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Rhön-Kaserne Wildflecken
Hakenkreuze, Morddrohungen und betrunkene Soldaten
Foto Main-Post - 9481525
Ein ehemaliger Hauptgefreiter der Bundeswehr muss sich vor dem Amtsgericht Bad Kissingen verantworten (Symbolbild). // Stefan Sauer, dpa
Wildflecken/Bad Kissingen
Wildflecken/Bad Kissingen – Ein Soldat hat in die Tür eines jüdischen Kameraden einen Davidstern geritzt. Vor Gericht kamen weitere Missstände in der Wildfleckener Kaserne ans Licht.

Weil ein Soldat in der Rhön-Kaserne mutwillig eine Tür beschädigt haben soll, steht er vor Gericht. Es geht um einen Schaden von 300 Euro – doch der Prozess offenbart tiefgreifendere Missstände in der Truppe an dem Bundeswehr-Standort: Morddrohungen gegen Kameraden, judenfeindliche Witze, Hakenkreuze und immer wieder betrunkene Soldaten in der Kaserne in Wildflecken im Landkreis Bad Kissingen.

Staatsanwaltschaft: „antisemitische Tatmotivation“ 

Der ehemalige Hauptgefreite der Bundeswehr soll der Generalstaatsanwaltschaft München zufolge mit einem Klappmesser einen Davidstern in die Stubentür eines Kameraden jüdischen Glaubens geritzt haben. Die Behörde geht von einer „antisemitischen Tatmotivation“ aus. Der 25-Jährige habe seinen Kameraden mutmaßlich als Juden bloßstellen wollen.

Das Amtsgericht Bad Kissingen hatte wegen der Sachbeschädigung eine Geldstrafe über 70 Tagessätze à 15 Euro (insgesamt 1050 Euro) verhängt. Aber der Angeklagte hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt, weshalb es Ende Juni zur Hauptverhandlung kam – bei der am ersten Prozesstag weitere Missstände in der Truppe offenkundig wurden. Weil die Richterin am zweiten Prozesstag krank war, wurde bislang kein Urteil gesprochen.

Betrunken auf Cabrio-Dach eines Kameraden geklettert

„Ich kann immer noch nicht nachvollziehen, warum ich beschuldigt werde“, sagte der Angeklagte Ende Juni zu Beginn des Prozesses aus. Er wittert einen „Rachefeldzug“, weil er einen Kameraden angezeigt hat. Im Juli 2022 beschädigte ein Soldat aus Wildflecken das Auto des Angeklagten. Betrunken soll er auf das Dach des Cabrios geklettert sein. Mehrere tausend Euro an Entschädigung muss er seinem Kameraden nach einem Zivilverfahren am Landgericht Schweinfurt zahlen. Versucht deshalb jemand dem 25-Jährigen die Schuld an dem eingeritzten Davidstern anzuhängen? So argumentiert zumindest der Angeklagte.

Eines der bekanntesten jüdischen Symbole

Der Davidstern ist eines der bekanntesten jüdischen Symbole. Er besteht aus zwei ineinander verschränkten Dreiecken. Während der NS-Zeit diente er als Zwangskennzeichen („Judenstern“). Heute gilt der Davidstern weltweit als Symbol des Judentums. Entdeckt wurde die Ritzung in der Größe eines Zwei-Euro-Stücks bei Ermittlungen in einem anderen Fall. Der Verteidiger stellte zur Debatte, ob die Ritzung überhaut einen Davidstern oder etwas ganz anders darstellt.

Der jüdische Soldat, dessen Stube mit dem Davidstern gekennzeichnet wurde, empfand die Beschädigung als „einen Spaß“, der sich in andere „typische Späße“ einreihe, die auf Kosten seines Glaubens gemacht werden. „Dass meine Eltern reich sind, dass ich viel Geld habe. Wenn ich alle aufzähle, sitzen wir bis heute Abend hier“, sagte er vor Gericht aus. Als Beleidigung habe er die judenfeindlichen Witze nie empfunden. Sein Verhältnis zum Angeklagten? „Bestens“. Bevor er den Gerichtssaal verlässt, verabschiedet er sich mit Handschlag von dem Angeklagten.

Morddrohungen gegen eigene Kameraden auf Türschildern

Ein anderer Soldat hat im November 2023 Morddrohungen auf die Türschilder mehrerer Kameraden in der Rhön-Kaserne geschrieben. So kamen die Ermittlungen zu dem Davidstern überhaupt erst ins Rollen. Er hat die Tat gestanden, sich aber von dem eingeritzten Davidstern distanziert. Ein interner Ermittler der Bundeswehr sagte aus, dass hinter den Morddrohungen keine antisemitische Motivation erkennbar war. Es habe sich um eine „Liebesgeschichte“ gehandelt, die mit dem vergleichbar sei, was bei dem Privatsender RTL gelegentlich zu sehen sei.

Wer steckte hinter den nächtlichen Drohnenflügen über dem Bundeswehr-Gelände in Wildflecken?

Ein Soldat und eine Soldatin verliebten sich. Doch die Beziehung ging in die Brüche und die Soldatin fand Gefallen an einem anderen Kameraden. Auch diese Liaison war nicht für die Ewigkeit bestimmt. Einer der enttäuschten Männer beschmierte „nach übermäßigem Alkoholkonsum“ die Türschilder des neuen Liebhabers (ebenfalls Soldat) und die weiterer Kameraden, wie der interne Ermittler ausführt. „Alles ein bisschen wirr“, fasst er zusammen. Auf Anfrage der Redaktion teilt ein Sprecher der Bundeswehr mit, dass der für die Drohungen verantwortliche Soldat „aus dem Wehrdienstverhältnis ausgeschieden“ sei. Er sei nun Angehöriger der Reserve und gelte als „früherer Soldat“.

Um keinen Ärger zu bekommen: verbotene Zeichen übermalt

Erst im Zuge dieser Ermittlungen ist der Davidstern entdeckt worden. Ein Soldat erinnerte sich daran, wie der Angeklagte Monate zuvor etwas in die Tür geritzt haben soll. Vor den Morddrohungen habe sich für das Symbol „nie jemand interessiert“, sagt ein anderer Soldat vor Gericht aus. Ein weiterer damaliger Bewohner der Kaserne bestätigt diese Aussage. Mehr noch: „Es war nicht ungewöhnlich, an den Türen Zeichen zu finden, die verboten sind“, sagt ein anderer Soldat aus Wildflecken. Auch Hakenkreuze seien in den Stuben gelegentlich zu sehen. Er würde immer wieder verbotene Symbole übermalen, um sich Ärger zu ersparen. Er würde solche Vergehen auch melden. Der Angeklagte soll ihm gegenüber „in besoffenem Zustand“ sogar gestanden haben, den Davidstern in die Tür des jüdischen Kameraden geritzt zu haben. Ob er selbst auch betrunken war, wisse er nicht mehr.

Hauptverhandlung Ende Oktober

Die Hauptverhandlung um die Sachbeschädigung muss Ende Oktober von vorn beginnen, wie eine Sprecherin des Amtsgerichts Bad Kissingen auf Anfrage der Redaktion nun mitteilte. Im Strafprozess in Deutschland gibt es bestimmte Fristen, die zwischen zwei Verhandlungstagen eingehalten werden müssen. Es gibt Ausnahmen, aber grundsätzlich darf eine Hauptverhandlung nicht länger als drei Wochen unterbrochen werden. Zeuginnen und Zeugen müssen erneut angehört werden, auch wenn sie bereits an einem vorherigen Prozesstag ausgesagt haben.

Historisches Gebäude im Kurpark von Bad Kissingen

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