0
Ex-Soldat kämpft mit Tränen
Prozess um den Davidstern an Tür eines Soldaten ist zu Ende
7hrzvvj4wu-v5-ax-s2048.jpeg
Ein ehemaliger Soldat war angeklagt, weil er aus einer „antisemitischen Tatmotivation“ eine Tür beschädigt haben soll. // Soeren Stache/dpa (Symbolbild)
Bad Kissingen/Wildflecken
Bad Kissingen/Wildflecken – Wer ritzte einen Davidstern in eine Stubentür in der Rhön-Kaserne Wildflecken? Um diese Frage ging es vor dem Amtsgerichts Bad Kissingen. So lautete das Urteil.

Weil er in der Rhön-Kaserne mutwillig eine Tür beschädigt haben soll, stand ein ehemaliger Soldat jetzt vor dem Amtsgericht Bad Kissingen. Der Hauptgefreite der Bundeswehr soll der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft München zufolge mit einem Klappmesser einen Davidstern in die Stubentür eines Kameraden jüdischen Glaubens geritzt haben.

Die Ermittler gingen von einer „antisemitischen Tatmotivation“ aus. Der 25-Jährige habe seinen Kameraden bei dem Vorfall in der Rhön-Kaserne in Wildflecken (Lkr. Bad Kissingen) mutmaßlich als Juden bloßstellen wollen. Der Beschuldigte arbeitet inzwischen nicht mehr bei der Bundeswehr. An diesem Donnerstag wurde er freigesprochen.

Das Amtsgericht Bad Kissingen hatte gegen den Soldaten wegen Sachbeschädigung eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 15 Euro, insgesamt also 1050 Euro, verhängt. Weil der 25-Jährige gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, kam es Ende Juni zur Hauptverhandlung vor Gericht. Weil die Richterin vor dem zweiten Prozesstag erkrankte und kein Urteil gesprochen werden konnte, musste die Verhandlung nun von vorne beginnen.

Geritzter Davidstern zufällig in Kaserne Wildflecken entdeckt

Der Angeklagte bestritt die Tat erneut. „Ich kann leider nicht beweisen, dass ich es nicht getan habe“, sagte er vor Gericht. Er räumte aber ein, an „Späßen“ auf Kosten des Kameraden beteiligt gewesen zu sein, die mit dessen Glauben in Verbindung standen. Vor allem die Aussage eines Zeugen in der Verhandlung im Juni belastet den Angeklagten: Laut Protokoll des abgebrochenen Prozesses will der Zeuge den Angeklagten dabei beobachtet haben, wie er sich an der Stubentüre zu schaffen machte.

Der Davidstern aus zwei ineinander verschränkten Dreiecken gilt weltweit als Symbol des Judentums. Während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland mussten ihn Menschen jüdischen Glaubens als Zwangskennzeichen tragen. An der Stubentüre in Wildflecken war der geritzte Stern in der Größe einer Zwei-Euro-Münze zufällig bei anderen Ermittlungen in der Kaserne entdeckt worden.

Der Oberstaatsanwalt plädierte in der neuen Verhandlung für eine Strafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro, insgesamt 5400 Euro. Er sei überzeugt davon, dass sich die Tat so abgespielt habe, wie in der Anklage formuliert. Wenn auch nicht aus Boshaftigkeit, so habe der ehemalige Soldat dennoch einen Menschen aufgrund seines jüdischen Glaubens bloßstellen wollen – „auch wenn der Angeklagte das auf die Spaß-Schiene schiebt“.

Der Verteidiger plädiert auf Freispruch

Der Verteidiger machte sich für einen Freispruch stark und zeigte sich „sehr, sehr überrascht“ vom deutlichen Plädoyer des Staatsanwalts und dessen Auslegung von Antisemitismus. Angesichts der zahlreichen schwammigen Zeugenaussagen sieht der Verteidiger den Tatnachweis nicht erbracht. Man habe seinen Mandanten „herausgepickt“ – offenbar weil er gar nicht mehr bei der Bundeswehr war, als der Davidstern im November 2023 entdeckt wurde.

_A5A3191.jpg
Der Angeklagte war in der Rhön-Kaserne in Wildflecken stationiert. // René Ruprecht

Die Richterin folgte dem Plädoyer des Verteidigers und sprach den ehemaligen Soldaten frei. Zu vage waren für sie die Aussagen, zu groß die Erinnerungslücken. „Ich weiß nicht, wie der Stern da hingekommen ist.“

Sie entschied im Zweifel für den Angeklagten. Der kämpfte nach dem Freispruch mit den Tränen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft kann Berufung einlegen.

Inhalt teilen
  • kopiert!