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Energiewende
Kriterien für Solaranlagen rund um Hammelburg
Bei der Energiewende kommt es auf den richtigen Mix an: Das Bild zeigt ein Warnschild am Zaun der Freiflächen-PV-Anlage bei Ramsthal mit Windrädern im Hintergrund. Hammelburg hat jetzt Kriterien für Freiflächen-PV festgelegt.
Bei der Energiewende kommt es auf den richtigen Mix an: Das Bild zeigt ein Warnschild am Zaun der Freiflächen-PV-Anlage bei Ramsthal mit Windrädern im Hintergrund. Hammelburg hat jetzt Kriterien für Freiflächen-PV festgelegt. // Ralf Ruppert
Hammelburg – Die Stadt macht Investoren konkrete Vorgaben zu Freiflächen-Solaranlagen im Stadtgebiet. Am Ende hat der Stadtrat das letzte Wort.

Die Heimatstadt des grünen Energieexperten Hans-Josef Fell hat früh mit dem Ausbau erneuerbarer Energien begonnen: Sechs Windräder im Stadtgebiet erzeugen bis zu 18.300 Kilowatt Strom.

Zudem gibt es bereits 598 Photovoltaikanlagen auf Dächern. Die können laut Bayernwerk jedoch selbst bei idealen Bedingen nur insgesamt 17.080 Kilowatt Leistung liefern. Die durchschnittliche PV-Anlage in Hammelburg hat also rund 28,6 Kilowatt Maximalleistung.

Zum Vergleich: Die Gemeinde Fuchsstadt plant aktuell eine Freiflächen-Solaranlage mit bis zu 40.000 bis 50.000 Kilowatt Leistung. Die Stadt Hammelburg, immerhin flächengrößte Kommune in ganz Unterfranken, will jetzt nachziehen.

Ertragreiche Böden sind ausgenommen

„Wir wollen den Ausbau der Photovoltaik nicht verhindern, sondern fördern“, betont der Hammelburger Klimaschutzmanager Philipp Spitzner. Allerdings gehe es auch um einen nachhaltigen Ausbau erneuerbarer Energien.

Deshalb habe eine Arbeitsgruppe Leitgedanken festgelegt: Erstens sollen ertragreiche landwirtschaftliche Flächen freigehalten oder höchstens mit sogenannten Agri-PV-Anlagen belegt werden. Das sind Konstruktionen, die unter den Solarzellen weiter Pflanzenbau zulassen.

Zweitens wird Wert gelegt auf die regionale Wertschöpfung, auch um die Akzeptanz der Bevölkerung für PV-Anlagen in der Landschaft zu steigern.

Natur- und Artenschutz

Drittens: „Die Errichtung der PV-Freiflächenanlagen soll unter Berücksichtigung der Natur- und Artenschutzverträglichkeit geschehen“, betont Spitzner. Eine Arbeitsgruppe habe deshalb im Herbst einen Kriterienkatalog erarbeitet, der ökonomische, ökologische und soziale Aspekte berücksichtige.

Aufgelistet sind 17 Einzelpunkte mit unterschiedlicher Gewichtung: Jeweils 25 von maximal 100 Punkten werden vergeben, wenn zum einen die Acker- und Grünlandzahl im Mittel bei höchstens 45 liegt und zum anderen die regionale Wertschöpfung bestimmte Kriterien erfüllt.

Die Stadt soll über die Stadtwerke mit mindestens 25,2 Prozent, die Bürger sollen mit weiteren bis zu 24,9 Prozent beteiligt werden. Zudem soll der erzeugte Strom vorrangig regional vermarktet werden.

Verbot erst ab einem Wert von 55

Die Acker- und Grünlandzahl bewertet die Ertragsfähigkeit von Äckern und Wiesen, sie reicht von 0 bis 100, je höher, desto fruchtbarer sind Böden. Der Kriterienkatalog sieht vor, dass alle Böden mit einem Wert von mindestens 55 komplett ausgenommen sind. „Wie sind Sie auf die Zahl 55 gekommen?“, fragte CBB-Stadtrat Reinhard Schaupp in der Stadtratssitzung.

Andere Kommunen hätten sogar alle Böden ab dem Wert 35 ausgeschlossen, um die Nahrungsmittelsicherheit nicht gegen die Energiesicherheit auszuspielen. Laut Klimaschutzmanager ist der Wert in der Arbeitsgruppe festgelegt worden. „Wir wollten die Messlatte nicht zu hoch legen“, berichtete Bürgermeister Armin Warmuth (CSU).

Aus Sicht von CBB-Stadtrat Alexander Stolz sind einige Kriterien widersprüchlich, und der Katalog gebe möglichen Investoren nur eine „Pseudo-Sicherheit“. Stolz und CSU-Fraktionssprecher Martin Wende stellten zur Diskussion, ob die Bepunktung einfach weggelassen wird.

„Am Ende entscheidet es vielleicht ein Kriterium, das ganz wenige Punkte hat“, sagte Stolz und nannte als Beispiel, dass seiner Meinung nach eine Rückbauverpflichtung und die Anbindung per Erdkabel unverzichtbar sind, auch wenn sie jeweils nur fünf Punkte zur Gesamtbewertung beitragen.

Stadtrat behält Entscheidungshoheit

„Der Katalog dient der Verwaltung nur zu einer ersten Gewichtung“, stellte Klimaschutzmanager Spitzner klar, und: „Der Stadtrat kann jederzeit ablehnen und Bedingungen in einen städtebaulichen Vertrag aufnehmen.“

„Wir bleiben Herr des Verfahrens“, betonte auch SPD-Stadtrat Norbert Schaub und sprach sich dafür aus, den Vorschlag der Arbeitsgruppe so zu übernehmen. Dieser Meinung schloss sich der Stadtrat am Ende einhellig an.

Der verabschiedete Kriterienkatalog sieht unter anderem vor, dass maximal zwei Prozent des gesamten Stadtgebietes für Freiflächen-PV-Anlagen genutzt werden dürfen. Bei 12.888 Hektar sind dies maximal rund 258 Hektar.

Wie viel Fläche am Ende wirklich in Frage kommt, konnte Spitzner auf mehrfache Nachfrage nicht sagen. Gesetzlich ausgenommen seien alle Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, kartierten Biotope, Vogelschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Gebiete, Wälder, Bodendenkmäler, Siedlungen sowie Überschwemmungs- und Wasserschutzgebiete.

Energiegenossenschaft in Vorbereitung

„Aber es wird noch Flächen geben“, versicherte der Klimaschutzmanager den Stadträten. Auf Grundlage der beschlossenen Kriterien könne jetzt ein Standortkonzept erarbeitet werden. Und: „Die eleganteste Lösung wäre, dass sich eine eigene Bürger-Energiegenossenschaft gründet“, deutete er auch an, dass es Gespräche mit den Stadtwerken zum Thema Wertschöpfung gebe.

Die ökonomische Seite war auch CSU-Fraktionssprecher Martin Wende besonders wichtig: „Wichtiger als der Kriterienkatalog ist, dass wir als Stadt möglichst schnell Flächen suchen.“

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