Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Schon kurz nach dem Beschluss des Stadtrates vom 14. November, ab 2025 den Kurbeitrag auch von beruflich Reisenden zu erheben, meldeten sich Inhaber von Unterkünften zu Wort. Nun behandelte der Bad Brückenauer Stadtrat das Thema erneut.
Steffen Herdt vom Gasthaus Breitenbach in Römershag war der erste, der sich meldete. Gegenüber dieser Redaktion sprach er von "einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Oberleichtersbach und Speicherz". Seine Gäste, die meist auf Durchreise oder Baustelle/Montage in Bad Brückenau seien, hätten keinen Gegenwert zur Gebühr, auch wenn sie "nur" 1,40 Euro pro Tag betrage (wir berichteten).
Kritische Stimmen auch bei turnusmäßigem Treffen mit Gastgebern
Bürgermeister Jan Marberg (SPD) berichtet, dass er bei einem turnusmäßig angesetzten Treffen mit Gastgebern ähnliche Stimmen gehört habe. Dabei habe der Kurbeitrag eigentlich gar nicht auf der Tagesordnung gestanden, sei aber schnell Gesprächsthema geworden. Neben dem angesprochenen Wettbewerbsnachteil seien es auch mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand durch das neue Online-Meldesystem befürchtet worden.
Jetzt saßen Herdt und andere als Besucher im Stadtrat, als es erneut um den Kurbeitrag ging. Sie bekamen etwas komplett Anderes zu hören als noch im November.
Berufliche Übernachtungen würden fast 10.000 Euro bringen
Der Vorschlag der Verwaltung lautete nun, die beschlossenen Änderungen in der Beitragssatzung zurückzunehmen und im neuen Jahr ein Treffen mit den Bad Brückenauer Gastgebern anzuberaumen.
Damit dürfte der klammen Stadtkasse einiges an zusätzlichen Einnahmen entgehen. Laut Kämmerer Andreas Braun hat es 2023 rund 7.000 berufliche Übernachtungen in Bad Brückenau gegeben. Bisher werden diese beim Kurbeitrag nicht mit herangezogen. Beim ermäßigten Satz von 1,40 Euro pro Nacht ergäbe eine Beitragspflicht ein Plus von knapp 10.000 Euro.
Bürgermeister will Gastgeber mehr mit einbeziehen
"Wir haben die Tragweite der Entscheidung unterschätzt", gab nun Marberg im Stadtrat zu. Dem Bürgermeister ist der potenzielle Einnahmeausfall bewusst. Der 36-Jährige will aber mit den Gastgebern gemeinsam nach einer Lösung suchen. Es solle nicht wieder so laufen: Verwaltung schlägt vor, Stadtrat beschließt, ohne die Betroffenen gehört zu haben.
Stadtrat Florian Wildenauer (SPD) sah es als "ein Zeichen von Größe und Anstand, sich einen Fehler einzugestehen und die Entscheidung vom November zurückzunehmen".
Satzung zum Kurbeitrag war noch nicht rechtskräftig
Aber geht das einfach so? Eigentlich braucht es eine komplett geänderte Sachlage, damit ein Beschluss des Stadtrats so zeitnah erneut beraten und möglicherweise gekippt wird. Im Falle des Kurbeitrags ist das unproblematisch, weil die am 14. November beschlossene Änderungssatzung noch nicht veröffentlicht wurde und damit nicht rechtskräftig ist, so Kämmerer Andreas Braun und Verwaltungsleiter Michael Worschech übereinstimmend. Die Satzung sollte zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
So bleibt es vorerst bei redaktionellen Anpassungen der seit zehn Jahren gültigen Kurbeitragssatzung. Sie wurden nötig, weil die Bundesregierung die Meldepflicht für Übernachtungsgäste mit deutscher Staatsangehörigkeit abschafft, eine explizite Festschreibung in der Beitragssatzung diese Pflicht aber erhalten kann. Das ebenfalls kritisierte Online-Meldesystem soll blieben.
Ein Briefwahlbezirk mehr
Beschlossen hat der Stadtrat auch, dem gesteigerten Interesse an der Briefwahl Rechnung zu tragen. So wird es ab dem kommenden Jahr bei allen Wahlen zusätzlich zu den drei bestehenden einen vierten Briefwahlbezirk geben. Die derzeit sechs Wahllokale für die Präsenzwahl bleiben bestehen.
Nach längerer Diskussion entschied sich das Kommunalparlament auch mehrheitlich für die Neuregelung einer Entschädigung für besondere Ehrenämter im Feuerwehrdienst. Laut Kommandant Michael Krug ging es darum, jede dieser zusätzlich geleisteten ehrenamtlichen Stunden gleich zu behandeln und zu würdigen. Bisher geschieht das sehr unterschiedlich.
Hilfswert soll mehr Gerechtigkeit bringen
Für die Ermittlung der einzelnen Entschädigungen wurde ein sogenannter "Hilfswert" gebildet. Er liegt bei drei Euro pro Stunde. Mit den durchschnittlich zusätzlich geleisteten Stunden multipliziert, ergeben sich beispielsweise für den Gerätewart KFZ als monatliche Pauschale 117,50 Euro, für den Gerätewart Schlauch 76,50 Euro, für den Gerätewart Atemschutz und den Jugendwart 30 Euro und den Systembetreuer 52,50 Euro.
Für den Stadtsäckel würde das 930 Euro Mehrbelastung nur für die Feuerwehr Stadtmitte bedeuten; insgesamt wären das 5718 Euro. Generell wurden die Entschädigungen seit 1991 nicht erhöht, bei den Jugendwarten zuletzt 2016.
Kleinhans kritisiert Entschädigung für Öffentlichkeitsarbeiter
Feuerwehr-Referent Claudio Kleinhans (PWG) konnte mit allen Pauschalen mitgehen, bis auf eine. Er kritisierte den Vorschlag, dem Öffentlichkeitsarbeiter/Personalgewinner der Feuerwehr, Sebastian Gerr, 110 Euro pro Monat für sein Engagement zukommen zu lassen. Er präsentierte Beispiele aus Städten, die weitaus mehr Einwohner haben als Bad Brückenau, aber viel weniger zahlen. 50 Euro erschienen ihm ausreichend.
Daraufhin hielt Gerr ein flammendes Plädoyer für seine Tätigkeit. Sie umfasse auch Aktionen, speziell in den Sozialen Netzwerken, die der Gewinnung von neuen Feuerwehr-Kameraden und -Nachwuchs dienten. Ohne Öffentlichkeitsarbeit gebe es keinen Nachwuchs und keine Einsatzkräfte sowie letztlich kein Löschen und Retten mehr.
Änderungsantrag scheitert
Claudio Kleinhans sah die Diskussion über die Entschädigungen in Bad Brückenau weit weg von dieser Debatte. Am Ende konnte er sich mit seinem Änderungsantrag dennoch nicht durchsetzen (15:3-Stimmen dagegen). Das Entschädigungssystem wurde wie von der Verwaltung vorgeschlagen beschlossen, also auch mit den 110 Euro für Öffentlichkeitsarbeiter. Nach zwei Jahren soll es überprüft und wenn nötig neu justiert werden.











