Selten zuvor war das Interesse so groß: Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger strömten ins Rathaus, um eine Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Wildflecken hautnah mitzuerleben. Was auf der Tagesordnung zunächst nach einer formalen Entscheidung klang – der Erlass einer Benutzungs- und Gebührensatzung für das traditionsreiche „Haus des Gastes“ in Oberbach – entwickelte sich schnell zu einer emotional geführten, teils hitzigen und äußerst kontroversen Grundsatzdiskussion.
Im Mittelpunkt standen nicht nur Zahlen, sondern auch Fragen von Gerechtigkeit, Identität und Zusammenhalt innerhalb der Ortsteile. Die Sitzung zog sich bis spät in die Nacht und machte deutlich, wie viel Sprengkraft in diesem Thema steckt.
Bürgermeister Gerd Kleinhenz stellte gleich zu Beginn die Bedeutung des Gebäudes heraus. Das in den 1970er Jahren errichtete „Haus des Gastes“ sei seit Jahrzehnten ein zentraler Treffpunkt für die Bevölkerung und aus dem gesellschaftlichen Leben in Oberbach nicht wegzudenken. Es befindet sich im Eigentum der Marktgemeinde. Gleichzeitig zeichnete er ein nüchternes Bild der aktuellen Lage.
Seit dem Tod der langjährigen Pächterin steht die Gaststätte leer, eine Nachfolge konnte trotz intensiver Bemühungen nicht gefunden werden. Aus Sicht der Verwaltung ist ein wirtschaftlicher Betrieb derzeit kaum möglich, insbesondere aufgrund der maroden Infrastruktur, allen voran im Küchenbereich. Damit fehlen der Gemeinde auch wichtige Einnahmen aus der Verpachtung.
Regelmäßige Nutzung
Dennoch ist das Gebäude weit davon entfernt, ungenutzt zu sein. Die Freiwillige Feuerwehr und die Blaskapelle (die bereits eine pauschale Miete entrichtet) nutzen das Haus regelmäßig. Weil die Feuerwehr allerdings eine kommunale Pflichtaufgabe ist, fallen hierfür keine Mieteinnahmen an.
Hinzu kommen die Theatergruppe mit ihren jährlichen Aufführungen sowie zahlreiche Veranstaltungen im Jahresverlauf, von Fasching über Kirmes bis hin zu Bürgerversammlungen, Vereinsabenden und Kinderbasaren.
Gerade diese intensive Nutzung machte nach Ansicht der Verwaltung eine klare und verbindliche Regelung erforderlich.
Matthias Helfrich von der Gemeindeverwaltung erläuterte die Hintergründe für die geplante Satzung und legte vornehmlich die Entwicklung der Betriebskosten offen. Seit November 2024 seien die Energiekosten detailliert ausgewertet worden und lägen jährlich zwischen rund 11.000 und 13.000 Euro.
Diese unerwartet hohen Zahlen sorgten im Sitzungssaal für spürbare Unruhe und bildeten den finanziellen Kern der anschließenden Debatte. Es wurde deutlich, dass die Gemeinde unter erheblichem Druck steht, die enormen laufenden Kosten zumindest zu einem kleinen Bruchteil auf die Nutzer umzulegen. Auch der bauliche Zustand des Hauses verschärft die Situation zusätzlich.
Keine Verpachtung und Generalsanierung
Eine neue Verpachtung der Gaststätte ist derzeit kein Thema, da die notwendige Ausstattung nicht mehr den Anforderungen entspricht. Eine umfassende Generalsanierung stand zwar in der Vergangenheit immer mal wieder im Raum, ist jedoch angesichts der angespannten Haushaltslage der Gemeinde auf absehbare Zeit nicht realisierbar.
Der Dritte Bürgermeister Herbert Nowak brachte dies unmissverständlich auf den Punkt, als er erklärte, dass schlichtweg die finanziellen Mittel fehlen. Dabei habe man mit der Investition von rund 60.000 Euro in die Heizung bereits alles Notwendige unternommen, den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Gemeinderat Walter Rüttiger ergänzte, dass unabhängig von größeren Maßnahmen zumindest die sichere und gefahrlose Nutzung gewährleistet sein müsse, weshalb kleinere Reparaturen und Instandsetzungen dringend notwendig seien. Vor diesem Hintergrund stellte die Verwaltung die geplante Nutzungs- und Gebührensatzung vor, die künftig klare Regeln für die Nutzung des Hauses schaffen soll.
Einführung von Gebühren
Dabei geht es nicht nur um organisatorische Fragen wie Terminabstimmungen oder Nutzungsverträge, sondern vor allem um die Einführung von Gebühren. Genau an diesem Punkt entzündete sich die Diskussion, die schnell an Schärfe gewann. Während die Verwaltung die Gebühren als dringend notwendige Maßnahme zur zumindest anteiligen Kostenbeteiligung darstellte, sahen einige Gemeinderäte und Zuhörer darin eine Belastung für das Vereinsleben und das Ehrenamt.
Schulturnhalle als Vergleich
Besonders brisant wurde die Debatte, als der Vergleich mit der Schulturnhalle im Hauptort Wildflecken gezogen wurde. Diese steht den Bürgern kostenfrei zur Verfügung, während für das „Haus des Gastes“ in Oberbach künftig Gebühren erhoben werden sollen. Dieser Umstand ließ die Diskussion kippen und machte deutlich, dass es längst nicht mehr nur um Zahlen ging.
Vielmehr traten unterschwellige Spannungen zwischen den Ortsteilen offen zutage. Der Vorwurf einer Ungleichbehandlung stand im Raum und verlieh der Debatte eine zusätzliche emotionale Dimension. Dritter Bürgermeister Nowak betonte zwar die Notwendigkeit, alle Vereine innerhalb der Marktgemeinde gleich zu behandeln, doch gerade dieser Grundsatz der Gleichbehandlung wurde von mehreren Seiten infrage gestellt.
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Die Wortmeldungen zeigten, dass insbesondere Vertreter aus Oberbach Bauchschmerzen mit der angestrebten Gebührensatzung haben. Die Diskussion machte deutlich, wie sensibel das Thema ist und wie eng finanzielle Entscheidungen mit dem Gefühl von Fairness und Zugehörigkeit verknüpft sind. Ein besonderer Zankapfel entwickelte sich rund um das Kinderturnen, das bislang ohne Mietkosten für den Saal im „Haus des Gastes“ stattfinden konnte. Die Frage, ob hierfür künftig Gebühren für die Nutzung des Saals im „Haus des Gastes“ erhoben werden sollen, sorgte für eine der emotionalsten Phasen des Abends.
Während einige Ratsmitglieder argumentierten, dass angesichts der finanziellen Situation grundsätzlich möglichst jede Nutzung berücksichtigt werden müsse, hielten andere dagegen, dass gerade Angebote für Kinder und Bewegung nicht zusätzlich belastet werden dürften. Die Diskussion wurde engagiert und mit spürbarer Leidenschaft geführt, sowohl im Rat als auch unter den zahlreichen Zuhörern.
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Wer muss zahlen?
Am Ende fiel die Entscheidung eindeutig aus. Bewegungsangebote für die Allgemeinheit (wie das Kinderturnen und Gymnastikangebote) sollen weiterhin gebührenfrei bleiben, ein Beschluss, der lediglich mit einer Gegenstimme gefasst wurde. Auch die Gebührensatzung selbst wurde beschlossen. Für Dauernutzungen sollen künftig individuelle Regelungen getroffen werden, was weiteren Abstimmungsbedarf erwarten lässt.
Für private Nutzer sowie nicht gemeinnützige Organisationen aus dem Gemeindegebiet sollen 250 Euro pro Tag fällig werden, wobei der Auf- und Abbau am Vortag beziehungsweise Folgetag bereits enthalten ist. Gemeinnützige Vereine und Organisationen zahlen deutlich weniger, nämlich fünf Euro pro Stunde oder pauschal 150 Euro pro Tag bei ganztägigen Nutzungen.
In den Wintermonaten von Oktober bis März kommt zusätzlich eine Heizkostenpauschale von 50 Euro pro Nutzung hinzu. Perspektivisch ist vorgesehen, die Heizkosten später verbrauchsabhängig abzurechnen. Die Nutzung des Gebäudes ist grundsätzlich für örtliche wie auch auswärtige Nutzer möglich, setzt aber immer einen Nutzungsvertrag mit der Gemeinde voraus.
Gemeinde hat Vorrang
Die Gemeinde selbst hat bei der Terminvergabe Vorrang, und Veranstaltungen müssen mit einem zentralen Kalender der Gemeinde abgestimmt werden, um Überschneidungen zu vermeiden. Im Zweifel entscheidet der Bürgermeister. Zudem wird eine verbindliche Hausordnung aufgestellt, und eine Weitergabe der Räume an Dritte ohne Zustimmung der Gemeinde ist nicht erlaubt.
Die endgültige Verabschiedung der Satzung ist für den 21. April 2026 vorgesehen, wobei die in der Sitzung diskutierten Änderungen noch eingearbeitet werden sollen. Doch schon jetzt ist klar, dass die Debatte weit über diesen Termin hinaus nachwirken wird. Die lange Sitzungsdauer, die intensive Beteiligung der Gemeinderäte und das große Interesse der Bevölkerung haben gezeigt, dass das Thema die Menschen bewegt.
Das „Haus des Gastes“ ist damit spätestens jetzt mehr als nur ein Gebäude. Es steht sinnbildlich für die Herausforderungen, vor denen die Marktgemeinde Wildflecken steht. Zwischen finanziellen Zwängen, dem Erhalt gewachsener Strukturen und dem Anspruch auf Gleichbehandlung einen tragfähigen Weg zu finden, bleibt eine schier unlösbare Aufgabe.
Die Sitzung im Rathaus hat deutlich gemacht, dass dieser Weg konfliktreich ist – und die Diskussion darüber noch lange nicht beendet sein dürfte.














