0
Förderungen und Pflichten
Maßbach erweitert Abwasserregeln in neuer Satzung
Rathaus Maßbach
Gemeinderat Maßbach: Die Entwässerungssatzung wurde im Punkt Anschluss- und Benutzungsrecht erweitert. // Archiv/Riccarda Rascher
Maßbach – Maßbach erweitert seine Abwassersatzung um wichtige Punkte. Das hat Auswirkungen auf die Bürger.

Einem Antrag auf Zuschuss aus dem kommunalen Förderprogramm für Gebäudesanierungen in der Bäckergasse hat der Gemeinderat Maßbach zugestimmt. Nachdem bereits 2020 und 2021 Zuschüsse ausgereicht worden waren, wurde der Förderhöchstbetrag von 10.000 Euro nun durch eine weitere Förderzusage in Höhe von 4900 Euro erreicht.

Die bereits seit 1995 bestehende Entwässerungssatzung musste im Punkt Anschluss- und Benutzungsrecht erweitert werden. Grundsätzlich besteht sowohl das Recht als auch die Pflicht zum Anschluss an das Entwässerungsnetz der Gemeinde. Die Versickerung von Niederschlagswasser kann nun ermöglicht beziehungsweise angeordnet werden, wenn eine andere Art der Beseitigung nicht ordnungsgemäß möglich ist. Der Markt kann künftig zur Entlastung der öffentlichen Einrichtung außerdem bestimmen, dass Niederschlagswasser nur mittels einer Oberflächenwasserrückhaltung gedrosselt eingeleitet wird.

Auf Mängelfreiheit prüfen

Abwasserbehandlungsanlagen müssen vor ihrer Erstinbetriebnahme geprüft werden. Neu in die Satzung aufgenommen wurde außerdem, dass Grundstückseigentümer ihre Grundstücksanschlüsse, Messschächte und Grundstücksentwässerungsanlagen im Abstand von jeweils 20 Jahren auf eigene Kosten durch einen fachlich geeigneten Unternehmer auf Mängelfreiheit prüfen lassen müssen.

Auch über die Hundesteuer wurde beraten. Die Steuerfreiheit wurde auf Hunde verbündeter Stationierungsstreitkräfte sowie auf Hunde ausländischer Diplomaten ausgeweitet. Für Kampfhunde wird grundsätzlich keine Steuerermäßigung gewährt. Die Steuersätze bleiben unverändert: Für den ersten Hund werden 40 Euro im Jahr erhoben, für den zweiten 60 Euro und für jeden weiteren Hund 80 Euro. Für Kampfhunde werden 500 Euro jährlich fällig.

Inhalt teilen
  • kopiert!