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Marktgemeinderat Sulzthal
Wasserversorgung: Wie viel kostet die Sanierung?
Sulzthaler Hochbehälter
Unser Bild zeigt die Außenanlage des Sulzthaler Hochbehälters, saniert werden auch die beiden Wasserkammern. // Markus Lang
Sulzthal – Der Marktgemeinderat hat die Zahlen bereits beraten, sie sollen demnächst präsentiert werden.

Um die Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung neu festzulegen, braucht der Markt Sulzthal verbindliche und aussagekräftige Werte bezüglich Grund- und Geschossflächen sowie aller bisher für die Wasserversorgung getätigten Investitionen. Diese Investitionen belaufen sich seit 1956 bis heute auf 2,07 Millionen Euro, die Flächendaten entnahm man den Ergebnissen aus den verteilten Fragebögen. Die hierbei belastbaren Flächen betragen 327.000 Quadratmeter an Grund- und 127.000 Quadratmeter an Geschossfläche.

Im Zuge der Kalkulation der Verbesserungsbeiträge zur Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Sulzthal wurde nun im ersten Verfahrensschritt durch das Büro Dr. Schulte/ Röder Kommunalberatung im Rahmen der Globalberechnung die Angemessenheit der Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungseinrichtung vor Verbesserungsbeitragsmaßnahme geprüft und diese neu kalkuliert. Daraus ergaben sich die neuen Beitragssätze mit 1,51 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 8,94 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche. In seiner Präsentation stellte Michael Schulte die wichtigsten rechtlichen Grundlagen in Bayern vor. „Diese Beiträge und Gebühren werden auf Grund der gemeindlichen Abgabesatzung erhoben“, so Schulte.

Ein typisches Beispiel

Die Abgaben entstünden schon bei der Möglichkeit der Nutzung, als typisches Beispiel führte er den erschlossenen unbebauten Bauplatz an. Bei der Erstellung bzw. beim Erlass kommunaler Satzungen sollte sich die Gemeinde grundsätzlich an den vom Bayerischen Gemeindetag veröffentlichten Mustersatzungen sowie an bereits durch ein Kommunalberatungsbüro geprüften Satzungen orientieren.

Diese Vorlagen berücksichtigen die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben und die kommunale Praxis und bieten dadurch eine verlässliche Grundlage für die Satzungsgestaltung. Die Orientierung an bewährten und fachlich geprüften Formulierungen trägt zudem dazu bei, Rechtsunsicherheiten und unnötige Auslegungsfragen zu vermeiden sowie eine einheitliche und rechtssichere Regelung zu gewährleisten.

Nur kleine Änderungen

Grundsätzlich sei die Wasserabgabesatzung des Marktes Sulzthal auf einem aktuellen Stand, empfahl Schulte nur kleine redaktionelle Änderungen oder auch Präzisierungen.

Das Gremium stimmte einhellig sowohl der Satzung als auch der aus ihr hervorgehenden Beitrags- und Gebührensatzung zu. Schulte wohnte auch dem nichtöffentlichen Sitzungsteil bei, es galt dabei die Finanzierung der Investitionssumme für die laufende Hochbehältersanierung vorzuberaten. Das Ergebnis soll in der nächsten öffentlichen Sitzung präsentiert und noch einmal diskutiert werden.

Abschließend gab Bürgermeister Christian Schmitt die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse aus der letzten Sitzung bekannt. Zum ersten Mal erhalten in Sulzthal die stellvertretenden Bürgermeister eine monatliche Entschädigung. Zweiter Bürgermeister Andreas Schuldheis erhält 300 und dritte Bürgermeisterin Corinna Seufert 150 Euro.

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