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Diskussion um Zuschüsse
Wie viel darf der Bürgermeister für die Vereine ausgeben?
Axel Lagemann
Axel Lagemann wurde als neues Mitglied des Marktgemeinderates in Wildflecken vereidigt. // Sebastian Schmitt
Wildflecken – Transparenz für Vereinsförderung: Bürgermeister darf bis 500 Euro selbst entscheiden. Größere Summen stehen zur Diskussion Wildfleckener im Gemeinderat.

Bürgermeister Daniel Kleinheinz konnte in der jüngsten Sitzung in Wildflecken mit Axel Lagemann ein weiteres Mitglied des neu gewählten Marktgemeinderates offiziell willkommen heißen.

Lagemann war bei der konstituierenden Sitzung des Gremiums aus beruflichen Gründen verhindert gewesen und konnte daher erst jetzt vereidigt werden. Dabei sprach er den Vereidigungstext mit dem Zusatz „So wahr mir Gott helfe“.

Außerdem beschäftigte sich das Gremium mit der neuen Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat. Dabei handelt es sich um eines der grundlegenden Regelwerke jeder kommunalen Wahlperiode. Die Geschäftsordnung legt fest, wie die Arbeit des Gemeinderates organisiert wird und welche Zuständigkeiten zwischen Bürgermeister, Verwaltung und Gemeinderat verteilt sind. Geregelt werden darin unter anderem die Aufgaben und Befugnisse des Marktgemeinderates, die Rechtsstellung der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder, der Umgang mit Unterlagen und Dokumenten sowie der Ablauf von Sitzungen und Beschlussfassungen. Ziel ist es, für alle Beteiligten klare und transparente Verfahrensregeln zu schaffen.

Zuschüsse in der Diskussion

Während große Teile der Geschäftsordnung weitgehend unstrittig waren, entwickelte sich bei einem Punkt eine ausführlichere Diskussion. Dabei ging es um die Frage, in welchem Umfang der Bürgermeister künftig eigenständig Zuschüsse an Vereine und Verbände gewähren darf. Dies betrifft nicht nur direkte finanzielle Leistungen, sondern auch die unentgeltliche Überlassung gemeindlicher Räume und Einrichtungen, die rechtlich ebenfalls als Form der Förderung angesehen werden kann. Gerade dieses Thema besitzt in Wildflecken seit Jahren eine gewisse Brisanz. Immer wieder hatte der Gemeinderat in der Vergangenheit über Unterstützungsleistungen für Vereine, die Nutzung öffentlicher Gebäude oder Zuschüsse für Veranstaltungen diskutiert.

Nicht selten entstanden dabei unterschiedliche Auffassungen darüber, welche Förderung gerechtfertigt ist und nach welchen Kriterien Entscheidungen getroffen werden sollten. Vor diesem Hintergrund sprachen sich die Gemeinderäte Christoph Schmitt und Holger Trump dafür aus, die Vereinsförderung künftig grundsätzlich in einer eigenen Satzung zu regeln. Nach ihrer Auffassung würde eine solche Regelung dauerhaft für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen. „Seit Jahren diskutieren wir darüber. Es würde Sinn machen, das mal klar zu regeln“, erklärte Schmitt während der Sitzung. „Sonst haben wir immer Diskussionen, die wir vermeiden könnten.“

Einheitlich und nachvollziehbar

Mit seiner Wortmeldung griff Schmitt ein Thema auf, das den Marktgemeinderat bereits seit mehreren Wahlperioden begleitet. Die Forderung nach einheitlichen und nachvollziehbaren Kriterien für die Förderung der zahlreichen Vereine in den Ortsteilen wird immer wieder erhoben. Eine entsprechende Satzung könnte künftig festlegen, unter welchen Voraussetzungen Zuschüsse gewährt werden und welche Leistungen Vereine erwarten können. Im Rahmen der aktuellen Geschäftsordnung wurde nun zunächst eine Zwischenlösung beschlossen. Der Marktgemeinderat legte einstimmig fest, dass der Bürgermeister bei Zuschüssen künftig nur noch bis zu einer festgelegten Obergrenze eigenständig entscheiden darf. Diese Grenze beträgt 500 Euro pro Verein und Kalenderjahr.

Alle Förderungen, die diesen Betrag überschreiten, müssen dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden. Dies gilt sowohl für finanzielle Zuschüsse als auch für andere Formen der Unterstützung, sofern sie den festgelegten Rahmen überschreiten. Mit dieser Regelung soll einerseits die Handlungsfähigkeit des Bürgermeisters für kleinere und alltägliche Entscheidungen erhalten bleiben. Andererseits behält sich der Gemeinderat bei größeren Fördermaßnahmen ausdrücklich das letzte Wort vor. Dadurch wird die politische Kontrolle gestärkt und gleichzeitig sichergestellt, dass bedeutendere Zuschussentscheidungen öffentlich beraten und beschlossen werden.

Nach Abschluss der Diskussion fand die neue Geschäftsordnung schließlich die Zustimmung aller anwesenden Ratsmitglieder und wurde einstimmig verabschiedet.

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