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Prozess in Kronach
29-Jähriger wegen gefährlicher Angriffe angeklagt
Mann steht  in Kronach wegen Kopfstößen und Tritten vor Gericht.
Mann steht in Kronach wegen Kopfstößen und Tritten vor Gericht. // Symbolfoto: benny1887/Adobe Stock
Kronach – Wie schwer muss jemand verletzt sein, damit von Gewalt gesprochen wird? Ein Kronacher Gewaltprozess wird durch ein medizinisches Gutachten auf den Prüfstand gestellt.

Ein 29-jähriger Mann aus dem Landkreis Kronach steht vor dem Kronacher Schöffengericht. Der Arbeitslose muss sich wegen mehrfacher gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Hausfriedensbruchs verantworten. 2023 und 2024 soll er insgesamt drei Menschen – eine Frau und zwei Männer – im Stadtgebiet von Kronach attackiert und erheblich verletzt haben.

Gutachten wird eingeholt

Beim Prozessauftakt beteuerte der Angeklagte vor Richter Matthias Jakob seine Unschuld. Doch der Prozess wurde bereits bei der Beweisaufnahme unterbrochen: Ein medizinisches Gutachten soll klären, ob die Verletzungen eines der Betroffenen tatsächlich durch Fremdeinwirkung entstanden sind.

Die erste Tat wird auf Ende September 2023 datiert. In der Nacht gegen 23 Uhr soll es auf der Seebühne der Landesgartenschau zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und einem heute 28-jährigen Mann gekommen sein.

Ins Gesicht getreten

Laut Anklage habe der Beschuldigte den Mann zu Boden gestoßen und ihm ins Gesicht getreten. Die Tritte sollen so heftig gewesen sein, dass das Opfer das Bewusstsein verlor. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Angeklagte geglaubt haben könnte, sein Opfer tödlich verletzt zu haben. Als sich der Geschädigte jedoch wieder regte, habe er erneut zugetreten. Mit schweren Verletzungen – unter anderem einer Gehirnerschütterung und frischen Platzwunden – wurde der 28-Jährige ins Klinikum eingeliefert.

Ein Jahr später, im September 2024, soll sich der Angeklagte erneut gewalttätig gezeigt haben: Dieses Mal soll er seine damalige Freundin in deren Wohnung attackiert haben. Der Frau wird vorgeworfen, ihn ebenfalls geschlagen zu haben. Laut Anklage beleidigte der Angeklagte seine Freundin mit sexistischen Ausdrücken und versetzte ihr einen Kopfstoß auf die Stirn. Das Opfer erlitt dabei Hämatome und eine geplatzte Unterlippe. Zusätzlich soll der Mann sich geweigert haben, die Wohnung zu verlassen, trotz der Aufforderung seiner Freundin.

Ausraster in der Fußgängerzone

Ein dritter Vorfall wird für Dezember 2024 genannt: In der Kronacher Fußgängerzone soll der Angeklagte einen anderen Mann mit einem Kopfstoß verletzt haben. Das Opfer, ein Bekannter des Angeklagten, zog sich dadurch einen Nasenbeinbruch zu.

Der Angeklagte zeigte sich in seinen Aussagen auf der Anklagebank selbstbewusst und redselig. Zur ersten Tat auf dem Gelände der Landesgartenschau erklärte er, sich an die Geschehnisse kaum erinnern zu können, da er unter Alkohol- und Drogeneinfluss gestanden habe. „Dann hat einer die Klinge ausgepackt“, behauptete er in Bezug auf eine angebliche Verfolgung durch Drogenverkäufer. Dass er den 28-Jährigen verletzt habe – geschweige denn töten wollte – wisse er nicht. Er fügte hinzu, der Mann sei ihm bereits vor der Tat bekannt gewesen, und man habe sich inzwischen wieder vertragen: „Pack schlägt sich, Pack verträgt sich“, sagte er süffisant.

Zur Auseinandersetzung mit seiner damaligen Freundin erklärte der Angeklagte, die Beziehung habe bereits vorher durch Streit und Spannungen gelitten. Er bestritt jedoch den Kopfstoß. Vielmehr habe sie ihn zuerst geschlagen und versucht, ihm „in die Eier zu treten“. Nach dem Vorfall habe er sie im Krankenhaus besucht, die Beziehung sei jedoch endgültig beendet.

Zum Vorfall in der Fußgängerzone äußerte sich der Angeklagte zunächst nicht, gab jedoch später zu, dem Mann einen Kopfstoß versetzt zu haben. Als Begründung führte er an: „Er hat mich in der Szene schlecht gemacht, da habe ich entsprechend reagiert.“

Wirklich nur öfter hingefallen?

Der 28-jährige Geschädigte des ersten Vorfalls bestritt während seiner Aussage, vom Angeklagten getreten worden zu sein. Auf Fotos, die während der Verhandlung präsentiert wurden und den Mann mit massiven Gesichtsverletzungen zeigen, erklärte er: „Ich bin jeden Tag besoffen, nehme Medikamente dazu und falle halt immer wieder hin.“

Nach einem Rechtsgespräch der Prozessbeteiligten entschied Richter Matthias Jakob, ein medizinisches Gutachten einzuholen. Ein Sachverständiger soll klären, ob die Verletzungen des Zeugen allein durch Stürze verursacht worden sein könnten.

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