Es ist untypisch, einen Bebauungsplan zu einem Ortskern zu erstellen. Diese Frage stellte sich jedoch dem Mottener Gemeinderat, denn der historisch gewachsene Ortskern in Kothen solle geschützt werden. Es handelt sich um einen Teil der Herrengasse, ein circa zwei Hektar großes Areal zwischen der Auersbergstraße/Kirchgasse und Zum Schmelzhof mit angrenzenden Grundstücken.
Den aktuellen Entwicklungen, besonders in der Landwirtschaft, wolle man Rechnung tragen, und gleichzeitig verhindern, dass durch eine „ungesteuerte Nachverdichtung“ der dörfliche Charakter „schrittweise verloren“ geht, heißt es aus dem Rathaus.
Rahmenbedingungen gelte es zu schaffen. Durch einen Bebauungsplan habe die Gemeinde ein Regelinstrument, durch das eine Einflussnahme auf Bauvorhaben möglich wäre, erklärte Erste Bürgermeisterin Katja Habersack (CSU).
Bauen im Innerort attraktiv halten
Die Wortmeldungen der Gemeinderäte Lena Böhm (FW Kothen-Motten-Speicherz) und Johannes Kraft (WG Motten) stellten zum einen klar, dass ein Bebauungsplan für die Herrengasse „grundsätzlich ein guter Gedanke“ sei.
Zum anderen gelte es, die finanzielle Situation der Gemeinde zu berücksichtigen, und dass die Eigentümer, die in der Herrengasse wohnen, bei eventuellen Umbauten Einschränkungen hinnehmen müssten und der Innenbereich somit „unattraktiv“ werde. Manuel Weller (FW Kothen-Motten-Speicherz) hingegen gab zu bedenken, dass „je länger wir warten, umso weniger greift das Instrumentarium“. Die Rathauschefin relativierte: Das Baugesetz sei „bisher immer ausreichend“ gewesen.
Zwischen „attraktiv“ und „harmonisch“
Die „Sicherung und Weiterentwicklung des bestehenden Siedlungsbereichs“ wäre das Ziel des Bebauungsplans gewesen – ein Spagat zwischen „attraktiv“ im Sinne einer zeitgemäßen Weiterentwicklung und „harmonisch“ im Sinne der Bewahrung des ortskernbildenden Charakters. Dies ist nun hinfällig: Die Abstimmung fiel mit acht zu drei Stimmen gegen den Bebauungsplan aus.
Keinerlei Einwände hatten die Räte gegen die Bebauungspläne der Gemeinden Kalbach und Ebersburg. Als Träger öffentlicher Belange beteiligt, hat Motten hier Mitspracherecht. Doch werden durch die Änderung der Bebauungspläne „Bornhecke“, „Solarpark Thalau“ und „Rehgarten“ in Motten keine gemeindlichen Belange tangiert.
Bauantrag genehmigt
Ein Bauantrag mit acht Befreiungsanträgen passierte den Gemeinderat ebenfalls ohne Gegenstimmen. Am Pfarracker darf der Bauherr ein Einfamilienhaus mit Doppelcarport, Stellplätzen, Stützmauern und PV-Anlage errichten. Die Befreiungsanträge betrafen Dachneigung, Anzahl der Vollgeschosse, Kniestock, Traufhöhe, Dacheindeckung, Gestaltung des Carports, Geländeverlauf und Geländeänderungen sowie Stützmauern.
Der Bauherr im Auweg hat bereits die Baugenehmigung erhalten. Sei Bauvorhaben – Geländeauffüllung, um Holz zu lagern und eine unterirdische Löschwasserzisterne bauen zu können – entspricht den Vorgaben der „Erweiterung des Bebauungsplans Auweg“ und bedarf daher keiner weiteren gemeindlichen Genehmigung.
Gegen Förderantrag votiert
Entgegen der bisherigen „Tradition“ sprach sich der Gemeinderat mit sechs zu fünf Stimmen gegen den Förderantrag des Caritasverbandes des Landkreises aus. Bisher wurde dieser stets mit 50 Cent pro Einwohner bewilligt.
Auf Nachfrage von Christoph Reith (FW Kothen-Motten-Speicherz) konnte Bürgermeisterin Habersack keine Neuigkeiten bezüglich des Glasfaserausbaus nennen. Weiterhin „stehen wir alle in den Startlöchern“, und weiterhin fehlt der Förderbescheid aus Berlin. Habersack wurde deutlich: „Das ist mehr als ärgerlich“.









