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Urteil in Kronach gefällt
Hass-Post teuer bezahlt: 4500 Euro Strafe
Gericht Kronach
Am Gericht in Kronach ging es um einen Online-Kommentar. // Foto: Marco Meißner
Signet des Fränkischen Tags von Dagmar Dietrich
Kronach – Ein viral gegangenes Video führte zu einem Gerichtsurteil. Ein Mann muss zahlen, weil er gegen eine Personengruppe gewettert hat. Und so begründete das Kronacher Gericht sein Urteil.

Ein Schlägerei  im April vergangenen Jahres auf dem Kronacher Landesgartenschaugelände (LGS) zwischen zwei Familien mit syrischen und deutschen Wurzeln hatte  für deutschlandweites Medieninteresse gesorgt. Ein Vater stellte damals ein Video der Vorfälle ins Netz. Seine rassistischen Äußerungen unter dem Video hatten bereits vor dem Kronacher Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 3000 Euro wegen Volksverhetzung geführt (das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).


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Die Staatsanwaltschaft hatte aber auch andere Personen im Visier, vor allem diejenigen, die den Beitrag und das Video auf Facebook kommentiert hatten. Deshalb  müssen sich einige von ihnen ebenfalls wegen Volksverhetzung verantworten. So wurde aktuell ein 44-Jähriger aus dem Landkreis Kronach, der damals wutentbrannt einen Satz formuliert hatte, zu einer Geldzahlung von 4500 Euro (90 Tagesätze zu 50 Euro) wegen Volksverhetzung verurteilt.  

Der Beschuldigte hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, weshalb es zur Verhandlung kam. Da er seine Einkommensverhältnisse nicht angeben wollte, wurde der Verdienst im Urteil geschätzt. Es ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig.  

Was auf dem Kronacher LGS-Gelände geschehen war

Der Hintergrund zum einstigen Vorfall auf dem LGS-Gelände: Zum damaligen Osterfest war es zu einem Streit zwischen Kindern auf dem Spielplatz gekommen, der in eine Schlägerei ausartete. Die deutsche Mutter mit einem erst wenige Tage alten Säugling auf dem Arm soll versucht haben, zu schlichten. Die Folge: Eine Mutter mit Migrationshintergrund soll sie angegriffen und geschlagen haben. Der Vater des Kindes und Partner der Geschädigten hatte später das Video vom Tatort unter anderem so kommentiert: „Dann ist die neue deutsche Fachkraft abgehauen und kam mit Verstärkung wieder. Sie wurde von mehreren dieser Kreaturen verprügelt.“  

Staatsanwalt Leonhard Oerke warf dem aktuell angeklagten Kommentatoren aus dem Landkreis Kronach vor, dass er das Video des Vaters und den Beitrag wie folgt kommentiert haben soll: „Sand hätte ich in eure dreckigen Mäuler gestopft. Dreckspack!“ Der Beitrag stachele unter anderem zum Hass gegen Personengruppen auf und spreche ihnen das Recht als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft ab. Auch störe er den Rechtsfrieden, so der Staatsanwalt. 

Angeklagter: „Volksverhetzung, das ist doch Wahnsinn“

„Ja, ich habe es geschrieben. Ich habe das Video aber gar nicht gesehen“, verteidigte sich der Angeklagte. Im Netz habe er die Äußerungen einer Bekannten der Mutter gelesen, die die Situation beschrieben habe. Den Beitrag des Vaters habe er ebenfalls nicht gelesen, er habe nur auf diese Mitteilung reagiert.

Der Angeklagte zweifelte: „Ob man es so sagen muss, sei dahin gestellt.“ Mit den Vorwürfen werde er jetzt aber in eine bestimmte, rechte Ecke gestellt. „Ich rufe keine Parolen. Volksverhetzung, das ist doch Wahnsinn!“ Da er das Video nicht gesehen habe, habe er auch nicht gewusst, dass es sich bei der vermeintlichen Angreiferin um eine Ausländerin gehandelt hat. Er habe sich nur allgemein geäußert, ohne deren Migrationshintergrund zu kennen. 

Video wurde bundesweit 2000-mal geteilt

Ein Kriminalbeamter bezifferte, dass das Video damals bundesweit 2000-mal geteilt und 700-mal kommentiert wurde.  „Es war ein unschöner Vorfall, der durch das Medieninteresse weiter befeuert wurde“, stellte der Staatsanwalt fest. Die Äußerungen des Angeklagten seien  nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Es gehe über eine Beleidigung weit hinaus. Es handele sich um einen Angriff auf die Menschenwürde und erfülle den Straftatbestand der Volksverhetzung. Oerke erachtete eine Geldstrafe von 6000 Euro  (180 Tagessätze zu 50 Euro) als angemessen. 

Freispruch forderte indes Verteidiger Jürgen Schmidt. Sein Mandant habe nicht gegen die Meinungsfreiheit verstoßen. Ihm sei es egal gewesen, ob  er Deutsche oder Ausländer meint. Der Text sei zwar etwas überzogen, aber es sei ein reiner Wutausbruch gewesen, der nicht strafrechtlich verfolgt werden könne. 

„Die Äußerung geht über die allgemeine Meinungsfreiheit hinaus“, urteilte  Richterin Tatjana Winderholer. Der Angeklagte habe mit seinen Kommentar zum Hass aufgestachelt. „Dreckspack“ sei keine reine Schmähkritik, sondern eine Abwertung auf höchster Ebene. 

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