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Urteil gefällt
Kinderporno-Prozess in Kronach: Gericht verhängt Strafe
Ein Fall von Geldwäsche landete vor dem Kronacher Amtsgericht
Ein Fall von Geldwäsche landete vor dem Kronacher Amtsgericht // Marco Meißner, Archiv
Signet des Fränkischen Tags von Dagmar Dietrich
Kronach – Ein 53-jähriger Mann aus dem Landkreis Kronach steht wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht. Trotz seines Schweigens wird eine Bewährungsstrafe verhängt.

Der Chat-Verlauf eines 53-jährigen Mannes aus dem Landkreis Kronach mit einem Kinderporno-Fanatiker sowie eigene Videos auf dessen Handy führten zu einem Ermittlungsverfahren der Kriminalpolizei. Rede und Antwort stehen sollte der Mann am Dienstag vor dem Kronacher Schöffengericht.

Obwohl der Angeklagte keine Angaben zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft machen wollte, wurde er verurteilt. Richter Jürgen Fehn verhängte eine Bewährungsstrafe von neun Monaten und 60 Stunden gemeinnützige Arbeit wegen des Besitzes von Kindepornografie. 

Nicht der erste Vorfall

Der heute unter Teilbetreuung stehende 53-Jährige war bereits vor mehr als zehn Jahren wegen einer einschlägigen Tat zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Kurz darauf erhielt er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern eine zweijährige Bewährungsstrafe, die von ihm auch durchgestanden wurde. Ein Sachverständiger stellte einst fest, dass der Angeklagte unter einer leichten Intelligenzminderung leide und deshalb Hilfe bei Behördenangelegenheiten benötige. Ein Betreuer wurde seither gestellt.

Zu den Vorwürfen, dass insgesamt sechs Videodateien auf seinem Handy gefunden wurde, schwieg der Angeklagte. Das Material, dessen Herkunft nicht eindeutig geklärt werden konnte, soll den Missbrauch von Kindern im Alter von vier bis 13 Jahren durch Erwachsene gezeigt haben. 

Mann aus dem Kreis Kronach verweigert Aussage

„Mein Mandant macht keine Angaben zur Sache“, erklärte Verteidiger Frank Jungkunz. Ermittler der Kriminalpolizei berichteten als Zeugen, dass sie damals durch Hinweise von Kollegen aus einem anderen Bundesland auf den Angeklagten aufmerksam geworden seien. Nachdem der 53-Jährige an seinem Wohnort bei einer geplanten Hausdurchsuchung nicht erreichbar gewesen sei, sei er zur Vernehmung vorgeladen worden.

In dem Gespräch wurde sein Mobiltelefon beschlagnahmt und ausgewertet. Die Ermittlerin stellte fest: „Er hat nie abgestritten, dass es sein Handy war.“ Bei der Vernehmung habe er sich weitgehend kooperativ gezeigt. Auch nach der Beweisaufnahme wollte der Angeklagte keine Angaben zur Sache machen.

Vorwurf: Per Chat wurden pornografische Bilder ausgetauscht

„Er hat per Chat Bilder ausgetauscht“, erklärte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Der Angeklagte sei trotz seines Betreuers nicht in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt. „Er kann allem folgen.“ Negativ seien vor allem die einschlägigen Vorstrafen. Eine Neigung zu sexuellen Straftaten sei bei ihm vorhanden. Der Anklagevertreter forderte ein Jahr Bewährungsstrafe und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit. 

Der Verteidiger wollte hingegen einen Freispruch. Er glaubte, dass nicht bewiesen wurde, dass sein Mandant für das aufgefundene Material verantwortlich ist. Möglicherweise seien die Pornos zufällig und ungewollt über eine Zufalls-Whatsapp auf dem Gerät gelandet, fügte er an. 

"Der Vorsatz zum Besitz ist nachgewiesen", fasste der Richter in seinem Urteil zusammen. Auch er kritisierte die einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten und fügte hinzu: „Mit Kindern hatten Sie es schon immer.“ Angewiesen wurde der Angeklagte auch, sich in eine therapeutische Fachklinik zu begeben, um eine weitere Behandlungsnotwendigkeit überprüfen zu lassen. 

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