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Verbote wegen Brandgefahr
Grillen erlaubt? Diese Einschränkungen gelten jetzt
Trockene Hitze
Die Hitze erhöht die Brandgefahr. (Symbolbild) // Darko Vojinovic/AP/dpa
Landkreis Bad Kissingen – Offene Feuer sind in der Region aufgrund der Hitze brandgefährlich. Diese Gemeinden werden jetzt tätig.
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Das Landratsamt Bad Kissingen ist für eine Regelung oder Einschränkung der Wasserentnahme zuständig, sieht für eine solche Regelung allerdings bisher keinen Anlass. Für weitere Maßnahmen, wie das Verbot von offenem Feuer, seien die Kommunen selbst verantwortlich.

Einige Kommunen haben dies auch umgesetzt

Im Markt Zeitlofs gilt seit dem 13. August ein generelles Verbot von offenen Feuern. Darin sind auch Lagerfeuer oder Grillen auf Privatgrundstücken enthalten. Ausnahmen sind Elektro- oder Gasgrills, die verschlossen werden können oder Holzkohlegrills, wenn sie auf eine nicht brennbare Fläche aufgestellt wurden, genügend Löschmittel vorhanden ist und eine geeignete Person den Grill beaufsichtigt. „Wir fordern die Bevölkerung in eigenem Interesse dringend auf, sich an das ausgesprochene Verbot zu halten“, heißt es in der Pressemitteilung. Das Verbot soll aufgehoben werden, sobald die Witterungsbedingungen es zulassen.

Keine Lagerfeuer

Auch in Bad Brückenau sind ab dem 14. August Lagerfeuer und offene Feuerstellen am Boden untersagt.  Die Pressemitteilung weist darauf hin, dass „beim Grillen auf öffentlichen Grundstücken die Grillkohle ordnungsgemäß abzulöschen ist“.

Die Stadt Hammelburg spricht ab dem 14. August bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer aus. Auch in bestehenden, auf Dauer angelegten Feuerstellen. Betont jedoch, dass Grillen im privaten Bereich innerorts von diesem Verbot ausgenommen ist. Und fügt an: „Das Verbot von offenem Feuer gilt sowohl für ausgewiesene Grillplätze, als auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken“, wie aus der Pressemitteilung hervorgeht.

Die Gemeinde Motten bittet um einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser. Auf die Bewässerung von Gärten und Rasenflächen, sowie auf das Füllen von Pools soll mit Verweis auf die Grundwasserstände möglichst verzichtet werden.

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