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Sitzung in Fuchsstadt
Gemeinderat stellt Weichen für Ferienbetreuung
Fuchsstadt beschließt Ferienbetreuung ab 2027
Fuchsstadt beschließt Ferienbetreuung ab 2027 // Symbolbild: Patrick Pleul/dpa
Fuchsstadt – Der Gemeinderat beschloss die Zusammenarbeit mit der AWO zur Ferienbetreuung von Grundschulkindern ab 2027. Zudem standen ein Bauantrag und aktuelle Projekte auf der Tagesordnung.
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In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates stand die Umsetzung des künftigen Rechtsanspruchs auf ganztägige Ferienbetreuung für Grundschulkinder im Mittelpunkt. Das Gremium beschloss eine Kooperation mit dem AWO-Bezirksverband Unterfranken. Außerdem befasste sich der Gemeinderat mit einem Bauantrag im Baugebiet „Hinterm Turm III“ sowie der Änderung des Bebauungsplans „Hinterm Turm IV“.

Ferienbetreuung ab 2027

Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift schrittweise der gesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Dazu gehört auch ein Betreuungsangebot während der Ferien. Die Gemeinde plant deshalb gemeinsam mit dem Schulverband Elfershausen-Langendorf eine Kooperation mit dem AWO-Bezirksverband Unterfranken.

In der Beratung erkundigten sich Gemeinderäte, ob auch andere Träger angefragt worden seien. Die Verwaltung erklärte, verschiedene Anbieter seien geprüft worden. Die AWO habe sich jedoch als wirtschaftlichste Lösung erwiesen. Zudem bestehe bereits eine Zusammenarbeit im offenen Ganztag, sodass vorhandene Strukturen genutzt werden könnten.

Diskutiert wurde auch der Elternbeitrag von 100 Euro pro Woche. Die Verwaltung stellte klar, dass dieser Betrag vom Träger vorgegeben werde und bereits bei der unverbindlichen Bedarfsabfrage an die Eltern kommuniziert worden sei. Ebenso sei eine tageweise Buchung nicht vorgesehen. Die AWO biete die Ferienbetreuung ausschließlich wochenweise an.

Nach der Bedarfsabfrage soll das Angebot ab 2027 im Schulhaus Langendorf eingerichtet werden. Vorgesehen ist eine Betreuung in zehn der insgesamt 14 Ferienwochen. In vier Wochen – darunter eine Woche in den Faschingsferien, eine Woche in den Sommerferien sowie zwei Wochen in den Weihnachtsferien – wird kein Angebot stattfinden. Der Gemeinderat stimmte der Kooperation zu.

Schuppen erhält Zustimmung

Zustimmung erhielt auch der Antrag auf den Neubau eines Gartengeräteschuppens im Baugebiet „Hinterm Turm III“. Für das Vorhaben waren Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich, unter anderem bei der Baugrenze, der Grundflächenzahl und der Dachneigung. Der Gemeinderat erteilte das gemeindliche Einvernehmen.

Bebauungsplan wird geändert

Außerdem beschloss der Gemeinderat die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Bebauungsplans „Hinterm Turm IV“. Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung des Baugebiets zu schaffen.

Informationen aus der Gemeinde

Unter dem Punkt „Informationen und Bekanntgaben“ berichtete Bürgermeister René Gerner über den Mobilfunkmast. Das Fundament soll nach seinen Angaben bis Ende der Woche fertiggestellt sein. Zudem informierte er über die Kranstellfläche am Windrad. Die Kranstellfläche werde derzeit teilweise zurückgebaut. Weil ursprünglich ein größeres Windrad vorgesehen gewesen sei, werde nun nicht mehr die gesamte Fläche benötigt. Der ausgebaggerte Bereich soll wieder rekultiviert und neu bepflanzt werden.

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