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Kontroverse Abschiedsthemen
Bürgermeister Kleinhenz verabschiedet sich in Wildflecken
Marktgemeinderat Wildflecken
Verabschieden sich mit einem brisanten Thema aus der Kommunalpolitik: 1. Bürgermeister Gerd Kleinhenz (links) und 2. Bürgermeister Wolfgang Illek, die sich einst vor dem Haus des Gastes in Oberbach zum Fototermin aufstellten, als die Zukunft dieses Gebäudes noch weitaus weniger Zündstoff in sich barg. // Sebastian Schmitt
Signet des Fränkischen Tags von Sebastian Schmitt
Wildflecken – Ein Abschied, zwei kontroverse Themen. Wildflecken erlebte eine bewegende Gemeinderatssitzung voller Spannung. Das waren die Themen.
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Unter den aufmerksamen Blicken zahlreicher Bürgerinnen und Bürger, die den Sitzungssaal erneut bis auf den letzten Platz füllten, stand die jüngste Sitzung des Wildfleckener Marktgemeinderats. Es dominierten zwei Themen: Zum einen sorgte die Zukunft des „Haus des Gastes“ in Oberbach – bereits in der vorhergehenden Sitzung emotional und kontrovers diskutiert – abermals für ordentlich Spannung. Zum anderen verabschiedete sich Bürgermeister Gerd Kleinhenz von der kommunalpolitischen Bühne.

Bereits im Vorfeld war klar, dass insbesondere der Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für das „Haus des Gastes“ erneut für großes Interesse bei den Bürgerinnen und Bürgern sorgen würde. Das Thema hatte schon in der vorangegangenen Sitzung für ausführliche und teils emotionale Debatten gesorgt. Bürgermeister Kleinhenz erinnerte daran, dass man sich im Gremium bereits intensiv mit der Materie auseinandergesetzt habe: „Wir haben ausführlich über die Satzung diskutiert.“ Ziel sei es, eine klare, praktikable und zugleich gerechte Grundlage für die zukünftige Nutzung der Einrichtung zu schaffen.

Zukunft des „Haus des Gastes“

Das „Haus des Gastes“ soll vor allem dem kulturellen Leben in der Marktgemeinde dienen. Aber bestimmte Bereiche bleiben von einer frei verfügbaren Vermietung ausgeschlossen. Dazu zählen der Schulungsraum und die Fahrzeughalle der Feuerwehr sowie der Probenraum des Musikzuges. Schließlich wurde eine differenzierte Gebührensatzung beschlossen. Die Entscheidung fiel einstimmig – ein Zeichen dafür, dass trotz der Kontroversen ein gemeinsamer Nenner gefunden werden konnte.

Direkt im Anschluss befasste sich das Gremium mit der Ausstattung des „Haus des Gastes“. So stellte die Gemeindeverwaltung einen komplett neuen Vorschlag vor. Demnach soll im ehemaligen Gastraum eine fest eingebaute Theke entstehen. Der Vorteil: Die Halle bleibt flexibel und uneingeschränkt nutzbar. Zudem sind im Gastraum die Anschlüsse für Wasser und Abwasser besser erreichbar, da die Halle nicht unterkellert ist. Die Kosten für die Thekenelemente werden im Großhandel mit rund 5300 Euro beziffert.

Investitionen und Umbauten

Allerdings sind umfangreichere Vorarbeiten notwendig. So muss der ehemalige Gastraum zunächst entrümpelt und entkernt werden. Zudem ist geplant, Gastraum und Halle künftig durch ein Rollo voneinander zu trennen. Auch ein Durchbruch zwischen beiden Bereichen ist erforderlich. Für das Gesamtprojekt – inklusive Umbau und Thekenelemente – wurde ein Budget von bis zu 20.000 Euro bewilligt. Auch dieser Beschluss fiel einstimmig.

Entlastung erteilt: So ging es weiter mit den Jahresrechnungen der Jahre 2020 bis 2024. Dritter Bürgermeister Herbert Nowak stellte das Prozedere in komprimierter Form vor. Für die Rechnungsprüfung berichtete Gemeinderat Peter Nietsch, dass es lediglich kleinere Beanstandungen gegeben habe, die aber vollständig geklärt werden konnten. In der Folge beschloss der Gemeinderat einstimmig die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Bauliche Vorhaben

Auch Bauangelegenheiten wurden in dieser Sitzung behandelt. Für den geplanten Wohnhausneubau mit Doppelgarage in der Rückbergstraße in Wildflecken im Rahmen eines Vorbescheidsverfahrens hatte das Gremium keine Einwände. Ebenso erteilte der Marktgemeinderat sein Einvernehmen zur Errichtung einer Halle im Schäferweg in Oberwildflecken. Zustimmung gab es auch für den Bau einer Bogenzelthalle im Birkenweg in Oberwildflecken, wobei der Bauherr die erforderlichen Abstandsflächen per Notarvertrag übernehmen muss.

Schließlich wurde auch dem Umbau eines Zwischenbaus zwischen Scheune und Wohnhaus sowie der Errichtung eines Wohnanbaus im Erdgeschoss in der Bergstraße in Oberbach einstimmig zugestimmt. Schließlich ging es noch um die kommunale Wärmeplanung. Geschäftsleiter Daniel Kleinheinz, der künftige Bürgermeister des Marktes, erläuterte die grundlegenden Prinzipien. Ziel ist es, zunächst den Ist-Zustand der Wärmeversorgung in der Gemeinde zu erfassen. Darauf aufbauend soll ein realistisches Zielszenario entwickelt werden. Die Erstellung eines solchen Konzepts wird rund ein Jahr in Anspruch nehmen.

Fördermittel für Wärmeplanung

Für das Wärmeplanungskonzept erhält Wildflecken eine Förderung in Höhe von 41.000 Euro vom Freistaat. Das vorliegende Angebot des Instituts für Energietechnik IfE GmbH beläuft sich auf rund 33.000 Euro. Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe einstimmig zu.  Am Ende der Sitzung verabschiedete sich Bürgermeister Kleinhenz mit bewegenden Worten aus dem Amt. „Wir haben letztlich immer eine tragfähige Lösung gefunden. Die Zusammenarbeit war sehr gut. Es war mir eine Ehre, Bürgermeister von Wildflecken gewesen zu sein“, sagte er.

Die neue Gebührensatzung

Voraussetzung ist künftig ein Nutzungsvertrag mit der Gemeinde. Ausgenommen sind sportliche Veranstaltungen ortsansässiger Vereine (etwa Kinderturnen), die ausdrücklich von der Gebührensatzung ausgenommen sind. Für alle anderen gelten festgelegte Tarife: Nicht gemeinnützige Organisationen sowie juristische Personen – auch auswärtige – zahlen künftig 250 Euro pro Tag. Gemeinnützige, ortsansässige Organisationen profitieren von einem reduzierten Satz in Höhe von 150 Euro pro Tag.

Zusätzlich wird eine Nebenkostenpauschale von 50 Euro erhoben. In der Heizperiode fällt eine Heizkostenpauschale von 50 Euro pro Tag an. Ausdrücklich hervorgehoben wurde, dass in der Tagespauschale der Aufbau am Vortag sowie der Abbau am Folgetag enthalten sind. Für ortsansässige gemeinnützige Organisationen besteht zudem die Möglichkeit einer stundenweisen Nutzung für lediglich fünf Euro pro Stunde. Sowohl die Benutzungs- als auch die Gebührensatzung treten zum 1. Mai in Kraft.

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