Eigentlich ist es eine reine Formsache, aber es steckt mehr dahinter. Die Stadt Münnerstadt wird das Kommunale Förderprogramm und die Gestaltungssatzung (Altstadtsatzung) überarbeiten lassen. Während beim Kommunalen Förderprogramm höhere Zuschüsse möglich sind und künftig auch Innensanierungen gefördert werden, soll die Gestaltungssatzung an die Erfordernisse der Zeit angepasst werden, wie Dachphotovoltaikanlagen oder moderne Heizsysteme. Die Überarbeitung wird extern vergeben.
Verpflichtung der Stadt
Die Gestaltungssatzung ist zuletzt im Jahr 2009 angepasst worden. Unter dem Titel „Stadtsanierung Münnerstadt – eine Stadt als Denkmal“ hat sich die Kommune verpflichtet, das charakteristische Stadtbild Münnerstadts zu erhalten, zu schützen und weiterzuentwickeln. Bauarbeiten sind hinsichtlich der Gestaltung, Konstruktion, Wertstoffwahl und Farbe so auszuführen, dass das vorhandene Straßen- und Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.
„Über unserer Gestaltungssatzung stehen die Denkmalbehörden“, sagte Bürgermeister Michael Kastl dazu. Dass eine gesamte Altstadt ein Denkmal ist – so etwas gebe es nur sehr selten. Das Sanierungsgebiet „Altstadt“ umfasst alles, was innerhalb der noch vorhandenen beziehungsweise früheren Stadtmauer liegt.
Einzelentscheidungen getroffen
In den letzten Jahren hat sich allerdings gezeigt, dass einige in der Gestaltungssatzung festgelegten Regelungen nicht mehr zeitgemäß und praktikabel sind. Deshalb hat der Stadtrat in den letzten Jahren vermehrt Einzelfallentscheidungen getroffen und Abweichungen von der Gestaltungssatzung genehmigt.
Insbesondere betroffen davon sind Investitionen in den Klimaschutz wie Dachflächenphotovoltaikanlagen oder moderne Heizsysteme wie Wärmepumpen.
Ausnahmen genehmigt
Das Problem dabei: Der Stadtrat beziehungsweise der Bauausschuss hat in den letzten Jahren zwar öfter Ausnahmen genehmigt, also Befreiungen von der Gestaltungssatzung ausgesprochen, die Denkmalbehörden waren damit allerdings nicht immer einverstanden. Nun soll die Altstadtsatzung so verändert werden, dass diese Befreiungen nicht mehr nötig sind. Die geänderte Satzung Änderungen werden mit den Denkmalbehörden und der Regierung von Unterfranken abgestimmt.
Stadtrat Norbert Schreiner meinte bei der jüngsten Stadtratssitzung, dass Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen besser wären, als viele Anlagen auf den Dächern der Altstadt. Da gebe es rechtliche Fragen, beispielsweise wer diese Anlagen betreibt, sagte der Bürgermeister dazu.
Über Photovoltaik reden
Norbert Schreiner blieb aber skeptisch, dass die Gestaltungssatzung die Photovoltaikanlagen regeln kann. „Das muss sie“, betonte der Bürgermeister. „Wir werden über Photovoltaik und Wärmepumpen reden müssen.“
Ein wichtiges Instrument bei der Stadtsanierung ist das Kommunale Förderprogramm. Dabei haben Hausbesitzer, die ihre Gebäude sanieren haben, bis zu 30 Prozent Förderung bekommen, wenn sie einen entsprechenden Antrag gestellt und die Arbeiten mit den Denkmalbehörden abgestimmt haben. Künftig soll es noch mehr Geld geben.
Höchst mögliche Förderung
Außerdem soll mehr gefördert werden als nur Dinge, die man von außen sieht, wie Dach und Fassade. „Wir wollen den Bauwilligen die höchst mögliche Förderung angedeihen lassen“, sagte der Bürgermeister.
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