Ein junger Mann hat eine Chat-Bekanntschaft aus dem Kreis Kronach persönlich kennengelernt. Das hatte schicksalhaften Folgen für den 22-Jährigen. Zum Verhängnis wurde dem Mann aus dem Landkreis Coburg das erste Treffen mit seinem bis dahin legeren, unbekannten, weiblichen Flirt im Netz. Denn zweieinhalb Jahre seines Lebens muss er deshalb nun hinter Gittern verbringen.
Das Kronacher Schöffengericht verurteilte den nicht vorbestraften Mann nach einer viertägigen Beweisaufnahme wegen Vergewaltigung und Körperverletzung zu dieser Gefängnisstrafe und zu einem Schmerzensgeld von 3500 Euro - zu zahlen an das Opfer.
Das war der Hintergrund für diese Entscheidung: Der Angeklagte hatte im Juni vergangenen Jahres die junge Frau aus dem Landkreis Kronach via Internet kennengelernt. Nach einem kurzem Chat kam es zu einem Treffen, wobei er diese – nach deren Bitte – von einem Fest im Landkreis Kronach abholte und nach Hause fuhr, wie in der Verhandlung festgestellt wurde.
War Sex einvernehmlich oder erzwungen?
Im Wagen des Angeklagten soll es dann zum Oralsex „zugunsten“ des 22-Jährigen gekommen sein. Einige Tage nach dem Intimkontakt – bei dem das Opfer den Angeklagten angeblich mehrmals erfolglos nach einem erneuten Treffen gebeten haben soll, erstattete die junge Frau Anzeige gegen ihren vermeintlichen Vergewaltiger.
In den vergangenen Prozesstagen mit ihrer aufwendigen Beweisaufnahme beteuerte der Angeklagte immer wieder, dass der Oralverkehr im gegenseitigen Einvernehmen stattgefunden habe. Die Frau bekundete jedoch in der nicht öffentlichen Zeugenvernehmung, dass sie nicht zugestimmt habe und mit Gewaltanwendung durch den Angeklagten gezwungen worden sei.
Das Kronacher Gericht fällt sein Urteil
Die Staatsanwältin und die Nebenkläger-Vertreterin glaubten am letzten Verhandlungstag den Aussagen des vermeintlichen Opfers. Letztlich tat dies auch der Vorsitzende Richter Matthias Jakob. Er verurteilte den 22-Jährigen. Der Angeklagte wird in den kommenden Wochen seine Haftstrafe antreten müssen. Ob dessen Verteidiger Berufung gegen das Urteil einlegen wird ist offen.












