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Verwüstungstour
Steinewerfer von Hammelburg bleibt in Psychiatrie
Aus vier Containern besteht die Hammelburger Obdachlosenunterkunft. Bis er am 17. Oktober 2022 ausrastete, wohnte dort ein heute 38-Jähriger. Seit dem Tag nach den Sachbeschädigungen und versuchten gefährlichen Körperverletzungen ist er in der Psy...
Aus vier Containern besteht die Hammelburger Obdachlosenunterkunft. Bis er am 17. Oktober 2022 ausrastete, wohnte dort ein heute 38-Jähriger. Seit dem Tag nach den Sachbeschädigungen und versuchten gefährlichen Körperverletzungen ist er in der Psychiatrie untergebracht. Das Landgericht hat nun angeordnet, dass er dort auch noch lange bleiben muss. // Ralf Ruppert
Hammelburg – Das Landgericht Schweinfurt ordnet die Unterbringung des 38-Jährigen in einer psychiatrischen Klinik an. Was das bedeutet und was der Bürgermeister dazu sagt.

Nach zwei Verhandlungstagen mit intensiver Beweisaufnahme und einem psychiatrischen Gutachten hat die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt nun entschieden: Der 38-Jährige, der am 17. Oktober 2022 randalierend durch Hammelburg gezogen ist und Pflastersteine in Schaufenster und in Richtung von Menschen geworfen hat, bleibt im psychiatrischen Krankenhaus.

Entscheidung „sonnenklar“

„Für uns ist sonnenklar, dass der Beschuldigte professionell und stationär behandelt werden muss“, sagte die vorsitzende Richterin und Landgerichtsvizepräsidentin Claudia Guba. Bei einer Entlassung sei zu befürchten, dass er die Therapie abbreche und keine Medikamente mehr einnehme. „In Freiheit ist der Beschuldigte wie eine tickende Zeitbombe“, sagte Guba.

Offenen Umgang mit Erkrankung gefordert

Die Richterin redete dem Angeklagten noch einmal ins Gewissen, „offen und ehrlich“ mit seiner Erkrankung umzugehen und mit seinen Therapeuten besser zusammenzuarbeiten. Sie schloss sich damit dem Gutachten von Psychiater Hans-Peter Volz an.

„Ein anderer Umgang mit der Erkrankung würde sicherlich bei der Behandlung helfen“, betont Guba. Das Gericht hoffe, dass vielleicht irgendwann keine Gefahr mehr von dem 38-Jährigen ausgehe.

Jährliche Prüfungen

Oberstaatsanwalt Christian Spruß sagte auf Nachfrage, dass eine Unterbringung nach Paragraph 63 des Strafgesetzbuches nie auf Lebenszeit erfolge. Laut Gesetz müssen „besondere Umstände die Erwartung rechtfertigen, dass der Täter infolge seines Zustandes derartige erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird“.

Der Vertreter der Anklage geht im vorliegenden Fall davon aus, dass der 38-Jährige auf alle Fälle mehrere Jahre in der Psychiatrie bleiben müsse. Die Unterbringung werde jährlich überprüft, nach zehn Jahren gebe es eine besonders intensive Prüfung. Deshalb würden viele Unterbringungen auch bis zu zehn Jahre andauern.

Bürgermeister Warmuth ist erleichtert

Erleichtert ist der Hammelburger Bürgermeister Armin Warmuth über die Entscheidung des Gerichts. „Wir hatten ja schon länger Bedenken“, blickt er auf die Zeit vor der Verwüstungstour zurück.

Der Obdachlose sei nur durch Zufall in Hammelburg gelandet. Die Stadt habe immer wieder Versuche unternommen, dass ihm Hilfsangebote gemacht würden. „Eigentlich müsste niemand in der Obdachlosenunterkunft wohnen“, fasst Warmuth seine Einschätzung zusammen. Die meisten Bewohner würden leider jegliche Unterstützung ablehnen.

Mehrfach auffällig geworden

Umgekehrt seien der Kommune lange Zeit die Hände gebunden gewesen. „Wir sind in einem Rechtsstaat“, sagt Warmuth und verweist auf frühere Auffälligkeiten. Unter anderem sei er nach der Veröffentlichung eines Videos auf Facebook immer wieder auf den Fall angesprochen worden. Das Video zeigte den Obdachlosen, wie er grölend über den Marktplatz läuft.

Zudem habe er immer wieder vor Supermärkten gebettelt oder an Bushaltestellen geschlafen. Erst die Serie von Sachbeschädigungen und gefährlichen Körperverletzungen habe die Sache beendet. „Es ist traurig, dass es soweit kommen musste“, sagt Warmuth.

Gründe „nicht logisch nachvollziehbar“

Die umfangreiche Beweisaufnahme hat nach Ansicht der Großen Strafkammer den Ablauf weitgehend rekonstruiert. „Der Beschuldigte hat aus nicht logisch nachvollziehbaren Gründen mit Pflastersteinen gezielt zunächst auf Objekte, später auch auf Personen geworfen“, sagte Richterin Guba.

Die Große Strafkammer schloss sich deshalb den Forderungen von Anklage und Verteidigung an: Zunächst hatte Oberstaatsanwalt Christian Spruß in seinem Plädoyer die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie gefordert.

Keine Hinweise auf die Ursachen

Pflichtverteidiger Michael Tröger schloss sich dem an, merkte allerdings an, dass sein Mandant im Laufe der Verhanlung in einigen Punkten durchaus Einsicht gezeigt habe. Aufgrund der Zeugenaussagen seien Erinnerungslücken geschlossen worden, aus Trögers Sicht nehme der 38-Jährige mittlerweile auch die Therapie besser an.

Gutachter Volz dagegen hatte berichtet, dass der Angeklagte sich immer wieder wehre, in einem Fall habe er sogar ein Fenster aus der Verankerung gehoben und dem Personal damit gedroht.

Motivation bleibt unklar

„Offensichtlich war Ihnen alles egal“, sagte Richterin Guba zur Einstellung des Angeklagten während der Tat. Leider habe auch die Verhandlung keine neuen Erkenntnisse über die Motivation des Beschuldigten gebracht.

„Der Alkohol dürfte eine untergeordnete Rolle gespielt haben.“ Jedenfalls sei bei jemandem, der regelmäßig trinke, eine Alkoholkonzentration von knapp zwei Promille im Blut keine ausreichende Erklärung.

Diagnose: Paranoide Schizophrenie

Der Gutachter habe verständlich und nachvollziehbar dargelegt, dass bei dem Angeklagten bereits seit längerer Zeit eine paranoide Schizophrenie vorliege. Dazu passe auch, dass der 38-Jährige wohl bis heute und trotz der Therapie Stimmen in seinem Kopf höre.

Aus Sicht des Gerichts war er bei der Tat „nicht in der Lage, sein Unrecht einzusehen“. Er habe also in „nicht-schuldfähigem Zustand“ die mindestens 25 Pflastersteine geworfen, damit etliche Schaufenster zertrümmert und mindestens sechs Personen bedroht. „Es war reines Glück, dass niemand zu Schaden kam“, betonte die Richterin.

Alle Berichte zur Tat und zum Verfahren finden Sie hier:

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