entwickelt und sogar körperliche Beschwerden sowie Schlafstörungen ausgelöst.

Auch die Ehefrau des Angeklagten sei von dieser Entwicklung betroffen gewesen. Sie soll eine Psychose entwickelt haben und sei in ärztlicher Behandlung. Der Sohn des Paares berichtete zudem, beide Eltern hätten sich in ihren Vorstellungen gegenseitig bestärkt. Nach Einschätzung des Gutachters war der Nachbarschaftskonflikt Auslöser für die wahnhafte Entwicklung. Ein Umzug allein reiche jedoch nicht aus, da auch neue beliebige Konflikte ähnliche Wahngedanken auslösen könnten.

Angeklagter muss nach Prozess in Psychiatrie

Zudem fehle dem Rentner die Krankheitseinsicht. Er habe stets betont, psychisch gesund zu sein. Zum Abschluss der Verhandlung entschuldigte sich der Rentner für seine Tat und erklärte, sich künftig an alle Vorgaben halten zu wollen. Außerdem äußerte er den Wunsch, wieder mit seiner Frau in der Mietwohnung leben zu können. Ob der Angriff als versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu werten ist, dieser Frage ging das Gericht am Mittwoch nach. Die Schwurgerichtskammer hat laut Angaben des Landgerichts  am Mittwoch das Verfahren abgeschlossen und die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig. 

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