Am 16. August 2024 wurden die Kühltürme des seit Jahren stillgelegten Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld gesprengt. Innerhalb weniger Sekunden fielen sie in sich zusammen, mehr als 10.000 Menschen verfolgten die Sprengung vor Ort. Die Aktion hatte sich jedoch um rund eineinhalb Stunden verzögert, weil ein Pro-Atomkraft-Aktivist auf einen Strommast knapp 300 Meter von den Kühltürmen entfernt geklettert war. Polizisten mussten ihn vom Mast holen.
Nun wurde der 38-Jährige, der in Baden-Württemberg lebt, vom Amtsgericht Schweinfurt wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt, insgesamt 4000 Euro. Zuvor hatte der Mann einen Strafbefehl erhalten, in dem er zu 3000 Euro verurteilt worden war. Gegen diesen hatte er Einspruch eingelegt. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro, insgesamt 4500 Euro, der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.
Aktivist wollte in Grafenrheinfeld ein Zeichen setzen gegen den Atomausstieg
Das Verfahren in Schweinfurt hatte größeres Medieninteresse hervorgerufen. Dieses nutzte der Angeklagte vor und nach der Verhandlung, um seine Beweggründe ausführlich zu schildern. Im Prozess selbst äußerte er sich bis auf eine längere Ausführung im letzten Wort nicht zu den Vorwürfen.
Er habe ein „Zeichen setzen wollen“, so der Angeklagte, dass aus seiner Sicht der Atomausstieg in der Bundesrepublik und der Rückbau der Atomkraftwerke widersinnig sei.
Aus seiner Sicht sei die Stromproduktion in Atomkraftwerken in Deutschland sicher und zuverlässig gewesen, er habe einen „friedlichen Protest ohne Schaden“ durchgeführt. Ob er weitere derartige Aktionen plane, ließ er offen. Doch der Protest in Grafenrheinfeld vor einem Jahr habe sich „auf jeden Fall gelohnt“, sagte er.
Neue Details zum Versteck des Angeklagten im Wald bei Grafenrheinfeld
In der ausführlichen Zeugenbefragung des Schweinfurter Gerichts gab es auch neue Details zum Ablauf der Störaktion. Offenbar hatte sich der Angeklagte bereits in der Nacht vor der Kühlturm-Sprengung zu einem Waldstück in der Nähe der Kühltürme in Grafenrheinfeld fahren lassen. Dort schlief er in einem Zelt und versteckte sich am nächsten Tag so lange, bis er gegen 17 Uhr auf einen Strommast in sechs Metern Höhe kletterte.
Gut eine Stunde später wurde er von der Polizei und der Sprengfirma entdeckt. Außerdem hatte ein Bekannter des Mannes die Polizei gewarnt - mit einem Bild des Angeklagten mit den Türmen im Hintergrund, das dieser ihm geschickt hatte.
Man habe den Mann immer wieder aufgefordert, herunterzukommen, erklärten die befragten Polizisten. Der Angeklagte habe das aber längere Zeit verweigert. Aus ihrer Sicht seien es „unbeholfene Kletterversuche“ gewesen. Ein Gespräch mit Vertretern des Kraftwerksbetreibers Preußen Elektra endete im Streit. Erst als ein Hubsteiger der Sprengfirma mit Polizisten zu ihm kam, ging der Aktivist freiwillig vom Mast.
Polizei hatte das Waldgebiet vor der Kühlturm-Sprengung nicht engmaschig durchsucht
Das Landratsamt Schweinfurt hatte 2024 im Vorfeld der Sprengung eine Allgemeinverfügung erlassen und den Sperrbereich definiert. Abgesperrt war dieser erst am Nachmittag des Sprengtages selbst, mit Flatterbändern und durch Polizeikräfte. Der damalige Einsatzleiter erklärte, man habe das Gebiet natürlich vorher abgesucht.
Doch die Gemeinde Grafenrheinfeld habe davon abgeraten, wegen des vielen Totholzes den Wald engmaschig zu durchsuchen, da dies für die Einsatzkräfte hätte gefährlich sein können. Deswegen sei man nur auf den Wegen gegangen und habe gerufen, den Angeklagten aber nicht gesehen.
Die als Zeugin geladene Sprengmeisterin erklärte, es hätte für den Angeklagten durchaus gefährlich werden können. Deswegen hätte man abwarten müssen, bis er aus dem Gefahrenbereich heraus war.
Rechtliche Einschätzungen über Hausfriedensbruch unterscheiden sich
Die rechtliche Einschätzung, ob es sich bei der Störaktion des Aktivisten um einen Hausfriedensbruch handelte oder nicht, ging zwischen Gericht und Verteidigung stark auseinander. Im Kern geht es darum, auf welchem Grundstück der Angeklagte war und ob es tatsächlich entsprechend abgesperrt war.
Für die Richterin war das Hausrecht entscheidend. Und das lag aus ihrer Sicht wegen der Allgemeinverfügung beim Landratsamt, das auch den notwendigen Strafantrag stellte. Der Aufenthalt im Sperrbereich sei klar rechtswidrig gewesen, auch auf Aufforderung habe sich der Angeklagte nicht vom Strommast entfernt. Gegen den Atomausstieg zu protestieren, sei natürlich grundsätzlich in Ordnung, „aber mit legitimen Mitteln“, sagte sie.
Neben dem Vorwurf des Hausfriedensbruchs sieht sich der Angeklagte nach eigener Aussage zivilrechtlichen Forderungen von Preußen Elektra über 12.000 Euro und der Polizei über 10.000 Euro ausgesetzt. Er hat bereits vor der Aktion Spenden gesammelt und über eine Crowd-Funding-Plattform im Internet bisher knapp 13.000 Euro eingenommen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.












