Im Landkreis Erlangen-Höchstadt wurde bei zwei Wildvögeln aus Röttenbach die Geflügelpest (auch Vogelgrippe oder Aviäre Influenza, AI) amtlich bestätigt. Die beiden Höckerschwäne wiesen das Hochpathogene Aviäre Influenza-Virus (HPAI) des Subtyps H5N1 auf. Der Nachweis erfolgte durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut. Das teilt das Landratsamt Erlangen-Höchstadt am Dienstag mit.
Geflügelpest Erlangen-Höchstadt: Diese Regeln gelten jetzt
Wie bereits vielfach in den Medien berichtet, breitet sich die Vogelgrippe derzeit in ungewöhnlichem Ausmaß aus. Angesichts der aktuellen Seuchensituation empfiehlt das Veterinäramt dringend, die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten, um die Verbreitung der Krankheit zu verhindern.
Schutzmaßnahmen für Geflügelhaltungen in Erlangen-Höchstadt
Infizierte Wildvögel stellen eine erhebliche Gefahr für die Haltung von Nutzgeflügel dar – unabhängig davon, ob es sich um eine Hobbyhaltung mit wenigen Tieren oder um größere Betriebe handelt. Die rechtlichen und tiergesundheitlichen Folgen einer Geflügelpestinfektion in einem Hausgeflügelbestand wären gravierend. Daher ist es entscheidend, eine Ansteckung des Hausgeflügels zu verhindern.
Laut der Geflügelpest-Verordnung sind Geflügelhalter verpflichtet, folgende Schutzmaßnahmen umzusetzen:
- Geflügel nur an Stellen füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind.
- Das Geflügel nicht mit Oberflächenwasser tränken, das auch von Wildvögeln genutzt wird.
- Futter, Einstreu und andere Materialien, mit denen das Geflügel in Kontakt kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
Biosicherheit erhöhen
- Das Veterinäramt empfiehlt, alle möglichen Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um den direkten Kontakt zwischen Wild- und Hausgeflügel zu vermeiden. Geflügel sollte daher in Ställen oder entsprechend geschützten Volieren untergebracht werden. Diese Schutzvorrichtungen müssen eine dichte, nach oben gesicherte Abdeckung und Seitenbegrenzungen aufweisen, die das Eindringen von Wildvögeln verhindern.
Weitere Informationen für Geflügelhalter
Detaillierte Informationen zur Geflügelpest und zu den empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen finden Geflügelhalter auf der Webseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter dem Stichwort „Geflügelpest“: www.lgl.bayern.de.
Meldung verendeter Vögel
Ein enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermieden werden. Tot aufgefundene Wildvögel dürfen weder berührt noch bewegt werden. Das Landratsamt bittet die Bevölkerung, Funde verendeter Vögel – insbesondere von Wassergeflügel wie Schwänen, Enten oder Gänsen sowie Greifvögeln – dem Veterinäramt telefonisch unter 09193 / 20 24 23 oder per E-Mail an vet@erlangen-hoechstadt.de unter Angabe des genauen Fundortes zu melden.
Bei Wildtauben und Singvögeln besteht nur ein geringes Risiko einer Übertragung von Krankheitserregern. Vereinzelte tote Tiere dieser Arten müssen daher nicht gemeldet werden. Werden jedoch mehrere tote Wildtauben oder Singvögel in einem Gebiet gefunden, ist eine Mitteilung an die zuständige Veterinärbehörde sinnvoll. Zudem wird erneut auf die Pflicht zur Anmeldung von Geflügelhaltungen beim Veterinäramt hingewiesen.











