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Entscheidung im Gemeinderat
Wie viel darf der Bürgermeister in Lonnerstadt kosten?
Regina Bruckmann ist die Nachfolgerin von Stefan Hempel im Lonnerstadter Rathaus. Eines ihrer Hauptanliegen ist die Belebung des alten Ortskerns. Es wird sie ihre Amtszeit über begleiten.  Fotos: privat
Hauptamt oder Ehrenamt? In Lonnerstadt wurde über die künftige Rechtsstellung des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin Regina Bruckmann entschieden. // 
Signet des Fränkischen Tags von Birgit Völker
Lonnerstadt – Ein Bürgermeister im Ehrenamt oder Hauptamt? Diese Frage beantwortete der Gemeinderat Lonnerstadt nun in seiner jüngsten Sitzung. Welchen Status das Amt künftig haben wird.

Der Marktgemeinderat hatte eine umfangreiche Tagesordnung zu bewältigen; im Mittelpunkt des Interesses stand  ein Punkt, der in der vorherigen Sitzung vertagt worden war: die Abstimmung über die künftige Rechtsstellung des Bürgermeisters beziehungsweise der Bürgermeisterin.

Die Entscheidung betrifft die neue Wahlperiode ab dem 1. Mai 2026, und die Entscheidung fiel mit zehn gegen drei Stimmen klar:  Es bleibt beim Ehrenamt. Nach der  Gemeindeordnung ist die Rechtsstellung der Bürgermeister in Gemeinden mit bis zu 2500 Einwohnern grundsätzlich ehrenamtlich. Das gilt auch für Lonnerstadt. Abweichungen sind nur dann möglich, wenn sich der Gemeinderat mit Mehrheit dafür entscheidet, das Amt berufsmäßig zu führen.

Gemeinderat Lonnerstadt entscheidet über Bürgermeisterstatus

Damit lag es am Gremium, ob Lonnerstadt  weiter  mit einem ehrenamtlich tätigen oder einem hauptamtlichen, also verbeamteten, Bürgermeister in die Zukunft geht. Bürgermeisterin Regina Bruckmann hatte die Argumente in der letzten Sitzung ausführlich dargelegt und brachte sie nun erneut zur Sprache.

Sie stellte dabei die finanziellen Auswirkungen gegenüber: ehrenamtlich  63.476 Euro Kosten pro Jahr für die Gemeinde, inklusive Aufwandsentschädigung und Anteilen zur Sozialversicherung. Berufsmäßig 123.783 Euro jährlich, bestehend aus Besoldung, Umlageaufwendungen und Pensionsrückstellungen. Die Differenz von über 60.000 Euro jährlich macht deutlich, dass es sich nicht nur um eine formale Entscheidung, sondern auch um eine Belastung für den Haushalt handelt.

Wegweisende Entscheidung im Marktgemeinderat Lonnerstadt.
Wegweisende Entscheidung im Marktgemeinderat Lonnerstadt. // Birgit Völker

Bürgermeister in Lonnerstadt: Hauptamtlich oder ehrenamtlich?

Obwohl die wesentlichen Argumente schon zuvor ausgetauscht worden waren, entwickelte sich auch in dieser Sitzung nochmals eine lebhafte Diskussion. Hermann Popp von der WGF stellte klar: Man suche Idealisten, keine Prinzen – es müssten Leute sein, die auch Ehrenamtliche motivieren können. Und man wolle nicht ein ähnliches Gehaltsgefüge wie in Großbetrieben, wo die Manager die Topverdiener sind.

Außerdem sei die Haushaltslage so angespannt, dass eine andere Entscheidung nicht vertretbar sei. Ute Schwarm (SPD) betonte, dass bei einer Entscheidung für die berufsmäßige Variante zusätzliche Einnahmen generiert werden müssten, um die Belastungen abzufedern. Am falschen Ende gespart? Demgegenüber hielten Vertreter der Freien Wähler eine hauptamtliche Besetzung des Bürgermeisteramtes für notwendig.

Frank Iftner sprach sich gegen Sparmaßnahmen beim Personal aus: „Das wäre in der freien Wirtschaft genauso ein falscher Ansatz.“ Gerrit Hoppe wies darauf hin, dass es sich beim Bürgermeisteramt um das höchste Amt in der Gemeinde handle, das eine angemessene Ausstattung verlange. Auch Volkmar Raber unterstrich, dass es für ihn unerlässlich sei, auf diesem Weg qualifizierte Kandidatinnen und Kandidaten  zu gewinnen. Am Ende bat Bürgermeisterin Bruckmann das Gremium, zu einer Entscheidung zu kommen.

Gemeinderat Lonnerstadt: Kein Ratsbegehren

Die Abstimmung fiel schließlich mehrheitlich zugunsten der ehrenamtlichen Rechtsstellung aus. Damit bleibt das Bürgermeisteramt in Lonnerstadt auch ab Mai 2026 ehrenamtlich geführt. Ein Antrag von Gemeinderatsmitglied Daniele auf ein Ratsbegehren sowie ein zusätzlich eingereichter Bürgerantrag wurden einstimmig abgelehnt. Bürgermeisterin Bruckmann erklärte hierzu, dass nach  der Bayerischen Gemeindeordnung in diesem  Fall ein Bürgerentscheid nicht möglich sei. Die Entscheidung über die Rechtsstellung obliege allein dem Marktgemeinderat, und dort ist nun ein klares Votum gefallen.

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