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Sparkasse Schweinfurt
Prozess gegen Anlageberater: 100-jährige Bankkundin sagt aus
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Prozess gegen einen Anlageberater: Am Landgericht Schweinfurt muss sich ein 58-Jähriger wegen Betrugs in Tateinheit mit Untreue verantworten. // René Ruprecht
Signet des Fränkischen Tags von Oliver Schikora
Schweinfurt
Schweinfurt – Im Zeugenstand schildern Geschädigte die Vorgehensweise des Angeklagten. Warum sich ehemalige Bekannte des 58-Jährigen nun wegen Geldwäsche verantworten müssen.

Die Ermittlerin der Kriminalpolizei brachte ihre Erkenntnisse im Betrugsprozess gegen einen Anlageberater der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge so auf den Punkt: „Er hat seine Kunden regelrecht gemolken.“ Ein Eindruck, der sich am Landgericht Schweinfurt am dritten Prozesstag festigte, als weitere Geschädigte aussagten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Betrug in Tateinheit mit Untreue vor. Es geht um 317 Fälle mit einem Gesamtschaden von 2,1 Millionen Euro, ein Teil davon ist strafrechtlich bereits verjährt. Der Berater soll über Jahre Kunden dazu gebracht haben, ihm Bargeld auszuhändigen unter der Prämisse, dieses für sie gewinnbringend anzulegen. Das Geld soll der 58-Jährige stattdessen jedoch selbst für einen aufwändigen Lebensstil verwendet haben.

Den Großteil der Taten hat der Angeklagte zu Verhandlungsbeginn gestanden. Wie er dabei vorging, schildern nun erneut mehrere Geschädigte. Darunter auch eine heute 100 Jahre alte Zeugin, die bereits 2012 bei verschiedenen Geschäften mit dem Anlageberater insgesamt 151.000 Euro verlor hatte.

Vertrauensverhältnis zu Älteren mit Vermögen ausgenutzt

Auch in ihrem Fall ist das Muster zu erkennen: Zu den oftmals betagten, vermögenden Geschädigten, die teilweise kurz zuvor einen Schicksalsschlag erlitten hatten, baute der Angeklagte ein Vertrauensverhältnis auf - mit Besuchen und Geschenken. Durch alle Aussagen ziehen sich Sätze wie bei der 100-Jährigen: „Ich war leichtgläubig und habe ihm voll vertraut.“

Eine 74-Jährige berichtet im Zeugenstand, wie sie dem Angeklagten zwischen Juli 2021 und Oktober 2022 in acht Fällen insgesamt 30.250 Euro in bar übergeben hatte, um es in ihrem Namen anzulegen. Er habe sie aufgefordert, zum Schalter zu gehen, das Geld abzuheben und es ihm zu bringen. Sie solle diskret sein, habe er gesagt. „Ich dachte, das sei alles in Ordnung, weil es ja im Haus der Sparkasse gewesen ist.“

Das habe sich schlagartig geändert, als sie sich Sorgen machte und ihre Söhne eingeweiht hatte. Der Anlageberater habe ihr gesagt, sie solle 3500 Euro in bar holen, er besuche sie dann zu Hause. Denn er bringe ihr aus einem Würzburger Nachlass Gegenstände, die interessant für sie sein könnten. Als ihr Sohn zu dem Treffen daheim dazu kam, habe der Angeklagte von einem Missverständnis gesprochen und sich schnell verabschiedet, sagt die Zeugin.

Ermittlungen gegen Zeugen wegen Verdachts der Geldwäsche

Vor Gericht sagen auch Zeugen aus, gegen die wegen des Verdachts der Geldwäsche ermittelt wird. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, zugelassen zu haben, dass der Angeklagte ihre Konten für Überweisungen von Rechnungen nutzte und die Ausgaben mit dem unrechtmäßig erworbenen Bargeld ausglich. Ihr Recht, die Aussage zu verweigern, wenn sie sich oder Angehörige strafrechtlich damit belasten würden, nehmen sie nicht in Anspruch.

Früher gute Bekannte des 58-Jährigen, beschreiben sie ihn als freundlich, hilfsbereit und zuvorkommend. Er habe den Angeklagten regelmäßig zum Flughafen Frankfurt gefahren, wenn der zum Beispiel nach Spanien zu seinem Appartement in einem Golfressort flog, sagt ein 74-jähriger Zeuge. Er habe auch zugelassen, dass der Angeklagte von seinem Konto aus durch Rechnungen bezahlte und das Geld ihm in Bar ersetzte.

Das Vorgehen des Beraters nicht hinterfragt? Das Gericht im Prozess gegen einen früheren Schweinfurter Sparkassen-Mitarbeiter wundert sich.
Das Vorgehen des Beraters nicht hinterfragt? Das Gericht im Prozess gegen einen früheren Schweinfurter Sparkassen-Mitarbeiter wundert sich. // René Ruprecht

Die Erklärung des Angeklagten allen drei Zeugen gegenüber: Seine Ex-Frau solle nach der Scheidung 2012 nicht wissen, was über das Konto laufe, damit er nicht so viel zahlen müsse. Auf mehrfache Nachfrage der Richterin gaben alle zu, dass sie dies nicht hinterfragt hatten. Auch nicht, wenn der Beschuldigte von den fremden Konten Rechnungen für Rolex-Uhren, Weinverkostungen oder Leasing-Raten für ein Auto bezahlt hatte.

Goldmünzen, viel Bares: Das Schließfach von Bekannten mitgenutzt

Dass der Angeklagte das Schließfach eines ihm bekannten Ehepaars bei einer Bank in Schweinfurt mitnutzte, verwunderte das Gericht. Sie hätten sich keine Gedanken gemacht, als der Angeklagte fragte, ob er auch etwas dazu legen könne, meint der 79 Jahre alte Zeuge. Man habe sich vertraut, also „warum nicht?“ Die Vollmacht für den Angeklagten für das Schließfach hätten sie als logisch empfunden, sie seien selbst in den Wintermonaten lange im Ausland gewesen. Dass im Schließfach Illegales landen könnte, hätten sie nie befürchtet.

Als die Polizei bei den Ermittlungen das Schließfach durchsuchte, fand sie Goldmünzen und 200.000 Euro in bar in Umschlägen. Und darauf: Fingerabdrücke des Angeklagten.

Die Verhandlung am Landgericht Schweinfurt wird am Montag, 18. August, fortgesetzt. Dann sagt unter anderem ein Mitarbeiter der Revisionsabteilung der Sparkasse Schweinfurt-Haßberge aus. Bis 25. August sind dann noch vier weitere Prozesstermine angesetzt.

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