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Schandfleck
Ein Jahr Frist für Baubeginn
Viel Bauschutt liegt auf dem Grundstück, auf dem das ehemalige Gebäude der Druckerei Nikolaus stand.
Viel Bauschutt liegt auf dem Grundstück, auf dem das ehemalige Gebäude der Druckerei Nikolaus stand. // Julia Raab
Bad Brückenau – Ein Jahr hat die Eigentümerin des Grundstücks in der Ludwigstraße Zeit, ihr Bauvorhaben anzugehen. Baurechtliche Handhabe hat die Stadt aber nicht. Wie geht es jetzt weiter?

Die Brache in der Ludwigstraße 46 erregt nicht nur die Gemüter der Passanten. Auch die Stadtverwaltung muss sich mit dem leidigen Thema auseinandersetzen. Nach über drei Jahren Stillstand nach dem Abriss des ehemaligen Nikolaus-Gebäudes stellt die Bauherrin einen Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung. Das führt zu hitzigen Diskussionen.

Um zwei Jahre – das ist offenbar eine übliche Zeitspanne – möchte die Bauherrin ihre Genehmigung zum Neubau eines Neunfamilienhauses mit Büro im Erdgeschoss verlängert wissen. Das Problem: Bisher hat sie sich laut Stadtverwaltung wenig um ihren Bauplatz gekümmert.

Keine Gesprächsbereitschaft von der Eigentümerin

„Die Kontaktaufnahme von Seiten der Stadt erfolgte sowohl schriftlich als auch telefonisch“, betont amtierender Bürgermeister Jürgen Pfister (PWG). Auch eine Einladung zum Gespräch sei nicht beantwortet worden.

Eine besonders heikle Situation besteht zudem am angrenzenden Wohngebäude (wir berichteten). Vor Abriss sei man davon ausgegangenen, dass die beiden aneinander liegenden Häuser getrennte Tragwände hätten. Das bestätigte sich nach Abriss aber nicht.

Bauabsicht fehlt

Marcus Markert von der Bau- und Liegenschaftsverwaltung der Stadt befasst sich ausführlich mit dem Fall. Er betont, dass die Stadt dem Bauvorhaben lediglich das Einvernehmen aussprechen könne. Die genehmigende Behörde sei das Landratsamt, die den Antrag baurechtlich prüft. Die Statik des Nachbargebäudes wird im Rahmen einer Abbruchanzeige von einem Tragwerksplaner bestätigt.

„Es ist wichtig, dass das Problem angegangen wird“, sagt Margarete Weiner, die Eigentümerin des Nachbargebäudes. Bisher fehle für sie die erkennbare Bauabsicht der benachbarten Eigentümerin des Bauplatzes.

Ein Jahr Zeit für Bauvorhaben

„Es ist unser aller Wunsch, dass dort etwas gebaut wird“, sagt Bürgermeister Pfister. Eine Verlängerung des Bauvorhabens um zwei Jahre sieht er allerdings als nicht zielführend. „Ein Jahr geben wir dem Bauvorhaben“, sagt Pfister. Es müsse der Wille und die Absicht erkennbar sein.

Margarete Weiner ist erleichtert über diese Entscheidung: „Ich hoffe, dass das Landratsamt diese Entscheidung bestätigt.“ Damit hätte die Nachbarin eine Chance, ihre konkrete Bauabsicht zu zeigen.

„Selbst verschuldet“ nennt Holger Weismantel vom Bürgerverein „Wir für Bad Brückenau“ die aktuelle Situation um die Brachfläche in der Ludwigstraße. „Hätte die Stadt präventive Maßnahmen ergriffen, dann wäre die Situation heute eine andere“, fügt er hinzu. Konkret nennt er eine Erhaltungssatzung, die der Stadt Instrumente an die Hand gibt.

Keine baurechtliche Handhabe

Er beruft sich dabei auf §172 Baugesetzbuch, das darin definierte öffentliche Interesse lautet: „Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt“. Mit solch einer Erhaltungssatzung habe die Kommune eine recht wirksame Kontrolle über die Entwicklung der Innenstadt. Für die Stadt, die eine solche Erhaltungssatzung nicht vorweisen kann, bedeutet das: „Die Möglichkeiten sind limitiert.“

Für Marcus Markert von der Bau- und Liegenschaftsverwaltung ist der Wille der Eigentümerin alleine durch den Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vorhanden. Er bestätigt aber: „Eine baurechtliche Handhabe haben wir nicht.“

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