Nachmittagsbetreuung Wohin mit all den Kindern? Sebastian Schmitt von Sebastian Schmitt TEILEN  vor 1 Stunde Oberleichtersbach – Ab dem Schuljahr 2026/2027 besteht für Eltern von Erstklässlern ein Anspruch auf Betreuung am Nachmittag. Damit sind Kommunen gesetzlich dazu verpflichtet, ausreichend Betreuungsplätze vorzuhalten. Artikel anhören Sie können uns nicht hören? Diese Funktion können Sie exklusiv mit PLUS nutzen. Erhalten Sie uneingeschränkten Zugriff auf alle Audioinhalte, Artikel und vieles mehr. Vorlesefunktion freischalten Bereits -Zugriff? Jetzt Anmelden Na, erwischt! Du bist wohl ein bisschen zu neugierig, was? Aber keine Sorge, hier gibt's nichts zu holen – der echte Inhalt wartet geduldig hinter der Paywall. Vielleicht gönnst du dir ja doch den Zugang und unterstützt damit guten Journalismus? Oder du suchst weiter nach versteckten Ostereiern im HTML. Viel Spaß dabei!