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Physiotherapeut vor Gericht
Sexuelle Übergriffe:„Schambeinbehandlung“ bei Knieverletzung
Foto Main-Post - 10871535
In der Berufungsinstanz wollte ein 55-Jähriger eine Bewährungsstrafe erreichen. Er soll einen Patienten mehrmals sexuell missbraucht haben. // Anand Anders (Symbolbild)
Signet des Fränkischen Tags von Stefan Sauer
Schweinfurt
Schweinfurt – Anstelle der Haftstrafe des Amtsgerichts hofft der Mann in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht auf eine Bewährungsstrafe. Mit Erfolg?

Als ein heute 25-Jähriger sich im Januar 2022 eine Knieverletzung zuzieht, wird ihm Physiotherapie verordnet. Zwölf halbstündige Behandlungstermine nimmt er in einer Praxis im Landkreis Rhön-Grabfeld wahr. Beim vierten Termin redet ihm sein Therapeut ein, dass er „an einer Entzündung beziehungsweise Verspannung des Schambeins leide, sodass eine ,Schambeinbehandlung‘ durchgeführt werden müsse“.

Unter „Vorspiegelung dieser falschen Diagnose“ habe der Patient seine Boxershorts ausgezogen, sich mit nacktem Unterleib auf die Behandlungsliege gelegt, worauf ihn der Therapeut zwischen Bauchnabel und Intimbereich massiert habe. So steht es im Urteil des Amtsgerichts Bad Neustadt vom Oktober letzten Jahres.

Derart intensiv und nah an seinem Geschlechtsteil soll der 55-Jährige den Patienten massiert haben, dass dieser teils eine Erektion bekam und sich dafür schämte. Dies sei ganz normal, habe ihn der Therapeut beruhigt, und schließlich sogar eine Steißbeinverkrümmung behauptet, um unter diesem Vorwand einen Finger in den 25-Jährigen einzuführen, so das Amtsgericht Bad Neustadt.

Es verurteilte den Physiotherapeuten wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses in neun Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten – ohne Bewährung. Eine einschlägige Vorstrafe aus dem Jahr 2017 stand da bereits in den Akten.

Warum diese sexuellen Übergriffe?

Gegen dieses Urteil legte der Mann Berufung ein, beschränkt auf die Rechtsfolgen. Um die massiven Anklagevorwürfe selbst ging es nicht mehr, sie waren bereits rechtskräftig festgestellt, als jetzt die Verhandlung vor der 3. Kleinen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt stattfand. Ziel des Angeklagten: die Aussetzung der Strafe auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte aber ebenfalls Berufung eingelegt, mit dem Ziel einer höheren Strafe.

Den Kammervorsitzenden interessierte das „Warum“. Aus welchen Gründen hat der Therapeut den Patienten, anstatt dessen Knieverletzung zu behandeln, derart und nachhaltig sexuell missbraucht? Wie bei vielen dieser schambehafteten Straftaten könne auch sein Mandant sich das selbst nicht erklären, antwortete anstelle des 55-Jährigen dessen Verteidiger.

Ohne Antwort zu den Gründen für das übergriffige Verhalten könne das Gericht „dem Angeklagten keine positive Legalprognose bescheinigen“, so der Vorsitzende. Die sei aber wichtig bei der Frage, ob die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

„Vorwürfe ins Lächerliche gezogen“

Der Anwalt des Nebenklägers ergänzte, in der Erstinstanz habe der Angeklagte noch alles abgestritten und die Vorwürfe seines Mandanten teils ins Lächerliche gezogen. „Nachdem das nicht geklappt hat, versucht er es jetzt mal mit einem Geständnis – wie glaubhaft ist seine Änderung?“ Er wisse auch von anderen Patienten des Angeklagten, dass dieser im Ruf stehe, dass er „gerne mal in der Leistengegend massiert“, sagte der 25-Jährige im Zeugenstand. Er sei sicher, dass er nicht der einzige Betroffene sei. Er habe den 55-Jährigen angezeigt, „nachdem ich realisiert habe, dass er mich benutzt hat, um sich an mir aufzugeilen“.

Nach kurzer Beratung teilte die Kammer dem Angeklagten als „Zwischenstand“ mit, dass sie nicht dazu neige, die Gesamtstrafe nach unten zu ändern oder zur Bewährung auszusetzen. Der 55-Jährige nahm daraufhin seine Berufung zurück, die Staatsanwaltschaft ebenfalls. Damit wird das Amtsgerichtsurteil rechtskräftig: Der Therapeut muss ins Gefängnis.

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