Jahrzehnte nach Ende seines Wehrdienstes bei der Bundeswehr musste ein 47 Jahre alter Kfz-Mechaniker jetzt wegen einer Patrone beim Amtsgericht Würzburg „antreten“.
Vorgeworfen wurde ihm ein Verstoß nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Eine Leuchtspur-Patrone, Kaliber 7,62, mit Vollmantelgeschoss, war bei einer Hausdurchsuchung „in anderer Sache“ entdeckt worden. Sie sei zwar, so ein Schusswaffen-Sachverständiger des bayerischen Landeskriminalamtes vor Gericht, 57 Jahre alt, aber noch voll funktionsfähig.
In kleinem Tresor gelagert
Die Patrone befand sich bei dem Angeklagten zusammen mit Souvenirs aus seiner Zeit beim Bund in einem kleinen Tresor. Es handle sich, sagte er, um ein „Geschenk“ von Kameraden, da er aus gesundheitlichen Gründen an der Schießausbildung und einem großen Manöver nicht teilnehmen konnte.
Nicht als Kriegswaffe eingestuft
Richter und Staatsanwalt nahmen es dem nicht vorbestraften Mann ab, dass er die Patrone nicht als Kriegswaffe einstufte. Ihm sei auch nicht bewusst gewesen, dass die Patrone nach so langer Zeit noch voll funktionsfähig ist. Da man ihm höchstens Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit dem Besitz der Patrone nachweisen könne, wurde das Verfahren von einem Schöffengericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Dennoch verließ der Angeklagte den Gerichtssaal als Verurteilter. Am Arbeitsplatz in der Kfz-Werkstatt der bayerischen Bereitschaftspolizei in Würzburg hatte er aus einem Altmetall-Container eine „Sitz-Schiene“ an sich genommen und bei Ebay zum Kauf angeboten.
200 Euro je Tonne Altmetall
Die Sitz-Schiene war beim „Umrüsten“ eines Polizeifahrzeugs ausgebaut worden. Er habe angenommen, so der Angeklagte, dass „Bastler“ mit dem Schrott-Stück zum Beispiel in einem Camping-Bus etwas anfangen können. Davon, dass ein Schrotthändler der Polizei für eine Tonne Altmetall einen Betrag von um die 200 Euro je Tonne bezahlte, habe er nichts gewusst.
Polizei entdeckt „Angebot“
Herausgekommen war der Diebstahl, weil der Angeklagte das ausgebaute Teil dreimal ohne Erfolg bei Ebay angeboten hatte und dabei von anfangs 700 Euro auf zuletzt 250 Euro heruntergegangen war. Dieses Angebot hatte man bei der Polizei entdeckt, ob durch Zufall oder weil man die Kleinanzeigen gezielt beobachtet, blieb in der Verhandlung offen.
Der Angeklagte, der daraufhin seinen Job bei der Polizei verlor, sei schon bestraft genug, meinte sein Verteidiger, und das Gericht ging von einer nicht geplanten, spontanen Tat beim Anblick der Sitz-Schiene im Container aus. Verurteilt wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 1250 Euro, und der Richter sagte am Schluss zum Angeklagten, er sei absolut sicher, dass man sich zumindest in einem Gerichtssaal nicht mehr begegnen werde.
Das Urteil wurde sofort rechtskräftig.









