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Finanzierung
Millionenprojekt belastet Bürger
Klärschlamm
Das, was am Ende übrig bleibt: Klärschlamm ist das Resultat der Abwasserbehandlung, die im Markt Wildflecken für etliche Millionen Euro komplett neu aufgestellt wird. // Sebastian Schmitt
Oberbach – Die neue Kläranlage wird teuer für die Grundstückseigentümer in Wildflecken. So oder so.

Das Haus des Gastes in Oberbach war bis auf den letzten Platz gefüllt: Gut 250 Bürgerinnen und Bürger wollten sich bei einer Bürgerversammlung über den geplanten Neubau der gemeinsamen Kläranlage für Wildflecken, Oberwildflecken und Oberbach sowie die Finanzierung des Millionenprojekts informieren. Das große Interesse machte deutlich, wie sehr das Vorhaben die Menschen in der Marktgemeinde beschäftigt. Im Mittelpunkt standen neben der technischen Planung vor allem die finanziellen Folgen für die Grundstückseigentümer. Bürgermeister Daniel Kleinheinz sprach von einem Jahrhundertprojekt, das längst überfällig sei. Ein weiteres Vertagen würde das grundsätzliche Problem nicht lösen. Zugleich räumte er ein, dass hinter jedem Beitragsbescheid Menschen, Familien und unterschiedliche Lebenssituationen stünden.

Beitragshöhe zum Schluss

Rund 15 Millionen Euro umfasst der Finanzierungsrahmen für die umfassende Erneuerung der Abwasserinfrastruktur. Etwa 10,49 Millionen Euro sollen nach der derzeitigen Berechnung über Verbesserungsbeiträge von den Grundstückseigentümern getragen werden. Die vorläufig angesetzten Beitragssätze liegen bei 87 Cent je Quadratmeter Grundstücksfläche und 13,09 Euro je Quadratmeter Geschossfläche. Die endgültige Höhe steht allerdings erst fest, wenn die Maßnahme abgeschlossen und der tatsächliche Aufwand ermittelt ist. Für viele Besucher waren diese Zahlen Anlass für kritische Nachfragen. Bürgermeister Daniel Kleinheinz machte keinen Hehl daraus, dass der Markt Wildflecken vor einer finanziell und organisatorisch gewaltigen Aufgabe steht. Das Thema beschäftige die Gemeinde insgesamt seit rund 30 Jahren. Die jetzt geplante Erneuerung sei deshalb kein freiwilliges Luxusprojekt, sondern eine Pflichtaufgabe, der sich die Kommune stellen müsse. „Es geht um ganz viel Geld“, betonte Kleinheinz. Der Begriff Jahrhundertprojekt beschreibe die Dimension des Vorhabens durchaus treffend. Die vorhandenen Anlagen hätten einen erheblichen Sanierungsbedarf, der seit Jahren bekannt sei.

Kritik aushalten

Besonders schwierig sei es, die notwendigen Investitionen mit den finanziellen Belastungen für die Bürger in Einklang zu bringen. Kleinheinz verwies darauf, dass viele Grundstückseigentümer den anstehenden Verbesserungsbeiträgen mit Sorgen und Bedenken begegneten. Diese Reaktionen seien nachvollziehbar. Bürgernähe bedeute für ihn auch, Kritik auszuhalten und sich den Fragen der Einwohner zu stellen. Die große Beteiligung an der Versammlung bot dafür reichlich Gelegenheit.

Wie dringend die Erneuerung ist und warum sich der Markt für eine gemeinsame Anlage entschieden hat, erläuterten Tobias Schneider und Daniel Dappert von den ARZ Ingenieuren. Sie stellten die bestehenden Kläranlagen in Wildflecken und Oberbach vor und gingen auf den Sanierungsbedarf ein. Im Mittelpunkt der Planung steht eine vollständig neue Kläranlage in Oberbach. Sie soll über eine rechnerische Ausbaugröße von 7000 Einwohnerwerten verfügen. Die beiden bisherigen Kläranlagen werden damit ersetzt. Ein gemeinsames Konzept mit Riedenberg war aus Kostengründen bereits frühzeitig ausgeschieden. Der Standort Oberbach habe sich als wirtschaftlichste Lösung für die Zusammenführung der Abwasserbehandlung erwiesen. Das Vorhaben umfasst allerdings weit mehr als den Neubau der Kläranlage. In Wildflecken sind ein neues Pumpwerk samt Abwasserdruckleitung sowie ein Regenüberlaufbecken in der Dorfwiese Teil des Gesamtpakets. Hinzu kommen umfangreiche Kanalmaßnahmen in den Ortsteilen.

Finanzierung: Der Plan

Wie sich die Investitionssumme zusammensetzt und welcher Anteil davon tatsächlich über Verbesserungsbeiträge finanziert werden soll, erläuterte Michael Schulte vom Würzburger Planungsbüro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung. Das Büro begleitet den Gemeinderat bei der Ermittlung der beitragsfähigen Kosten und der Vorbereitung der Beitragserhebung. Die geplante Finanzierung zu 100 Prozent bedeutet nicht, dass die Eigentümer sämtliche Gesamtkosten des Projekts tragen. Vielmehr werden die Kostenanteile abgezogen, die auf die Straßenentwässerung entfallen oder durch Fördermittel und andere Deckungsmittel abgedeckt werden. Der danach verbleibende beitragsfähige Aufwand soll vollständig auf die beitragspflichtigen Grundstücke umgelegt werden. Für die einzelnen Eigentümer hängt die tatsächliche Belastung direkt von den jeweiligen Grundstücks- und Geschossflächen ab. Bei der Berechnung wird auch eine Sonderrücklage berücksichtigt. Sie stammt aus Gebührenmitteln, die durch die zulässige Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwerten angespart wurden beziehungsweise bis 2028 noch entstehen sollen.

Vorauszahlungen werden angerechnet

Schulte erläuterte, wie die Erhebung der Verbesserungsbeiträge ablaufen soll. Die Satzung sieht Vorausleistungen in Höhe von 80 Prozent des voraussichtlichen Beitrags vor. Diese werden auf vier Fälligkeiten verteilt, die sich nach der Bekanntgabe des Vorausleistungsbescheids richten: nach einem, 13, 25 und 37 Monaten. Nach dem technischen Abschluss der Baumaßnahme erfolgt die Endabrechnung. Dabei werden die geleisteten Vorauszahlungen angerechnet. Eine fünfte Rate ergibt sich damit aus dem noch offenen Restbetrag, dessen endgültige Höhe erst zu diesem Zeitpunkt feststeht. Der Beginn der Ausschreibung wird für den Winter 2026/27 angestrebt. Der Bauantrag soll erst nach der Ausschreibung folgen. Dadurch sollen gegebenenfalls angebotene Ausführungsvarianten in die weitere Planung einbezogen werden können. Damit ist noch offen, wann sämtliche Bauabschnitte tatsächlich umgesetzt werden können.

Die Diskussion

In der Diskussion rückten die finanziellen Risiken besonders in den Mittelpunkt. Mehrere Bürger wollten wissen, was passiert, wenn die Kosten während der Bauphase steigen. Gerade bei einem Vorhaben dieser Größenordnung könne die Differenz zwischen einer heutigen Berechnung und den späteren tatsächlichen Ausgaben erheblich sein. Die heute genannten Beträge bieten noch keine abschließende Sicherheit über die endgültige Belastung. Neben den technischen und finanziellen Fragen äußerte ein Besucher Kritik daran, dass die Bürgerversammlung erst nach dem Beschluss des Gemeinderates über die Finanzierung angesetzt worden war. Aus seiner Sicht kam die Information zu spät. Zahlreiche Fragen beschäftigten sich mit der Entwässerung privater Grundstücke. Dabei ging es um konkrete Einzelfälle und die Frage, wie die bestehenden Verhältnisse im Zusammenhang mit der umfassenden Erneuerung der öffentlichen Abwasseranlagen zu bewerten sind.

Viele Investitionen

Bürgermeister Daniel Kleinheinz lenkte den Blick in der Bürgerversammlung in Oberbach auch auf die finanzielle Gesamtsituation der Marktgemeinde. Der Gemeinderat müsse den gesamten Haushalt im Auge behalten. Neben der Abwasserentsorgung stünden weitere wichtige Aufgaben an: Straßensanierungen, Investitionen in Kindergärten, Feuerwehrhäuser und die Ausstattung der Schulen, für die die Gemeinde als Sachaufwandsträger verantwortlich ist.
Hinzu kommen notwendige Investitionen in die Trinkwasserversorgung. Nach dem Neubau der Kläranlage müssen die Trinkwasser-Tiefbrunnen und das Wasserwerk saniert werden. Erheblicher Erneuerungsbedarf besteht außerdem bei maroden Wasserleitungen im gesamten Gewerbepark Am Kreuzberg sowie bei weiteren veralteten Gussleitungen in den Ortsnetzen von Wildflecken und Oberwildflecken.
Damit endet die Reihe der kommunalen Großaufgaben nicht mit der neuen Kläranlage. Auch die neue Abwasseranlage wird auf Dauer weitere Investitionen erfordern. Teile der Steuerungs- und Maschinentechnik können bereits nach etwa zehn bis 15 Jahren erneut erneuert werden müssen. Neben diesen späteren Investitionen bleiben auch die laufenden Betriebskosten ein wichtiger Faktor.

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