In Nüdlingen steht am Sonntag, 22. März 2026, die Stichwahl um das Bürgermeisteramt an: Zur Wahl treten Christian Höfler (Wählergemeinschaft Bürgerblock Nüdlingen) und Sabrina Schäfer (CSU) gegeneinander an. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Wahl.
Wer wählen darf
Stimmberechtigt sind alle Nüdlingerinnen und Nüdlinger, die bereits am 8. März bei der Kommunalwahl wahlberechtigt waren und ihr Stimmrecht seitdem nicht verloren haben. Eine erneute Wahlbenachrichtigung wird für die Stichwahl nicht verschickt, die ursprüngliche Benachrichtigung behält ihre Gültigkeit. Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann trotzdem wählen, sofern er im Wählerverzeichnis eingetragen ist und sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann.
Insgesamt waren bei der Wahl am 8. März 3240 Menschen wahlberechtigt, davon gaben 2346 ihre Stimme ab, was einer Wahlbeteiligung von 72,4 Prozent entspricht.
Wählen im Wahllokal
Die Wahllokale in Nüdlingen sind am 22. März von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Dort geben Wählerinnen und Wähler wie gewohnt ihre Stimme ab: Ausweis vorzeigen, Stimmzettel mit den beiden Namen der Stichwahlkandidaten entgegennehmen, ein Kreuz bei einer Person setzen, Zettel falten und in die Urne werfen. Gewählt ist bei der Stichwahl, wer die meisten gültigen Stimmen erhält; eine absolute Mehrheit ist nicht mehr nötig.
Briefwahl: Wer die Unterlagen automatisch bekommt
Auch für die Stichwahl ist Briefwahl möglich. Wer bereits für die Hauptwahl Briefwahl beantragt und dabei zugleich die Option „auch für eine mögliche Stichwahl“ angekreuzt hat, erhält die Unterlagen automatisch zugeschickt.
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Briefwahl neu beantragen
Wer die kombinierte Briefwahl für Haupt- und Stichwahl nicht beantragt hat oder jetzt erst per Brief wählen möchte, muss die Unterlagen erneut anfordern, bis spätestens Freitag, 20. März. Wichtig ist, dass Wählerinnen und Wähler einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen; telefonische Anträge sind in der Regel nicht zugelassen.
Was passiert bei einem Patt?
Was passiert, wenn die Stichwahl unentschieden endet? Kommen beide Bewerber auf die gleiche Stimmenzahl, entscheidet das Los. Laut Wahlordnung betraut der zuständige Wahlausschuss ein Mitglied mit der Herstellung, ein anderes mit der Ziehung des Loses. Die beiden Personen, die sich zur Wahl stellen, und das mit der Ziehung betraute Wahlausschuss-Mitglied dürfen bei der Herstellung des Loszettels nicht anwesend sein. Bei der Ziehung des Loses dürfen zwar die beiden Kandidierenden dabei sein, nicht jedoch die Person, die das Los hergestellt hat.
Fristen und Abgabe des Wahlbriefs
Der Wahlbrief mit dem ausgefüllten Stimmzettel muss spätestens am Sonntag, 22. März, um 18 Uhr im Rathaus vorliegen – der Poststempel allein genügt nicht. Wegen des kurzen Zeitfensters sollten Briefwähler ihren Wahlbrief möglichst frühzeitig absenden oder direkt bei der Gemeindeverwaltung in den Briefkasten einwerfen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang bei der Gemeinde; nur dann wird die Stimme bei der Auszählung der Stichwahl berücksichtigt.















