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Entscheidung im Stadtrat
Ein Meilenstein für das Münnerstädter Treibhausareal
Treibhausareal Münnerstadt
Das Treibhausareal, dicht an der Altstadt von Münnerstadt gelegen, gilt als Jahrhundertbaugebiet. Jetzt sind grundlegende Entscheidungen gefallen. // Hartmut Hessel/Archiv
Münnerstadt – Fünf Jahre Planung, jetzt geht’s los: Der Stadtrat entscheidet sich für Variante C und vergibt den ersten Auftrag.

Die Beplanung des Treibhausareals, das künftige Wohngebiet östlich der Altstadt von Münnerstadt, macht jetzt einen großen Schritt nach vorne. Der Stadtrat beschloss die bereits vor einigen Wochen vorberatene Variante C als Rahmenplan für die künftige Wohnbebauung (wir berichteten). Die potenziellen Interessenten an dem Bauprojekt waren vorher befragt worden.

Es ist schon mehr ein Meilenstein, dass nach fünf Jahren umfassender Überlegungen und der Skizzierung von Möglichkeiten in vielen Versammlungen nun mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplans und der folgenden Aufstellung des Bebauungsplans für das ehemalige Gärtnereigelände endlich die Träger öffentlicher Belange und alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger Stellung zu dem Vorhaben nehmen können.

Transparenz zeigt Wirkung

Der Stadtrat beschloss den Änderungs- und den Aufstellungsbeschluss ohne Gegenstimmen und Meinungsäußerungen. Die Transparenz und Bürgereinbeziehung zu diesem Zukunftsprojekt in Münnerstadt hat Wirkung gezeigt. Bauamtsleiter Frank Mauer zeigte dem Stadtrat noch eine spätere Korrektur der Beplanung an, da zwei Gärten in dem Areal derzeit noch in einem anderen Baugebiet liegen.

Die Verwaltung schob gleich eine erste Auftragsvergabe zum Treibhausgebiet in die Sitzung. Für 31.300 Euro werden drei Grundwassermessstellen errichtet. Die Firma PeTerra GmbH ist federführend bei der Detailuntersuchung der Boden- und Untergrundverhältnisse im künftigen Wohngebiet und benötigt diese Messstellen. Nur eine Firma von fünf angefragten hatte sich zu einem Angebot entschlossen.

Das gemeindliche Einvernehmen für zwei Photovoltaikanlagen im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung wurde nach der positiven Einschätzung des Sanierungsberaters Alexander Albert für ein Anwesen in der Hennebergstraße und ein Grundstück in der Manggasse vom Stadtrat erteilt. Wesentlich für die Erteilung war die geringe bis nicht vorhandene Beeinträchtigung des Altstadt-Charakters bei den Bauvorhaben. Das lässt eine Ausnahmeregelung zu.

Da war es sehr passend, dass den Rätinnen und Räten die Printausgabe des neuen und erstmals in dieser Form aufgelegten Gestaltungshandbuchs der Stadt Münnerstadt vorlag. Auf Seite 56 ist nachzulesen, wie Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Planung von Solarmodulen vorgehen müssen, wenn diese im Altstadtbereich installiert werden sollen. Die Handreichung ist auch digital über die Münnerstadt-Seite abrufbar.

Photovoltaik-Freiflächen

Dem Stadtrat lag zudem ein Antrag aus der Nachbarschaft zur Stellungnahme zu einem großflächigen Bauprojekt vor. Die Gemeinde Großbardorf möchte auf ihrer Gemarkung ein rund 17,6 Hektar großes Sondergebiet für weitere Freiflächen für Photovoltaik schaffen. Zwar hat der Stadtrat bereits auf Voranfrage dem Vorhaben grundsätzlich die nachbarliche Zustimmung gegeben, doch jetzt im Beteiligungsverfahren soll diese noch einmal eingeholt werden. Offensichtlich gab es jetzt, im neu gewählten Gremium, eine andere Sicht auf das Vorhaben, denn die Entscheidung für „ohne Einwände“ ging mit 11:10 sehr knapp aus. Besonders die Ortsvertreter aus Großwenkheim und Fridritt kritisierten den großen Landverbrauch, den man der Landwirtschaft entziehen würde.

In einer anderen Nachbarschaft sind bereits 20 Hektar überbaut. Zur besseren Einordnung führte Bürgermeister Michael Kastl (CSU) nochmals aus, dass es in Münnerstadt nur auf schlechten Böden maximal fünf Hektar zusammenhängende Photovoltaikfläche geben darf. Für die Nutzung der gewonnenen Energie sind nur bürgerschaftliche Vereinigungen vorgesehen.

In Reichenbach kann auf einem Grundstück in der Kapellenstraße ein Wohnhaus mit Garagen errichtet werden. Der Stadtrat sprach zum Einvernehmen dazu Befreiungen vom gültigen Bebauungsplan aus. Einem Antrag auf Vorbescheid, ebenfalls aus Reichenbach, für die Erweiterung eines Wohnhauses im Außenbereich wurde ebenfalls das Einvernehmen erteilt. Die Unterlagen wurden angepasst, da das ursprüngliche Vorhaben nicht genehmigungsfähig war.

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