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Gericht Kronach
Einbruchserie: Gefängnisstrafe für 39-Jährigen
Ein 39-jähriger Einbrecher muss für zwei Jahre hinter Gitter. D.-W. Ebener/dpa
Ein 39-jähriger Einbrecher muss für zwei Jahre hinter Gitter. D.-W. Ebener/dpa // 
Signet des Fränkischen Tags von Dagmar Dietrich
Kronach – Ein obdachloser Schlosser zieht eine kriminelle Spur durch den Landkreis. Jetzt hat das Gericht in Kronach über sein Schicksal entschieden.

Vereinsheim, Imbissbuden und Gaststätten, aber auch Firmen im oberen Frankenwald erhielten von 2023 bis Ende 2024 fast monatlich nächtlichen Besuch von einem heute 39-jährigen Mann. Der gelernte Schlosser, der einst im Landkreis Kronach wohnte, war in diesem Zeitraum elfmal gewaltsam in Gebäude eingestiegen, hatte hohen Schaden verursacht, aber nur wenig Beute gemacht.

Das Kronacher Schöffengericht besorgte dem zu den Tatzeitpunkten Wohnungslosen für zwei Jahre eine ihm nicht unbekannte Unterkunft. Richter Matthias Jakob verurteilte den Angeklagten zu einer Haftstrafe von zwei Jahren.

Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Beginn der Taten ist die damalige Einbruchsserie nun abgeschlossen. Der Mann war damals unter anderem gleich zweimal in einem Sportheim in Reichenbach, einem Imbissstand in Steinbach am Wald und in Gaststätten in Stockheim und Teuschnitz eingestiegen. Der Schaden belief sich auf rund 10.000 Euro, die Beute auf rund 2000 Euro Bargeld. Nach Angaben der Ermittler wurden einige weitere, nicht angeklagte Fälle später eingestellt.

DNA-Spuren entlarvten den Täter

Im nachfolgenden Ermittlungszeitraum wurde der bereits vorbestrafte Dieb aufgrund von DNA-Spuren als Täter ermittelt. Im vergangenen Jahr wurde der Angeklagte noch einmal bei Diebstählen in Einkaufsmärkten erwischt. In den zurückliegenden Monaten saß der Mann bereits in einem Gefängnis eine einst gewährte Bewährungsstrafe ab. Zum erneuten Prozess wurde er deshalb bereits als Gefangener vorgeführt. 

Eine Erklärung für seinen Mandanten gab der Anwalt zu Prozessbeginn ab. Der Jurist erzählte, warum sein Mandant einst im Landkreis Kronach zum Einbrecher wurde: Demnach habe die Freundin des Angeklagten aus dem Landkreis Kronach den Mann nach einer toxischen Beziehung plötzlich vor die Tür gesetzt, so dass er wohnungslos gewesen sei. Einige Wochen habe sein Mandant auf der Straße und im Wald gelebt. „Dann ist er in eine Spirale reingerutscht“, so der Anwalt.

In Steinbach am Wald eingebrochen, um zu übernachten

Im Dezember 2023 sei der Mann — kurz nach dem Rausschmiss — dann erstmals in einen Bürocontainer des Wertstoffhofs in Steinbach am Wald eingestiegen, aber nur, um dort aufgrund der Kälte zu übernachten. Im Verlauf der Zeit sei der Angeklagte dann immer mehr dem Alkohol verfallen. Zum Schluss habe er am Tag bis zu drei Flaschen Wodka und Bier getrunken, fuhr der Anwalt fort. An einige Taten könne sein Mandant sich nicht mehr erinnern. Manchmal sei ihm erst am nächsten Tag aufgefallen, dass plötzlich wieder Geld herumliege. Dennoch habe der Mann nicht mehr gewusst, woher das gekommen sei.

In allen Details wurden im Gerichtssaal die einzelnen Einbrüche beleuchtet. Einige gab der Angeklagte sofort zu. Ein Polizeibeamter berichtete als Zeuge, dass der Angeklagte bei einer Vernehmung zu einem Einbruch um etwas eher Außergewöhnliches gebeten habe. „Er wollte eingesperrt werden, die Staatsanwaltschaft hat das aber abgelehnt.“

Richter in Kronach: Keine günstge Sozialprognose

Kritik übte die Staatsanwältin am Angeklagten, dessen Vorstrafenregister viele Einträge enthalte. Er sei trotz der Vorstrafen stets rückfällig geworden. „Er stand unter Bewährung und hat weitergemacht“, sagte sie und beantragte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren.

Der Verteidiger gab zu bedenken, dass sein Mandant in einer wirtschaftlichen Notsituation gehandelt habe und sich nun bessern wolle. „Er hat erkannt, dass er in seinem Leben einen falschen Weg eingeschlagen hat. Er wird sich bessern, er gibt nicht auf.“ Der Anwalt plädierte auf eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.

Der Angeklagte sei mit hoher krimineller Energie vorgegangen, sagte der Richter in seinem Urteil. Eine Bewährungsstrafe könne nicht verhängt werden. Einige der Gründe dafür: Der Angeklagte habe keine Wohnung, keine feste soziale Bindung und auch keine positive Sozialprognose.

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