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Urteil gefällt
Hetze im Netz: Rentnerin steht in Kronach vor Gericht
Gericht Kronach
Am Gericht in Kronach ging es um einen Online-Kommentar. // Foto: Marco Meißner
Kronach – Eine Rentnerin aus dem Landkreis Kronach steht wegen Volksverhetzung vor Gericht. Ihr Facebook-Kommentar bewegt das Internet und die Justiz. Nun fällt das Urteil.

Eine Facebook-Frage beantworten oder kommentieren – in Sekunden ist so ein Post online für unzählige Menschen sichtbar. Die strafrechtlichen Grenzen überschreitet die vermeintliche Meinungsfreiheit, wenn das Geschriebene den öffentlichen Frieden stört oder Personengruppen verunglimpft. So geschehen im Kreis Kronach.

Einen schriftlichen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Coburg mit dem Tatvorwurf „Volksverhetzung“ erhielt aus diesem Grund eine 66-jährige Frau aus dem Landkreis Kronach – mit der Aufforderung, 4000 Euro an die Staatskasse zu bezahlen. Einspruch gegen die Zahlungsaufforderung legte sie vor dem Kronacher Amtsgericht ein.

Die Rentnerin hatte im September vergangenen Jahres an einer Diskussion im Netz teilgenommen. Ein User stellte dort auf Facebook die harmlose Frage: „Wer kann sich noch an das Euro-Starter-Kit erinnern?“ Die kleine Münzsammlung wurde bei der Einführung des Euros im Jahr 2002 von den Banken in kleinen Mengen ausgegeben. In ihrem Post schrieb die Rentnerin darauf: Die Juden hätten es sich zur Aufgabe gemacht, sich zu rächen und Deutschland zu vernichten. Mit dem Euro habe es begonnen.

320.000 Nutzer haben das gelesen

Wie ein Kriminalbeamter im Gerichtssaal erklärte, habe ein anderer Facebook-Nutzer aus Nordrhein-Westfalen den Kommentar gelesen und Anzeige erstattet, was in den Strafbefehl für die Frau gemündet ist. Die Aussage hätten damals laut Recherche rund 320.000 Nutzer gelesen.

„Es ist zutreffend, sie hat es gepostet, da gibt es nichts abzustreiten“, erklärte Verteidigerin Jessica Reinhard. Der Kommentar ihrer Mandantin habe aber nichts mit Volksverhetzung zu tun. Die 66-Jährige habe damals nicht die Juden kritisieren wollen, sondern das Finanzsystem der Bundesrepublik.

Die Angeklagte selbst erklärte: „Mir liegt es fern, gegen jüdische Menschen aufzuhetzen." Sie habe damit nur zum Ausdruck bringen wollen, dass das Finanzsystem Deutschlands seit der Einführung des Euros „den Bach herunter geht." Weiter begründet sie: Gelesen habe sie einmal, dass die Ex-Kanzler Kohl und Merkel ebenfalls jüdischer Abstammung gewesen seien. „Ich wollte die heutige Misere den Politikern zuschieben." Es sei lediglich Kritik an der einstigen und jetzigen Finanzelite gewesen.

Vor Gericht in Kronach: die Suche nach dem Grund

Die Frage von Richterin Tatjana Winderholer: „Warum haben sie es dann nicht so geschrieben?“, beantwortete die Angeklagte mit: „Ich kann nicht mehr sagen, warum ich das so geschrieben habe.“

Die Angeklagte habe in ihrem Kommentar gegen einen großen Personenkreis zum Hass aufgerufen, zeigte sich Staatsanwalt Henrik Staade überzeugt. Die Einlassung der Angeklagten, dass sie die Finanzelite treffen wollte, sei nicht überzeugend. Er fragte: „Warum wirft man dann eine ganze Personengruppe ins Feuer?“

Die Forderungen von Staatsanwalt und Verteidigung

Staade wollte nun eine höhere Strafe als im Strafbefehl festgelegt. 110 statt der verhängten 90 Tagessätze. Die Gesamtstrafen-Forderung reduzierte sich jedoch auf 3300 Euro, da die Rentnerin weniger Bezüge erhält als angenommen.

Einen Freispruch oder zumindest eine nur geringe Geldstrafe wollte die Verteidigerin. Das Gericht müsse auch den Gesamtkontext der damals geführten Diskussion im Netz sehen.

90 Tagessätze wie im Strafbefehl vermerkt, jedoch zu 28 Euro, also 2520 Euro insgesamt, verhängte die Richterin aufgrund der geringeren Rente der Angeklagten. Überzeugt zeigte sich Winderholer, dass die Angeklagte eine Volksverhetzung begangen hat. Ihre Äußerung zum Nachteil einer religiösen Gruppe sei geeignet, den Frieden im Land zu stören und die Stimmung aufzuheizen. „Das überschreitet die Grenzen der Meinungsfreiheit“, sagte die Richterin.

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