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Einschränkungen
Photovoltaik: Aus für Goldgräber in Zeitlofs
Auch nach dem Willen der Staatsregierung sollen in Bayern künftig mehr Freiflächen-Photovoltaikanlagen entstehen. Dieses Bild zeigte eine Anlage in Brandenburg.
Auch nach dem Willen der Staatsregierung sollen in Bayern künftig mehr Freiflächen-Photovoltaikanlagen entstehen. Dieses Bild zeigte eine Anlage in Brandenburg. // Patrick Pleul
Zeitlofs – Die Gemeinden erreichen viele Anfragen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf der grünen Wiese. Diese Entwicklung ist nicht überall gewünscht. Wie Zeitlofs damit umgeht.

Es ist eine Entscheidung, die aufhorchen lässt: Die Marktgemeinde Zeitlofs behandelt ab sofort nur noch Anträge für Freiflächenphotovoltaikanlagen, bei denen die Gemeinde als Verpächter der betroffenen Flächen auftritt – Entweder, weil die betroffenen Flächen sich im Eigentum des Marktes Zeitlofs befinden oder die Flächen, nachdem sie vom Markt Zeitlofs gepachtet wurden, weiterverpachtet werden.

Was das bedeutet, erklärt Bürgermeister Matthias Hauke: „Uns erreichen immer mehr Anträge zur Errichtung solcher Anlagen“, erklärt er. Das Problem dabei: Oftmals schließen private Eigentümer Verträge mit Investoren ab, ohne mögliche Folgen absehen zu können. Die regionale Wertschöpfung solcher Vorhaben ist – abgesehen von der regulären Einspeisevergütung – gering.

Auch Energiegenossenschaften sind betroffen

Deshalb der Schritt: „Damit kann die Gemeinde das Maximum an regionaler Wertschöpfung herausholen“, erläutert Hauke. Denn neben der Einspeisevergütung komme noch die Verpachtung der Fläche an einen Projektierer hinzu. Noch besser wäre es natürlich, wenn die Gemeinde die Anlage selbst baue. Allerdings komme für Zeitlofs eher nicht in Frage.

Er erwähnt außerdem, dass das gleiche Vorgehen auch für Anträge von Energiegenossenschaften gelte. In Zeitlofs gibt es nämlich seit einiger Zeit Überlegungen für einen solchen Zusammenschluss. Mit dabei ist Gemeinderat Alexander Keßler. Seine Bitte, dass Bürgerenergiegenossenschaften von der Regelung ausgenommen werden, muss Bürgermeister Hauke allerdings widersprechen.

Ab sofort gültig

„Die breite Öffentlichkeit hat trotzdem nichts davon, wenn eine Genossenschaft Geld damit verdient“, begründet er. Das Gegenteil sei der Fall, wenn die Gemeinde selbst Eigentümer oder Pächter der Fläche ist.

Was passiert aber mit abgeschlossenen Verträgen zwischen Landeigentümern und Investoren? Für sie zunächst die gute Nachricht: Bereits begonnene und vor allem von der Gemeinde genehmigte Vorhaben betrifft diese Entscheidung nicht. Anders sieht es allerdings mit noch nicht genehmigten Vorhaben aus.

Eingriff in Privatwirtschaft?

Zeitlofs Bürgermeister beanstandet das Vorgehen mancher Bürger bisher: „Erst werden Verträge abgeschlossen und dann kommen die Leute zur Gemeinde und beantragen eine Bauleitplanung.“ Dies sei nun nicht mehr möglich mit der Konsequenz, dass bereits geschlossene Verträge rückgängig werden müssten, oder die Fläche an die Gemeinde verpachtet werden könnte. Damit seien laut Hauke auch keine „Knebelverträge“ mehr durch Investoren möglich.

Auf die Kritik von Alexander Keßler, dass dies ein zu starker Eingriff in die Privatwirtschaft sei, entgegnet Zeitlofs Geschäftsleiter Tobias Fritzmann: „Wir nehmen keinem ein Recht weg, das er vorher hatte.“

Eine Nachfrage beim Landratsamt bestätigt: „Die Planungshoheit der Gemeinden beruht auf dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung und kann nur von den Gemeinden selbst ausgeübt werden.“ Ein Weg an der Gemeinde vorbei sei nicht möglich, heißt es weiter in der Erklärung.

Windkraft ausgeschlossen

Übrigens: Für Windkraftanlagen ist eine solche Regelung in den Gemeinden nicht umsetzbar. Denn die Steuerung von Windkraftstandorten erfolgt nicht durch die Gemeinden im Rahmen der Bauleitplanung, sondern durch den jeweils zuständigen regionalen Planungsverband. Das ist im Fall des Landkreises der Regionalplan der Region Main-Rhön.

Auch andere Gemeinden im Landkreis haben die Vorhaben für Freiflächen PV-Anlagen in geregelte Bahnen gelenkt. In Münnerstadt gibt es seit März 2022 einen Beschluss, dass eine Vollversorgung der Stadt durch 100 Prozent erneuerbare Energien in bürgerlicher und kommunaler Hand angestrebt wird.

Ländlicher Raum wehrt sich

Münnerstadts Klimaschutzmanager Stefan Richter: „Die Klimawende wurde viele Jahre aufgeschoben oder verschlafen und soll nun vor allem im ländlichen Raum jetzt ganz schnell umgesetzt werden.“ Laut Gesetzgeber sei der ländliche Raum hierfür der zentrale Akteur.

Aber: Die allermeisten Gemeinden seien gar nicht darauf eingestellt sowie personell, fachlich und budgettechnisch aufgestellt. Daher sei eine Bremse für die Gemeinde überaus wichtig, damit nicht Investoren von außen ihr Geschäft hier machen. Wichtig sei auch, die Entwicklung von Bürgerenergiegenossenschaften und Bürgerwindparks Zeit zu geben, sich zu entwickeln.

Münnerstadt kommt dem Ziel näher

Die Stadt Münnerstadt komme dem Ziel, die Energie zu 100 Prozent aus regionaler Energie zu beziehen, immer näher. Mehrere Millionen Euro können so zukünftig aus erneuerbarer Energie vor Ort geschöpft werden und in der Region verbleiben. Jahr für Jahr, erklärt der Klimaschutzmanager.

Ein ähnliches Vorgehen gibt es in Hammelburg. Seit Januar gibt es für die Errichtung von Freiflächen PV Anlagen einen strengen Kriterienkatalog. Durch eine Bepunktung von Kriterien unter anderem wie Arten- und Naturschutz, Bodenbeschaffenheit und Bürgerbeteiligung entsteht für die Stadt eine Gewichtung der Vorhaben. In andere Gemeinde wie etwa Wartmannsroth gibt es sogar einen vorläufigen Ausbaustopp.

Leitlinie für Gemeinden

Für die Errichtung von Freiflächen PV-Anlagen hat die Regierung von Unterfranken eine Planungshilfe für die Städte und Kommunen erstellt. Darin gibt es einen Leitfaden, um  einen konzeptionelle Rahmen zu erstellen und um Einzelfallentscheidungen zu vermeiden –  wie es bereits mehrfach in den Gemeinden passiert ist. Denn eine „Betrachtung und Bewertung von Standortalternativen innerhalb der Gemeinde findet nur selten statt“, heißt es dort. 

Leitlinien für Unterfranken und die Rhön

Für Unterfranken werden dabei unter Berücksichtigung von Kriterien wie Natur- und Artenschutz, Wald und Landwirtschaft, Kultur- und Sachgüter, Wasser, Bodenschätze und Windkraftnutzung mögliche Flächen für die Nutzung durch Freiflächen PV Anlagen erstellt. 

Insgesamt sieht die Regierung in der Region Main Rhön rund 29 Prozent der Fläche als geeignet an. Im Landkreis Bad Kissingen konzentrieren sich die Flächen westlich von Wartmannsroth in Richtung Oberthulba und um die Gemeinden Schondra, Oberleichtersbach und Zeitlofs herum. 

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